Der Gesamtprozess der kapitalistischen Produktion
Kapitalanlagen auf demselben Boden unabhängigen Grundrente zu erklären, kurz, einer von der Differentialrente begrifflich unterschiednen Rente, die wir daher als absolute Rente bezeichnen können. Eine ganze Anzahl Manufakturprodukte besitzen die Eigenschaft, daß ihr Wert über ihrem Produktionspreis steht, ohne daß sie deshalb einen Überschuß über den Durchschnittsprofit oder einen Surplusprofit abwürfen, der sich in Rente verwandeln könnte. Umgekehrt. Dasein und Begriff des Produktionspreises und der allgemeinen Profitrate, die er einschließt, beruhen darauf, daß die einzelnen Waren nicht zu ihrem Wert verkauft werden. Die Produktionspreise entspringen aus einer Ausgleichung der Warenwerte, die, nach Rückerstattung der respektiven, in den verschiednen Produktionssphären aufgezehrten Kapitalwerte, den gesamten Mehrwert verteilt, nicht im Verhältnis, worin er in den einzelnen Produktionssphären erzeugt ist und daher in ihren Produkten steckt, sondern im Verhältnis zur Größe der vorgeschoßnen Kapitale. Nur so entspringt ein Durchschnittsprofit und der Produktionspreis der Waren, dessen charakteristisches Element er ist. Es ist die stete Tendenz der Kapitale, durch die Konkurrenz diese Ausgleichung in der Verteilung des vom Gesamtkapital erzeugten Mehrwerts zu bewirken und alle Hindernisse dieser Ausgleichung zu überwältigen. Es ist daher ihre Tendenz, nur solche Surplusprofite zu dulden, wie sie unter allen Umständen, nicht aus dem Unterschied zwischen den Werten und den Produktionspreisen der Waren, sondern vielmehr aus dem allgemeinen, den Markt regelnden Produktionspreis und den von ihm unterschiednen individuellen Produktionspreisen entspringen; Surplusprofite, die daher auch nicht zwischen zwei verschiednen Produktionssphären, sondern innerhalb jeder Produktionssphäre stattfinden, also die allgemeinen Produktionspreise der verschiednen Sphären, d.h. die allgemeine Profitrate, nicht berühren und vielmehr die Verwandlung der Werte in Produktionspreise und die allgemeine Profitrate voraussetzen. Diese Voraussetzung beruht jedoch, wie früher erörtert, auf der fortwährend wechselnden proportio nellen Verteilung des gesellschaftlichen Gesamtkapitals unter die verschiednen Produktionssphären, auf fortwährender Ein- und Auswanderung der Kapitale, auf ihrer Übertragbarkeit von einer Sphäre zur andern, kurz, auf ihrer freien Bewegung zwischen diesen verschiednen Produktionssphären als ebensoviel disponiblen Anlagefeldern für die selbständigen Teile des gesellschaftlichen Gesamtkapitals. Es ist dabei vorausgesetzt, daß keine oder doch nur eine zufällige und temporäre Schranke die Konkurrenz der Kapitale verhindert – z.B. in einer Produktionssphäre, wo der Wert der Waren über ihrem Produktionspreis steht oder wo der erzeugte Mehrwert über dem Durchschnittsprofit steht –, den Wert auf den Produktionspreis zu reduzieren und damit den überschüssigen Mehrwert dieser Produktionssphäre unter alle vom Kapital exploitierten Sphären proportionell zu verteilen. Tritt aber das Gegenteil ein, stößt das Kapital auf eine fremde Macht, die es nur teilweise oder gar nicht überwinden kann und die seine Anlage in besondren Produktionssphären beschränkt, sie nur unter Bedingungen zuläßt, welche jene allgemeine Ausgleichung des Mehrwerts zum Durchschnittsprofit ganz oder teilweise ausschließen, so würde offenbar in solchen Produktionssphären durch den Überschuß des Warenwerts über ihren Produktionspreis ein Surplusprofit entspringen, der in Rente verwandelt und als solche dem Profit gegenüber verselbständigt werden könnte. Als eine solche fremde Macht und Schranke tritt aber das Grundeigentum dem Kapital bei seinen Anlagen in Grund und Boden oder der Grundeigentümer dem Kapitalisten gegenüber.
Das Grundeigentum ist hier die Barriere, die keine neue Kapitalanlage auf bisher unbebautem oder unverpachtetem Boden erlaubt, ohne Zoll zu erheben, d.h. ohne eine Rente zu verlangen, obgleich der in Neubau gezogne Boden einer Art angehört, die keine Differentialrente abwirft, und die, ohne das Grundeigentum, schon bei einer geringern Steigerung des Marktpreises hätte bebaut werden können, so daß der regulierende Marktpreis dem Bebauer dieses schlechtesten Bodens nur seinen Produktionspreis bezahlt hätte. Infolge der Schranke jedoch, die das Grundeigentum setzt, muß der Marktpreis bis zu einem Punkt steigen, wo der Boden einen Überschuß über den Produktionspreis, d.h. eine Rente
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