Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung
unverletzt. Während der gesamten Fahrten betätigte er immerzu die Hupe.
Nach dem Vorgang war Herr Wubke leicht geistesabwesend. Er brachte mehrere Dinge durcheinander und redete leicht verwirrt. Er konnte sich die ganze Sache nicht erklären und meinte nur, daß er so sicher wie jeder andere fahren würde. Bevor Herr Wubke sich in sein Fahrzeug gesetzt hatte, konnten wir nichts an seinem Verhalten feststellen, er wirkte völlig normal. Wahrscheinlich wurde er in dem Fahrzeug so nervös, daß er sämtliche Bedienungseinrichtungen verwechselte. Ein hinzugeeilter Nachbar sagte aus, daß Herr Wubke den Gartenzaun schon des öfteren umgefahren habe.
Es gab noch einen anderen Erklärungsansatz.
Herr Wubke ist schwerbeschädigt. Er hat am rechten Fuß einen ärztlichen Kunstfehler, ihm fehlt das rechte Hüftgelenk. Der rechte Fuß ist dadurch um 9 cm kürzer als der linke.
Den kürzeren aber zogen auch die Beamten. Denn nach dieser gründlichen Spezialbehandlung der Wagenfront konnte von potentiellen Spuren einer Unfallflucht kaum mehr die Rede sein.
Über eine ebenfalls wenig ansehnliche Vorderfront hieß es in einer Zeugenaussage:
Ich konnte deutlich sehen, daß der Mann sich selbst befriedigte. Sein Glied war allerdings nicht erigiert. Ich möchte den Ausdruck «Knautsch-Lack» für den Zustand nennen.
Wenn, steuerrechtlich betrachtet, ein
Gesangssolist als «kulturelle Einrichtung»
durchgeht (BGH, NStZ 2004, 43), warum dann nicht auch, und zwar zolltariflich gesehen, ein
«Plüschnilpferd im Strumpf» als Weihnachtsmann?
Jedenfalls dann, wenn es sich um einen «Nilpferdkopf mit Weihnachtsmannmütze» handelt, unten in Form eines «Nikolaussockens» und der wiederum mit Einfüllöffnung.
Während die beklagte Oberfinanzdirektion noch an den wahren Weihnachtsmann glaubte und kleinlich auf einem «extremen Verfremdungseffekt» beharrte, argumentierte die Klägerin, die «sack ähnliche Ausgestaltung» des Artikels entspreche «der traditionellen mitteleuropäischen Weihnachtskultur» («Weihnachtsmann mit Sack»).
Das überzeugte, und so stellte der Bundesfinanzhof kategorisch fest, das «gabensackähnliche Behältnis» mit «Weihnachtsmannmütze» sei nun mal das, was es sei: ein Weihnachtsmann (BFH / NV 1993, 762).
In einem Markenrechtsstreit, in dem es um die Verwechselungsgefahr der Begriffe «Corn Pops» und «Rice Pops» ging, wurde u.a. vorgetragen, die Bezeichnung «Pops» stehe lautmalerischfür das charakteristische Pop-Geräusch, welches das Getreidekorn beim Aufbrechen im Röstvorgang verursache.
Der Herstellungsvorgang wird dementsprechend auch als «poppen» bezeichnet. So ist jedem von Kindesbeinen an die Herstellung von Popcorn – etwa auf einem Jahrmarkt – als «Poppen» bekannt.
Den aufgeklärten Mitgliedern des 5. Zivilsenats beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg durfte man allerdings so nicht kommen (zu vgl. GRUR-RR 2003, 266):
Entgegen der Annahme der Beklagten ist in den angesprochenen Verkehrskreisen, zu denen auch die Mitglieder des Senats gehören, keineswegs seit frühester Kindheit die Herstellung von Popcorn als «poppen» bekannt. Den Begriff «poppen» kennen die Senatsmitglieder zwar, allerdings nicht von Kindesbeinen an, sondern erst etwa seit der Pubertät und in völlig anderem Zusammenhang, was hier aber nicht vertieft zu werden braucht.
9. Na lecker!
Die Gerontologie der Nahrung, das ist das große Spezialgebiet unserer Lebensmittelkontrolleure vor Ort.
Zwei Kisten mit Orangen zeigten bei allen Früchten deutliche Eintrocknungen. Die Schale war stark runzelig und eingefallen. Die Früchte hinterließen bei der Druckprobe einen schlaffen, weichen Eindruck. Trotzdem waren die Früchte mit Handelsklasse I ausgezeichnet.
Der Inhaber gab an, daß dieses eine spezielle Orangensorte wäre, für die er begeisterte Kunden hätte.
In einem weiteren Bereich des Gemüsestandes lagerten fünf große Säcke mit Kartoffeln. Aus der Ecke strömte ein süßlicher, fauliger Geruch. Bei genauer Prüfung wurde durch uns festgestellt, daß der überwiegende Teil der Kartoffeln verschimmelt und faulig war. Es zeigten sich braune Faulstellen mit weißen Schimmelkolonien-Anhaftungen und Insektenbefall.
Aber auch diese Weisheit des Alters war nicht zu verachten.
Der Inhaber gab an, daß er auch für diese Angebotsware eine spezielle Kundschaft hätte, die diese Kartoffeln bevorzuge.
Was lernen wir daraus? Für zufriedene Kunden sind Lebensmittelkontrollen
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