Der Gesamtprozess der kapitalistischen Produktion
Größe des gesamten leihbaren Kapitals wechselt mit dem Reichtum des Landes, unabhängig von irgendwelchem Wechsel im Bruttoprofit.« (Ramsay, l. c. p. 206, 207.)
Um die Durchschnittsrate des Zinses zu finden, ist 1. der Durchschnitt des Zinsfußes während seiner Variationen in den großen industriellen Zyklen zu berechnen; 2. der Zinsfuß in solchen Anlagen, wo Kapital für längere Zeit ausgeliehen wird.
Die in einem Lande herrschende Durchschnittsrate des Zinses – im Unterschied von den beständig schwankenden Marktraten – ist durchaus durch kein Gesetz bestimmbar. Es gibt in dieser Art keine natürliche Rate des Zinses in dem Sinn, wie die Ökonomen von einer natürlichen Profitrate und einer natürlichen Rate des Arbeitslohns sprechen. Schon Massie bemerkt hier mit vollem Recht (p. 49):
»The only thing which any man can be in doubt about on this occasion, is, what proportion of these profits do of right belong to the borrower, and what to the lender; and this there is no other method of determining than by the opinions of borrowers and lenders in general; for right and wrong, in this respect, are only what common consent makes so.«
Das Decken der Nachfrage und Zufuhr – die Durchschnittsprofitrate als gegeben vorausgesetzt – heißt hier durchaus nichts. Wo sonst zu dieser Formel Zuflucht genommen wird (und dies ist dann auch praktisch richtig), dient sie als eine Formel, um die von der Konkurrenz unabhängige und vielmehr sie bestimmende Grundregel (die regulierenden Grenzen oder die begrenzenden Größen) zu finden; namentlich als eine Formel für die in der Praxis der Konkurrenz, in ihren Erscheinungen und den daraus sich entwickelnden Vorstellungen Befangnen, um zu einer, wenn auch selbst wieder oberflächlichen Vorstellung eines innerhalb der Konkurrenz sich darstellenden innern Zusammenhangs der ökonomischen Verhältnisse zu gelangen. Es ist eine Methode, um von den die Konkurrenz begleitenden Variationen zu den Grenzen dieser Variationen zu kommen. Dies ist nicht der Fall bei dem Durchschnittszinsfuß. Es ist durchaus kein Grund vorhanden, warum die mittleren Konkurrenzverhältnisse, das Gleichgewicht zwischen Ausleiher und Anleiher, dem Ausleiher einen Zinsfuß von 3, 4, 5% etc. auf sein Kapital oder aber einen bestimmten Prozentanteil, 20% oder 50% vom Bruttoprofit, geben sollten. Wo hier die Konkurrenz als solche entscheidet, ist die Bestimmung an und für sich zufällig, rein empirisch, und nur Pedanterie oder Phantasterei kann diese Zufälligkeit als etwas Notwendiges entwickeln wollen. 68 Nichts ist amüsanter in den Parlamentsberichten von 1857 und 1858 über die Bankgesetzgebung und die Handelskrise, als Direktoren der Bank von England, Londoner Bankiers, Provinzial-Bankiers und professionelle Theoretiker hin und herschwatzen zu hören über die »real rate produced«, ohne daß sie es je weiter brächten als zu Gemeinplätzen, wie z.B., daß »der Preis, der von verleihbarem Kapital bezahlt wird, mit dem Angebot dieses Kapitals wechseln dürfte«, daß »hohe Zinsrate und niedrige Profitrate auf die Dauer nicht nebeneinander bestehn können« und andre solche Plattheiten. 69 Gewohnheit, gesetzliche Tradition etc. haben ebensosehr, wie die Konkurrenz selbst, zu tun mit der Bestimmung des mittlern Zinsfußes, soweit dieser nicht nur als Durchschnittszahl, sondern als faktische Größe existiert. Ein mittlerer Zinsfuß muß schon in vielen Rechtsstreitigkeiten, wo Zinsen zu berechnen, als legal angenommen werden. Fragt man nun weiter, warum die Grenzen des mittlern Zinsfußes nicht aus allgemeinen Gesetzen abzuleiten sind, so liegt die Antwort einfach in der Natur des Zinses. Er ist bloß ein Teil des Durchschnittsprofits. Dasselbe Kapital erscheint in doppelter Bestimmung, als leihbares Kapital in der Hand des Verleihers, als industrielles oder kommerzielles Kapital in den Händen des fungierenden Kapitalisten. Aber es fungiert nur einmal und produziert selbst den Profit nur einmal. Im Produktionsprozeß selbst spielt der Charakter des Kapitals als verleihbares keine Rolle. Wie sich die beiden Personen darin teilen, die Ansprüche auf diesen Profit haben, ist an und für sich eine ebenso rein empirische, dem Reich des Zufälligen angehörige Tatsache wie die Teilung der Prozentanteile des gemeinschaftlichen Profits eines Kompaniegeschäfts unter die verschiednen Teilhaber. Bei der Teilung zwischen Mehrwert und Arbeitslohn, worauf die Bestimmung der Profitrate wesentlich beruht,
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