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Delphi Saemtliche Werke von Karl May Band II (Illustrierte) (German Edition)

Delphi Saemtliche Werke von Karl May Band II (Illustrierte) (German Edition)

Titel: Delphi Saemtliche Werke von Karl May Band II (Illustrierte) (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Karl May
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tolerant war, trieb Dittrich es schließlich so schlimm, daß eine Ehescheidung unvermeidlich wurde.«
    »Mit der 16jährigen mit im Hause wohnenden Nichte seiner Frau unterhielt er ein mehrjähriges Verhältnis.«
    »Dann fing er ein Verhältnis mit einem jungen Mädchen an.«
    »Seine Frau ließ ihn durch ein Detektivbureau beobachten.«
    »Während des Ehescheidungsprozesses wohnte Dittrich mit seiner Braut zusammen und hatte auch seine Tochter bei sich.«
    »Jetzt ist er wegen schweren, syphilitischen Nervenleidens Halbinvalide« usw.
    Man kann sich den Schreck der Verwandten denken, als sie das lasen und dann als Zeugen vor Gericht beordert wurden, weil Max Dittrich ganz selbstverständlich Herrn Lebius verklagte! Die Nichte mußte im Hause vernommen werden; sie lag krank. Die geschiedene Frau Dittrichs ging in ihrer Herzensangst zum Richter und sagte ihm aufrichtig, daß diese entsetzliche Sache ein absoluter Todesschlag für das Glück ihrer jetzigen Ehe sei; sie werde das wohl kaum überleben. Dieser vortreffliche Herr hatte nicht nur das Gesetz im Kopfe, sondern dazu auch ein menschliches Herz in der Brust und erledigte die Vernehmung in entsprechender humaner Weise.
    Selbst angenommen, daß die von Lebius angegebenen Punkte alle auf Wahrheit beruhten, so liegt doch wohl für jeden nur einigermaßen gebildeten und nicht verrohten Menschen die Frage nahe, ob die Veröffentlichung solcher Dinge gesetzlich resp. preßmoralisch statthaft sei. Ich bin überzeugt, daß jedermann, außer Lebius, diese Frage mit einem »Nein!« beantworten wird. Das würde zur Charakterisierung dieses Herrn jedenfalls genügen, ist aber noch lange nicht alles, denn wenn man Gelegenheit findet, die Akten Dittrich contra Lebius aufzuschlagen, so sieht man am Schlusse derselben Herrn Lebius in noch ganz anderer Weise beleuchtet. Er gesteht da nämlich ein, daß seine Verleumdungen gegen Max Dittrich
    nicht wahr gewesen seien,
    und erklärt sich bereit, die Kosten des Verfahrens zu tragen! Ich glaube, mehr braucht man nicht zu wissen, um diesen Herrn nun zu kennen.
    Ob jemand aus dem Busch herausspringt und den andern ermordet, oder ob jemand aus den Spalten seines Rowdyblattes heraus die Menschen niederknallt, so oft es ihm beliebt, das wird von der Strafgesetzgebung der Zukunft wohl ganz anders betrachtet und ganz anders behandelt werden als heutigen Tages. Doch gibt es, Gott sei Dank, auch jetzt schon geistige und menschheitsethische Instanzen, welche den Totschlag einer Menschen seele für wenigstens ebenso strafbar halten wie die Ermordung eines Menschen körpers.
    Am 27. März 1905 hatte Lebius die oben aufgeführten Anklagen in seiner »Sachsenstimme« gegen Max Dittrich geschleudert, und am 18. November darauf erklärte er in der zweiten Strafkammer des Königlichen Landgerichtes Dresden zu Protokoll:
    »Ich erkläre, daß ich die gegen den Privatkläger in der »Sachsenstimme« vom 27. März 1905 erhobenen, beleidigenden Behauptungen
    !!! als unwahr!!!
    hiermit zurücknehme und mein Bedauern über die gedachten Aeußerungen in der »Sachsenstimme« ausdrücke und den Privatkläger deshalb !!! um Verzeihung bitte!!!
    Als dann einige Jahre später Lebius in Berlin Streit und Prozesse mit dem »Vorwärts« begann, gab dieser den Militärschriftsteller Dittrich als Zeugen gegen ihn an. Sofort griff Lebius zu seinem wohlbekannten Trick, Zeugen durch die Presse unschädlich zu machen. Er veröffentlichte genau dasselbe wieder, was er damals über Dittrich veröffentlicht und dann vor dem Dresdener Landgericht
    !!! als unwahr!!!
    mit der Bitte um Verzeihung zurückgenommen hatte. Dittrich war demzufolge gezwungen, ihn wieder zu verklagen und auf jene Zurücknahme und Bitte um Verzeihung hinzuweisen. Was tat Lebius? Er erklärte in seinem an das Königliche Amtsgericht Charlottenburg gerichteten Schriftsatz vom 24. Dezember 1909, daß er damals jene Abbitte und jenes Eingeständnis der Unwahrheit seiner Behauptungen lediglich
    »aus Gründen wirtschaftlicher Natur«
    abgelegt habe. Seine Verhältnisse seien damals so bedrängt gewesen, daß er nicht zu den Gerichtsterminen nach Dresden habe reisen können. Er selbst also ist es, der das folgende moralische Porträt von sich liefert:
    Lebius verleumdet den Militärschriftsteller Dittrich
1905 in
seinem Dresdener Blatte. Lebius erklärt 1905 vor dem Dresdener Landgericht, daß diese Verleumdungen erlogen seien, und bittet um Verzeihung. Lebius bringt
1909 in
seinem Berliner Blatte jene

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