Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung
wird als «Spannerei» empfunden und ausgelegt.
Wie jeder andere auch, der bei uns um Asyl nachsucht, wurde ein junger Mann befragt, auf welche Weise er sein Herkunftsland verlassen habe und wie schließlich seine Einreise nach Deutschland vonstatten gegangen sei. Darauf entschlüpfte ihm diese Antwort:
Als die Probleme zu Hause zu groß waren, hat mir mein Vater geholfen. Er hat mir ein Ei gegeben. Ich soll das zerbrechen. Dann würde ich in Sicherheit sein. Als die Probleme zu groß wurden, habe ich das Ei genommen und bin auf die Straße gegangen. Ich habe es zerbrochen. Und ich habe mich dann in Düsseldorf wiedergefunden.
Frage: Was war denn das für eine Ei?
Antwort: Das war das Ei eines Geiers.
Weiß der Geier, wie so etwas funktioniert.
Wer einen Vogel hat, lebt nicht frei von Sorgen, zumal wenn ihm aufgrund einer Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz der so dringend erforderliche Zutritt zur ehelichen Wohnung verwehrt ist.
Herr Windhusch erschien auf der hiesigen Polizeiwache. Er war sehr aufgeregt und erklärte, es ginge um Leben und Tod.
Er erklärte, sein Papagei, der sich in Obhut seiner Ehefrau befände, sei in Lebensgefahr, da diese ständig rumsaufen und rumhuren würde. Der Papagei wäre ohne jegliche Bezugsperson und hätte Schlafstörungen, da seine Ehegattin jede Nacht mit zwei Liebhabern zugange wäre. Er begehrte einen Polizeieinsatz zur Rettung des Vogels, notfalls Aufbrechen der Tür.
Als im Januar 2004 der Landtag in Hannover über die «Weiterentwicklung des Pferdelandes Niedersachsen» diskutierte, sprach ein Abgeordneter tapfer vom «Wirtschaftsfaktor Pferd» und erläuterte dem Parlament:
An einem Pferd hängen vier Arbeitsplätze.
Umgekehrt lehnte 2007 der niedersächsische Innen-Staatssekretär eine Verkleinerung der Polizei-Reiterstaffel mit dem Argument ab:
Für jedes Pferd weniger braucht man vier Polizeibeamte zusätzlich.
Angeblich schon früher «mehrfach in Beißvorfälle verwickelt», wollte ein Berner Sennenhund auch diesmal nicht einfach nur friedlich an einem Grundstück vorbeigetrabt sein, dem Grundstück der späteren Klägerin, die dort eine kleine Hundezucht betrieb. Und so kam es zu einem folgenschweren Biß durch den Zaun mitten ins Herz der Zucht, genauer gesagt in die linke Vorderpfote des Mopsrüden Alfred, seines Zeichens einziger männlicher Leistungsträger des Hauses. Hatte er früher seine Passion bestens im Griff gehabt, so erwies sich Alfred von Stund an als «deckunfähig», und das für mehrere Monate. Seine Mopsdamen Berta und Else zu decken, so die Klageschrift, habe er einfach nicht mehr fertiggebracht. Denn:
Der Rüde konnte sich aufgrund seiner Pfotenverletzung nicht auf den Hündinnen halten.
Und so kam eins zum anderen bzw. gerade nicht. Ohne Wurf keine Welpen und ohne Welpen kein Verkaufserlös. Der wurde nun als Schaden eingeklagt. Zwar wandte die Gegenseite ein, zur Schadensminderung hätte hier unbedingt eine Fremdbedeckung gewählt werden müssen, doch davon wollte die Klägerin nichts wissen. Für eine solche Aktion hätte es nämlich schon sehr spezieller Deckrüden bedurft («mit äußerst kleiner Nasenfalte bei großer Nase»), und die hätten bestenfalls in Österreich zur Verfügung gestanden. Im übrigen sei es ein Irrtum zu glauben, man fahre da mal auf die Schnelle hin und abends guter Hoffnung wieder heim.
Es existieren keine Hundebordelle. Es handelt sich um ein langwieriges Verfahren, das heißt die Hunde müssen zunächst Kontakt miteinander aufnehmen. Insbesondere die Hündinnen brauchen einige Tage Ruhe und Zeit, um sich an die fremde Umgebung zu gewöhnen. Auch ein Deckrüde braucht einige Zeit Ruhe. Decktermine müssen lange vorher abgesprochen werden.
Vor allem aber mißdeutete die Gegenseite gründlich die besondere Stellung, die Alfred nun mal in der Familie innehatte.
Auch in tatsächlicher Hinsicht hätte der Klägerin überhaupt keine Möglichkeit zur Verfügung gestanden, etwa zum Decken nach Österreich zu reisen, da sie vier minderjährige Kinder zu betreuen hat und ihr Ehemann sich ständig auf Montage befindet. Gerade aus diesem Grunde hat sie ja einen eigenen Deckrüden angeschafft!!!
Welcher experimentierfreudige Hundezüchter träumte wohl nicht davon, eines Tages ganz groß rauszukommen, mag sich auch genau dies für seine Hündin zum Alptraum auswachsen.
Aus einem Zivilurteil:
Die Tatsache, daß die Hündin bereits einen Kaiserschnitt hatte, stellt keinen zuchtausschließenden
Weitere Kostenlose Bücher