Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung
oft nichts anderes als lästige Eingriffe in liebgewordene Traditionen.
Als wir in der Bäckerei die Mehlkiste öffneten, hockte darin eine Ratte, die uns feindselig ansah.
Beinahe postwendend kam ein am Kiosk genossener Alcopop wieder zum Vorschein und hinterließ Übles in Straßenbildund Magen. Kein Wunder bei einem um drei Monate überlagerten Drink, meinte das Opfer und erstattete Anzeige.
Ob es angesichts des Alkoholgehalts überhaupt zu einer erhöhten Verkeimung hatte kommen können, bezweifelte ein Sachverständiger, und wenn, dann hätten Nebenwirkungen sich erst nach Stunden gezeigt, nicht so spontan. Er vermutete deshalb etwas ganz anderes:
Es sollte nicht übersehen werden, daß das Ereignis gegen 1.00 Uhr nachts stattgefunden hat. Dabei erscheint es unwahrscheinlich, daß der Geschädigte zu diesem Zeitpunkt das erste alkoholische Getränk zu sich genommen hat. Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß der Geschädigte sich bereits «vorgeflutet» hatte.
Einmal aus dem Verkehr gezogen, kann Alkohol keinen Schaden mehr anrichten. Fragt sich nur, wie lange?
1 volle Flasche «Kleiner Feigling»
hieß es in einem Beschlagnahmeprotokoll der Polizei. Doch bis in die Asservatenkammer der Staatsanwaltschaft ist es ein weiter, mitunter ereignisreicher Weg, und so vermeldete die dort erstellte Beweisstückliste denn auch:
1 leere Flasche «Kleiner Feigling»
Man muß sich eben nur trauen.
Gar nicht trauen mochte man seinen Augen, als eine Staatsanwaltschaft die erbetene Aktenübersendung mit folgender Begründung ablehnte:
Die von Ihnen gewünschten Akten stehen z.Zt. leider nicht zur Verfügung.
Aufgrund der Belastung mit Schimmelpilzen und PAK (Polychlorierte aromatische Kohlenwasserstoffe) befinden die Akten
sich in einer Reinigungsbehandlung, so daß ein Zugriff z.Zt. nicht möglich ist.
Ich bitte, in ca. 3 Monaten erneut nachzufragen.
Sofern dann nicht bereits Gras über die Sache gewachsen war.
Ein kapitales Überraschungsei, das ist es offenbar, was Vandalismus erst so richtig perfekt macht.
Neben dem beschädigten Pkw, auf Höhe der Fahrertür, wurde ein Kothaufen von erheblicher Größe festgestellt, so daß zu vermuten ist, daß dieser menschlichen Ursprungs ist und möglicherweise vom Täter zur Sachbeschädigung gelegt wurde. Aus diesem Haufen wurde eine Rückstellprobe genommen (Asservat 2). Diese befindet sich im Gefrierfach des Asservatenkühlschranks auf hiesiger Dienststelle.
Natürlich ist in einem solchen Fall nicht allein der Tatort aufzunehmen.
Der in diesem Vorgang festgestellte Kothaufen wird nach Rücksprache mit dem aufnehmenden Beamten entsorgt.
Könnte man mit einem Golfball eine Kuh töten? Ein Rindvieh haut so schnell nichts um, möchte man meinen. Wenn nun aber eine Kuh den Golfball verschluckte? Genau das habe sich in der Vergangenheit mehrfach auf seinen Weiden nahe einem Golfplatz ereignet, behauptete ein Landwirt und klagte auf Schadensersatz. Sämtliche Tiere seien an Golfbällen erstickt.
War so etwas überhaupt möglich? Für den vom Gericht beauftragten Gutachter keine leichte Aufgabe.
In unserer Klinik für Rinderkrankheiten wurden dazu orientierende Versuche durchgeführt.
Hierzu wurden 3 Kühen zunächst als Beigabe im normalen Fütterungsrhythmus, dann aber auch nach 24-stündigem Hunger (gierige Futteraufnahme) Golfbälle (42 g) zur freien Aufnahme
angeboten. Bei normaler Fütterung (2x pro Tag) wurden die Golfbälle von keinem Tier beachtet. Nach 24 Stunden Futterentzug «spielte» eine Kuh mit dem Ball, nahm ihn ins Maul, kaute auch darauf herum, spuckte ihn dann aber wieder aus. Die beiden anderen Tiere ließen den Golfball unbeachtet liegen. Daraufhin wurde den Tieren je ein Golfball zwangsweise eingegeben (Verbringen über den Zungenrückenwulst per Hand und Ablage im Schlundkopfbereich). Der durch die Golfbälle ausgelöste Schluckreflex beförderte sie spontan in den Pansen, die Tiere fraßen sofort weiter.
Darüber hinaus wurde einem Tier der Inhalt eines aufgeschnittenen Golfballes eingegeben. Die sich anschließende mehrtägige Beobachtung ließ keine Beeinträchtigung irgendeiner Lebensfunktion erkennen.
Auch wurde versucht, an Kehlkopf und Luftröhre einer geschlachteten Kuh einen Golfball über die Stimmritze in die Luftröhre zu drücken, was ohne großen Aufwand gelang. Der eingebrachte Golfball bewegte sich nach Passage des Kehlkopfes leicht in der Luftröhre hin und her (er «kullerte»).
Im Ergebnis sprachen
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