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Der Koran

Der Koran

Titel: Der Koran Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: ekz.bibliotheksservice GmbH
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Almosen öffentlich gebt, so ist's schön, und so ihr sie verbergt und sie den Armen gebt, so ist's besser für euch und sühnt eure Missetaten. Und Allah kennt euer Tun. 274. (272.) Nicht liegt dir ihre Leitung ob, doch Allah leitet, wen er will. Und was ihr an Gut spendet, das ist für eure Seelen. Und nicht spendet, es sei denn im Trachten nach Allahs Angesicht; und was ihr spendet an Gut, soll euch wiedergegeben werden, und nicht soll euch Unrecht geschehen (273.) für die Armen, die behindert sind durch Allahs Weg und nicht vermögen das Land zu durchwandern. Der Tor hält sie für reich wegen ihrerBescheidenheit; du erkennst sie an (diesen) ihren Zeichen: Sie bitten die Leute nicht in lästiger Weise. Und was ihr spendet an Gutem, siehe, Allah weiß es. 275. (274.) Die, welche ihr Gut spenden bei Nacht und Tag und im Verborgenen und öffentlich, die haben ihren Lohn bei ihrem Herrn; nicht soll Furcht über sie kommen, und nicht sollen sie traurig sein.
    276. (275.) Die, welche Wucher verzehren, sollen nicht anders auferstehen, als wie einer aufersteht, den der Satan durch Berührung geschlagen hat. Solches darum, daß sie sprechen: »Verkauf ist nur das gleiche wie Wucher.« Und Allah hat das Verkaufen erlaubt, aber den Wucher verwehrt; und wer Ermahnung von seinem Herrn bekommt und sich enthält, dem wird (Vergebung) für das Vergangene, und seine Sache ist bei Allah; wer es aber von neuem tut, die sind des Feuers Gefährten und werden ewig darinnen verweilen. 277. (276.) Auswischen wird Allah den Wucher, und vermehren wird er die Almosen, und Allah liebt keinen Ungläubigen und Sünder. (277.) Siehe, wer da glaubt und das Rechte tut und das Gebet verrichtet und die Armenspende zahlt, deren Lohn ist bei ihrem Herrn, und keine Furcht soll über sie kommen, und nicht sollen sie traurig sein. 278. (278.) O ihr, die ihr glaubt, fürchtet Allah und lasset den Rest des Wuchers fahren, so ihr Gläubige seid. 279. (279.) Tut ihr's jedoch nicht, so vernehmt Krieg von Allah und seinem Gesandten. So ihr aber umkehrt, sollt ihr euer Kapital haben. Tuet nicht Unrecht, auf daß ihr nicht Unrecht erleidet. 280. (280.) Wenn jemand in (Zahlungs-)Schwierigkeit ist, so übt Nachsicht, bis es ihm leichtfällt; schenkt ihr's jedoch als Almosen, so ist's besser für euch, so ihr es wisset. 281. (281.) Und fürchtet einen Tag, an dem ihr zu Allah zurückkehren müsset. Alsdann erhält jede Seele ihren Lohn nach Verdienst, und es soll ihnen nicht Unrecht geschehen.
    282. (282.) O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr euch mit einer Schuld auf einen benannten Termin verschuldet, so schreibet ihn auf, und es schreibe zwischen euch ein Schreiber wie es Rechtens ist. Und nicht weigere sich ein Schreiber zu schreiben, wie Allah es ihn gelehrt hat. Er schreibe, und der Schuldner diktiere, und er fürchte Allah, seinen Herrn, und schreibe nicht zuwenig auf. Ist aber der Schuldner einfältig und krank, oder vermag er nicht zu diktieren, so diktiere sein Sachwalter für ihn, wie es Rechtens ist, und nehmet von euern Leuten zwei zu Zeugen. Sind nicht zwei Mannspersonen da, so sei es ein Mann und zwei Frauen, die euch zu Zeugen passend erscheinen, daß, wenn die eine von beiden irrt, die andere sie erinnern kann. Und nicht sollen sich die Zeugen weigern, wenn sie gerufen werden. Und verschmähet es nicht, sie niederzuschreiben, ob klein oder groß, mit ihrem Termin. Dies ist für euch gerechter vor Allah und bestätigt das Zeugnis besser und hütet euch sicherer vor Zweifel. Ist aber die Ware da und gebt ihr sie einer dem andern, so begeht ihr keine Sünde, wenn ihr nichts schriftlich macht. Und nehmt Zeugen bei euern Geschäften, und nicht geschehe dem Schreiber oder Zeugen Eintrag. Tut ihr's, so ist's eine Sünde von euch. Und fürchtet Allah, denn Allah lehrt euch, und Allah weiß alle Dinge. 283. (283.) Und wenn ihr auf einer Reise seid und keinen Schreiber findet, so seien Pfänder angenommen. Und so einer von euch dem andern anvertraut, so gebe der, dem das Unterpfand anvertraut ist, es wieder zurück und fürchte Allah, seinen Herrn. Und verhehlt nicht das Zeugnis; wer es verhehlt, siehe, dessen Herz ist böse; und Allah weiß euer Tun. 284. (284.) Allahs ist, was in den Himmeln und was auf Erden; und ob ihr offenbart, was in euern Seelen ist, oder es verbergt, Allah wird euch dafür zur Rechenschaft ziehen; und er verzeiht, wem er will, und straft, wen er will; und Allah ist mächtig über alle Dinge.
    285. (285.) Es glaubt der Gesandte an das,

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