Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung
ramponiertes Sparbuch entdeckt.
Der Beschuldigte wurde nach entsprechender Belehrung zur Herkunft des Sparbuches befragt. Er erklärte wenig glaubhaft, daß er es gefunden habe. Nähere Angaben zum Fundort bzw. der Fundzeit gab er nicht an. Zum Verbleib des restlichen Sparbuches erklärte er, daß er sich damit den «Arsch» abgewischt habe. Aufgrund der Zustände in der Wohnung bzw. auf der Toilette kann davon ausgegangen werden, daß die letzten Angaben sogar stimmen.
Wie hieß es doch in anderen Berichten:
Die Wohnung war artgerecht ausgestattet.
Oder:
Die Wohnung befand sich in einem stark pflegereduzierten Zustand.
Oder:
Die Wohnung möchte ich als eine Mischung aus Zoo und Müllhalde bezeichnen.
Oder auch:
Die Wohnung war schlicht ein Saustall.
Saustall – wenn, dann geht es ja meist um andere Tierarten. Womit die Polizei aber auch schon an ihre Grenzen stößt.
Ein bereits im Treppenhaus wahrnehmbarer sehr übler Gestank vervielfachte sich unmittelbar nach Öffnen der Tür.
Bereits beim Betreten des Flures vollzog ich einen schwunghaften Spagat auf der Türschwelle, verursacht durch einen größeren Haufen Katzenkot. Ein weiteres Vorgehen in der Wohnung, die total verwahrlost ist und infernalisch stinkt, wurde und wird auch in Zukunft durch uns verweigert!
Mit anderen Worten: Die Polizei hatte die Nase voll.
Bei künftigen Einsätzen müßte die Berufsfeuerwehr, versehen mit Atemschutzgeräten, zur Amtshilfe herbeigezogen werden.
Natürlich lieben wir es hübsch blank und sauber, nicht nur zu Hause. Oft aber fehlt ganz einfach die Zeit, selbst am stillen Örtchen, und das besonders in der Hektik eines strammen Berufsalltags. Ganz spurlos geht das an keiner Wirkungsstätte vorbei, und so hatte schließlich auch ein Amtsgerichtsdirektor sein Schüsselerlebnis. Noch sichtlich beeindruckt vom Tatendrang seiner Mitarbeiter, schrieb er den sehr geehrten Damen und Herren seines Hauses hinter die hoffentlich roten Ohren:
Ein Toilettengang ist nun mal notwendiges Übel. Ich habe Verständnis dafür, daß mann / frau das «Örtchen» schnell wieder verläßt. Mein Verständnis erlischt aber, wenn das Verlassen ohne Betätigung der Spülung und ohne Einsatz der vorhandenen WC-Bürste stattfindet. Es ist eklig und zeugt nicht von gutem Benehmen, wenn die Hinterlassenschaft oder deren Spuren dem Nachfolger überlassen bleiben. Mittlerweile werden die Zustände auf den Toiletten (übrigens überwiegend auf den Damentoiletten) nicht nur von Mitarbeitern, sondern bereits von den Reinigungskräften beklagt.
Alte Zeugnisweisheit in der Justiz: Wer Rückstände aufkommen läßt, kann mit guter Beurteilung nicht rechnen.
Kopfschüttelnd reichte ein Ermittlungsrichter der Staatsanwaltschaft die Akten zurück. Die geplante Wohnungsdurchsuchung werde wohl unter der Adresse «Am Posthof» stattzufinden haben, nicht etwa, wie beantragt,
Im Postfach
Doch die Staatsanwaltschaft ist nun mal eine Fachbehörde.
Sie werden aufgefordert, die Erzwingungshaft spätestens binnen 2 Wochen nach Erhalt dieser Ladung in der
Justizvollzugsanstalt Düsseldorf, Postfach, 40477 Düsseldorf anzutreten.
Aber der Wahrheit die Ehre, auch die Staatsanwaltschaft ist nicht immer glücklich über das, was ein Ermittlungsrichter so zu Papier bringt.
Urschriftlich mit Akten
dem Amtsgericht wieder übersandt mit der Bitte, den Beschluß abzuändern. Beschlagnahmt werden soll ein roter Ordner, nicht etwa ein toter Ordner.
Wohin eigentlich mit dem Hausrat, wenn ein Umzug in den Knast ansteht?
Frau Willig hat mir gesagt, daß sie eine Garage hat, und das wäre kein Problem, da paßt eine 2-Zimmer-Wohnung rein.
Raumwunder Nr. 1
Keine Sorgen hätte dagegen, dank seiner drastisch verdichteten Haushaltsführung, ein Stadtstreicher, mag auch er ansonsten über etwas durchaus Raumfüllendes verfügen.
Nach Auskunft des Sozialamtes erscheint Herr Lieder dort regelmäßig mit 2 Plastiktüten und mit Geruchsbelästigung.
Andere können sich rühmen, neben einem Hauptwohn- und Firmensitz sogar noch eine Nebenwohnung angemeldet zu haben. Die Polizei:
Im Rahmen der Objektabklärung wurde auch die als Nebenwohnung gemeldete Anschrift überprüft. Dazu ist zu sagen, daß es sich um die hiesige JVA handelt. Demnach ist dieses Objekt nicht zu durchsuchen.
Selbst mit formvollendetem Durchsuchungsbeschluß in Händen steht die Polizei dann zuweilen vor einem Rätsel.
Beschluß noch nicht realisiert. Beschuldigter
Weitere Kostenlose Bücher