Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung
nicht auszuschließen ist, wäre dies für die Beamten, die ja auch nur Menschen sind, schlechterdings unzumutbar.
Erschwerend kommt hinzu, daß bei dem Gefangenen angesichts des Strafrestes und des bisher gezeigten schlechten Vollzugsverhaltens als besondere Sicherungsmaßnahme die Anlegung von Handfesseln verfügt werden müßte, was den Gefangenen bei der Durchführung seines Anliegens naturgemäß behindern müßte mit der weiteren Folge, daß möglicherweise die Begleitbeamten Hilfestellung geben müßten, was gänzlich unmöglich erscheint.
Außerdem würde die Anwesenheit von uniformierten Beamten einem solchen Vorgang für außenstehende, nicht eingeweihte Dritte den Anstrich eines Justizaktes verleihen.
Bei der Kontaktaufnahme mit Bordelldamen liegt auch nicht der Besuch einer «anderen Person, welche die Behandlung oder Eingliederung des Gefangenen fördert» im Sinne der Nr. 12 Abs. 1 Buchstabe a der o. g. AV vor. Hierbei wird keineswegs verkannt, daß der Gefangene im Bordell einer gezielten Behandlung zugeführt wird und kurzfristig auch seine körperliche Eingliederung erfolgt; dies aber nicht im Sinne des in § 2 Strafvollzugsgesetz aufgestellten Vollzugszieles.
Schwierigkeiten bei Aus- und Einführung vermeidet da natürlich, wer von vornherein auf die ungezwungene Atmosphäre seiner gesicherten Umgebung setzt.
Ich beantrage, daß ich hier in der Anstalt von einer Prostituierten besucht werden darf, um mit ihr den Geschlechtsverkehr vollziehen zu können. Außerdem beantrage ich, daß mir vorher der Kontakt zu etwa 10 solcher Damen verschafft wird, damit ich eine Auswahl treffen kann, die meinem Typ entspricht. Die Damen sollten schlank sein, etwas jünger als ich und den Dienst ungezwungen erbringen wollen.
Wenn Diebstahl und Datenklau selbst vor Diensträumen nicht mehr haltmachen, wird es Zeit, sich etwas auszudenken.
Es wird empfohlen, daß man das Büro abschließt, bevor man es verläßt.
Feierabend also nur für die, die mit dem Kopf durch die Wand gehen.
Dazu ein schönes Beispiel solider Dickköpfigkeit.
Beim Verlassen des Reviers stürzte sich Herr Kosmetschke, trotz seiner Fußfesseln, auf einen Streifenwagen und rammte seinen Kopf mehrmals mit großer Wucht gegen die Scheibe und das Seitenteil. Der Kopf überstand diese Aktion ohne sichtbaren Schaden, am Streifenwagen blieb eine Beule zurück. Im Krankenhaus, nach Entnahme der Blutprobe, betätigte sich Herr Kosmetschke in ähnlicher Weise. Er rammte seinen Kopf gegen eine Wand, wobei eine eigroße Einbeulung entstand, an der Wand.
Wie aber schafft man den Durchbruch?
Wir erhielten den Auftrag, wegen einer Unfallflucht den Pkw des Herrn Wubke zu überprüfen und vom Frontbereich des Fahrzeugs Lichtbilder zu fertigen. Zusammen mit POM Wiesel fuhr ich zu der Wohnung des Herrn Wubke, den wir auch antrafen.
Wir gingen mit ihm zu seiner Garage, die sich wenige Meter von der Wohnung entfernt befindet. In der Garage war der gesuchte Pkw vorwärts eingeparkt. Um das Fahrzeug besser fotografieren zu können, baten wir Herrn Wubke, den Pkw rückwärts aus der Garage zu fahren.
Herr Wubke setzte sich unter erheblichen Bemühungen hinter das Steuer des Fahrzeugs und fuhr anschließend mit durchdrehenden Reifen rückwärts aus der Garage. Vor der Garage fuhr er wieder etwas langsamer. Obwohl wir ihm bedeuteten,
daß seine Position nun zum Fotografieren reichen würde, fuhr er weiter gegen einen Gartenzaun. Er stieß mit seinem Heckteil gegen einen an dem Zaun stehenden Pfeiler, der anschließend umfiel.
Herr Wubke legte nun an dem Automatik-Fahrzeug den Vorwärtsgang ein und fuhr gegen die ungefähr 3 Meter entfernte Garagenecke. POM Wiesel mußte sich hierbei mit eiligen Schritten in Sicherheit bringen. Anschließend fuhr Herr Wubke wieder rückwärts die Garageneinfahrt hoch, überquerte die Straße, fuhr in ein Rasengrundstück ein und stieß dort rückwärts gegen eine Straßenlaterne. Ein Fußgänger, der sich hierbei in Sicherheit bringen wollte, stürzte auf dem schneebedeckten Rasen. Die Straßenlaterne erlitt keinen Schaden.
Herr Wubke fuhr dann wieder vorwärts über die Straße in Richtung Garage. In diese fuhr er ungestreift mit ca. 30 km / h ein. Er durchbrach mit seinem Fahrzeug die Rückwand der Garage und einen davor stehenden Schrank. Das total beschädigte Fahrzeug blieb mit seinem Heckteil in der Garage, das Vorderteil ragte ins frei abfallende Gelände. Herr Wubke blieb bei den Zusammenstößen
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