Der Gesamtprozess der kapitalistischen Produktion
zwischen beiden Extremen; die Industrieprodukte würden etwas über ihrem Wert und die Ackerbauprodukte etwas über ihrem Produktionspreis verkauft.
Obgleich das Grundeigentum den Preis der Bodenprodukte über ihren Produktionspreis hinaustreiben kann, hängt es nicht von ihm, sondern von der allgemeinen Marktlage ab, wie weit der Marktpreis über den Produktionspreis hinaus sich dem Wert annähert und in welchem Maß also der über den gegebnen Durchschnittsprofit hinaus in der Agrikultur erzeugte Mehrwert sich entweder in Rente verwandelt oder aber in die allgemeine Ausgleichung des Mehrwerts zum Durchschnittsprofit eingeht. Auf jeden Fall ist diese absolute, aus dem Überschuß des Werts über den Produktionspreis entspringende Rente bloß ein Teil des agrikolen Mehrwerts, Verwandlung dieses Mehrwerts in Rente, Abfangung desselben durch den Grundeigentümer; ganz wie die Differentialrente entspringt aus Verwandlung von Surplusprofit in Rente, Abfangung desselben durch das Grundeigentum, bei allgemein regulierendem Produktionspreis. Diese beiden Formen der Rente sind die einzig normalen. Außerhalb derselben kann die Rente nur auf eigentlichem Monopolpreis beruhen, der weder vom Produktionspreis noch vom Wert der Waren, sondern vom Bedürfnis und der Zahlungsfähigkeit der Käufer bestimmt ist und dessen Betrachtung in die Lehre von der Konkurrenz gehört, wo die wirkliche Bewegung der Marktpreise untersucht wird.
Wäre aller zum Ackerbau brauchbare Boden eines Landes verpachtet – die kapitalistische Produktionsweise und normale Verhältnisse allgemein vorausgesetzt –, so gäbe es keinen Boden, der nicht Rente abwürfe, aber es könnte Kapitalanlagen, einzelne Teile des auf den Boden angelegten Kapitals geben, die keine Rente abwürfen; denn sobald der Boden verpachtet ist, hört das Grundeigentum auf, als absolute Schranke für die nötige Kapitalanlage zu wirken. Als relative Schranke wirkt es auch dann noch insofern fort, als der Heimfall des dem Boden einverleibten Kapitals an den Grundeigentümer dem Pächter hier sehr bestimmte Schranken zieht. Nur in diesem Fall würde sich alle Rente in Differentialrente verwandeln, nicht in Differentialrente, bestimmt durch die Differenz in der Bonität des Bodens, sondern durch die Differenz zwischen den, nach den letzten Kapitalanlagen auf einen bestimmten Boden sich ergebenden Surplusprofiten und der Rente, die für Pachtung des Bodens schlechtester Klasse gezahlt würde. Als Schranke wirkt das Grundeigentum nur absolut, soweit die Zulassung zum Boden überhaupt, als zu einem Anlagefeld des Kapitals, den Tribut an den Grundeigentümer bedingt. Hat diese Zulassung stattgefunden, so kann dieser dem quantitativen Umfang der Kapitalanlage auf gegebnem Bodenstück keine absoluten Schranken mehr entgegensetzen. Dem Häuserbau überhaupt ist eine Schranke gelegt durch das Grundeigentum eines Dritten an dem Boden, worauf das Haus gebaut werden soll. Ist dieser Boden aber einmal zum Häuserbau gepachtet, so hängt es vom Pächter ab, ob er ein hohes oder niedriges Haus darauf errichten will.
Wäre die Durchschnittszusammensetzung des agrikolen Kapitals dieselbe oder höher als die des gesellschaftlichen Durchschnittskapitals, so fiele die absolute Rente, immer in dem entwickelten Sinn, fort; d.h. die Rente, die ebenso von der Differentialrente wie von der auf eigentlichem Monopolpreis beruhenden Rente verschieden ist. Der Wert des Ackerbauprodukts stände dann nicht über seinem Produktionspreis, und das agrikole Kapital setzte nicht mehr Arbeit in Bewegung, realisierte also auch nicht mehr Mehrarbeit als das nicht agrikole Kapital. Dasselbe fände statt, wenn die Zusammensetzung des agrikolen Kapitals sich im Fortschritt der Kultur mit der des gesellschaftlichen Durchschnittskapitals ausgliche.
Auf den ersten Blick scheint es ein Widerspruch, anzunehmen, daß einerseits die Zusammensetzung des agrikolen Kapitals sich erhöht, also sein konstanter Teil gegen seinen variablen wächst, und andrerseits der Preis des Bodenprodukts hoch genug stiege, damit neuer und schlechterer Boden als der bisherige eine Rente zahle, die in diesem Fall nur aus einem Überschuß des Marktpreises über den Wert und den Produktionspreis, kurz, nur aus einem Monopolpreis des Produkts herstammen könnte.
Es ist hier zu unterscheiden.
Zunächst haben wir bei Betrachtung der Bildung der Profitrate gesehn, daß Kapitale, die, technologisch betrachtet, gleichmäßig zusammengesetzt sind, d.h.
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