Der Zirkulationsprozess des Kapitals
in jedem Jahr in natura ersetzt, während der andre Teil in seiner ursprünglichen Naturalform fortexistiert. Es ist die Auslage auf einmal und die nur stückweise Reproduktion in Naturalform, die dies Kapital als fixes vom flüssigen Kapital unterscheidet.
Andre Stücke des fixen Kapitals bestehn aus ungleichen Bestandteilen, die in ungleichen Zeiträumen abnutzen und daher ersetzt werden müssen. Dies findet namentlich bei Maschinen statt. Was wir eben bemerkt haben mit Bezug auf die verschiedne Lebenszeit der verschiednen Bestandteile eines fixen Kapitals, gilt hier mit Bezug auf die Lebenszeit verschiedner Bestandteile derselben Maschine, die als Stück dieses fixen Kapitals figuriert.
Mit Bezug auf allmähliche Ausdehnung des Geschäfts im Lauf der teilweisen Erneuerung bemerken wir folgendes. Obgleich, wie wir gesehn, das fixe Kapital fortfährt, in natura im Produktionsprozeß zu wirken, hat ein Teil seines Werts, je nach dem Durchschnittsverschleiß, mit dem Produkt zirkuliert, ist in Geld verwandelt worden, bildet Element des Geldreservefonds zum Ersatz des Kapitals für den Termin seiner Reproduktion in natura. Dieser so in Geld verwandelte Teil des fixen Kapitalwerts kann dazu dienen, das Geschäft zu erweitern oder Verbesserungen an den Maschinen anzubringen, welche deren Wirksamkeit vermehren. In kürzren oder längren Abschnitten findet so Reproduktion statt, und zwar – vom Standpunkt der Gesellschaft betrachtet – Reproduktion auf erweiterter Stufenleiter; extensiv, wenn das Produktionsfeld ausgedehnt; intensiv, wenn das Produktionsmittel wirksamer gemacht. Diese Reproduktion auf erweiterter Stufenleiter entspringt nicht aus Akkumulation – Verwandlung von Mehrwert in Kapital –, sondern aus Rückverwandlung des Werts, welcher sich abgezweigt, in Geldform losgelöst hat vom Körper des fixen Kapitals, in neues, entweder zuschüssiges oder doch wirksameres, fixes Kapital derselben Art. Es hängt natürlich teils von der spezifischen Natur des Geschäftsbetriebs ab, wieweit und in welchen Dimensionen er solches allmählichen Zuschusses fähig ist, also auch in welchen Dimensionen ein Reservefonds gesammelt sein muß, um in dieser Weise rückangelegt werden zu können, und in welchen Zeiträumen dies geschehn kann. Wieweit andrerseits Detailverbesserungen an vorhandner Maschinerie angebracht werden können, hängt natürlich von der Natur der Verbesserung und der Konstruktion der Maschine selbst ab. Wie sehr aber z.B. bei Eisenbahnanlagen dieser Punkt von vornherein ins Auge gefaßt wird, beweist Adams:
»Die ganze Konstruktion sollte sich nach dem Prinzip richten, das im Bienenkorb herrscht – Fähigkeit unbegrenzter Ausdehnung. Alle übersoliden und von vornherein symmetrischen Strukturen sind vom Übel, im Fall der Ausdehnung müssen sie niedergerissen werden.« (p. 123.)
Es hängt dies großenteils vom verfügbaren Raum ab. Bei einigen Gebäuden kann man Stockwerke in der Höhe zusetzen, bei andren ist Seitenausdehnung, also mehr Boden nötig. Innerhalb der kapitalistischen Produktion werden einerseits viele Mittel verschwendet, findet andrerseits viel zweckwidrige Seitenausdehnung dieser Art (zum Teil zum Schaden der Arbeitskraft) bei der allmählichen Ausdehnung des Geschäfts statt, weil nichts nach gesellschaftlichem Plan geschieht, sondern von den unendlich verschiednen Umständen, Mitteln etc. abhängt, womit der einzelne Kapitalist agiert. Hieraus entsteht große Verschwendung der Produktivkräfte.
Diese stückweise Wiederanlage des Geldreservefonds (d.h. des in Geld rückverwandelten Teils des fixen Kapitals) ist am leichtesten im Landbau. Ein räumlich gegebnes Produktionsfeld ist hier der größten allmählichen Absorption von Kapital fähig. Ebenso wo natürliche Reproduktion stattfindet, wie bei der Viehzucht.
Das fixe Kapital verursacht besondre Erhaltungskosten. Ein Teil der Erhaltung wird durch den Arbeitsprozeß selbst bewirkt; das fixe Kapital verdirbt, wenn es nicht im Arbeitsprozeß fungiert. (Siehe Buch I, Kap. VI, p. 196 und Kap. XIII, p. 423: Verschleiß der Maschinerie, der aus ihrem Nichtgebrauch entspringt.) Das englische Gesetz betrachtet es daher auch ausdrücklich als Beschädigung (waste), wenn gepachtete Grundstücke nicht nach Landesgebrauch bebaut werden. (W. A. Holdsworth, Barrister at Law, »The Law of Landlord and Tenant«, London 1857, p. 96.) Diese Erhaltung, die aus dem Gebrauch im Arbeitsprozeß hervorgeht, ist eine Gratisnaturgabe der lebendigen
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