Der Gesamtprozess der kapitalistischen Produktion
erscheint; kurz das Phänomen, daß hier Kapital als Kapital zur Ware geworden ist, daß daher das Verkaufen in Leihen, der Preis in einen Anteil am Profit sich verwandelt hat.
Die Rückkehr des Kapitals zu seinem Ausgangspunkt ist überhaupt die charakteristische Bewegung des Kapitals in seinem Gesamtkreislauf. Dies zeichnet keineswegs nur das zinstragende Kapital aus. Was es auszeichnet, ist die äußerliche, vom vermittelnden Kreislauf losgetrennte Form der Rückkehr. Der verleihende Kapitalist gibt sein Kapital weg, überträgt es an den industriellen Kapitalisten, ohne ein Äquivalent zu erhalten. Sein Weggeben ist überhaupt kein Akt des wirklichen Kreislaufsprozesses des Kapitals, sondern leitet nur diesen, durch den industriellen Kapitalisten zu bewirkenden Kreislauf ein. Dieser erste Stellenwechsel des Geldes drückt keinen Akt der Metamorphose, weder Kauf noch Verkauf aus. Das Eigentum wird nicht abgetreten, weil kein Austausch vorgeht, kein Äquivalent empfangen wird. Die Rückkehr des Geldes aus der Hand des industriellen Kapitalisten in die Hand des verleihenden ergänzt bloß den ersten Akt des Weggebens des Kapitals. In Geldform vorgeschossen, kehrt das Kapital durch den Kreislaufsprozeß zum industriellen Kapitalisten wieder in Geldform zurück. Aber da das Kapital ihm nicht bei der Ausgabe gehörte, kann es ihm nicht gehören bei der Rückkehr. Der Durchgang durch den Reproduktionsprozeß kann unmöglich dies Kapital in sein Eigentum verwandeln. Er hat es also zurückzuerstatten an den Verleiher. Die erste Verausgabung, die das Kapital aus der Hand des Verleihers in die des Anleihers überträgt, ist eine juristische Transaktion, die mit dem wirklichen Reproduktionsprozeß des Kapitals nichts zu tun hat, ihn A25 nur einleitet. Die Rückzahlung, die das zurückgefloßne Kapital wieder aus der Hand des Anleihers in die des Verleihers überträgt, ist eine zweite juristische Transaktion, die Ergänzung der ersten; die eine leitet den wirklichen Prozeß ein, die andre ist ein nachträglicher Akt nach demselben. Ausgangspunkt und Rückkehrpunkt, Weggabe und Rückerstattung des verliehenen Kapitals erscheinen also als willkürliche, durch juristische Transaktionen vermittelte Bewegungen, die vor und nach der wirklichen Bewegung des Kapitals vorgehn und mit ihr selbst nichts zu tun haben. Für diese wäre es gleichgültig, wenn das Kapital von vornherein dem industriellen Kapitalisten gehörte und als sein Eigentum daher nur zu ihm zurückflösse.
Im ersten einleitenden Akt gibt der Verleiher sein Kapital an den Anleiher weg. Im zweiten nachträglichen und Schlußakt gibt der Anleiher das Kapital an den Verleiher zurück. Soweit nur die Transaktion zwischen beiden in Betracht kommt – und einstweilen abgesehn vom Zins –, soweit es sich also nur um die Bewegung des geliehenen Kapitals selbst zwischen Verleiher und Anleiher handelt, umfassen diese beiden Akte (getrennt durch eine längere oder kürzere Zeit, worin die wirkliche Reproduktionsbewegung des Kapitals fällt) das Ganze dieser Bewegung. Und diese Bewegung: Weggeben unter der Bedingung der Rückerstattung, ist überhaupt die Bewegung des Verleihens und Anleihens, dieser spezifischen Form der nur bedingungsweisen Veräußerung von Geld oder Ware.
Die charakteristische Bewegung des Kapitals überhaupt, die Rückkehr des Geldes zum Kapitalisten, die Rückkehr des Kapitals zu seinem Ausgangspunkt, erhält im zinstragenden Kapital eine ganz äußerliche, von der wirklichen Bewegung, deren Form sie ist, getrennte Gestalt. A gibt sein Geld weg, nicht als Geld, sondern als Kapital. Es geht hier keine Veränderung mit dem Kapital vor. Es wechselt nur die Hände. Seine wirkliche Verwandlung in Kapital vollzieht sich erst in der Hand von B. Aber für A ist es Kapital geworden durch die bloße Weggabe an B. Der wirkliche Rückfluß des Kapitals aus dem Produktions- und Zirkulationsprozeß findet nur statt für B. Aber für A findet der Rückfluß statt in derselben Form wie die Veräußerung. Es geht von der Hand von B wieder in die von A zurück. Weggeben, Verleihen von Geld für eine gewisse Zeit und Rückempfang desselben mit Zins (Mehrwert) ist die ganze Form der Bewegung, die dem zinstragenden Kapital als solchem zukommt. Die wirkliche Bewegung des ausgeliehenen Geldes als Kapital ist eine Operation, die jenseits der Transaktionen zwischen Verleihern und Anleihern liegt. In diesen selbst ist diese Vermittlung ausgelöscht, nicht sichtbar, nicht
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