Der Zirkulationsprozess des Kapitals
reserviert. (Die Zahlen 10 und 15 sind nur beispielsweise genommen.) Soviel ist also im Durchschnitt an Reparatur verausgabt worden, damit das fixe Kapital 15 Jahre dauert. Diese Rechnung verhindert natürlich nicht, daß das fixe Kapital und das in den Reparaturen ausgelegte Zusatzkapital verschiedne Kategorien bilden. Auf Grund dieser Rechnungsweise wurde z.B. angenommen, daß der niedrigste Kostenanschlag für die Erhaltung und den Ersatz von Dampfschiffen 15% jährlich sei, also Reproduktionszeit = 6 2 / 3 Jahre. In den 60er Jahren vergütete die englische Regierung der Peninsular and Oriental Co. dafür 16% jährlich, was also einer Reproduktionszeit von 6 1 / 4 A8 Jahr gleichkommt. Bei Eisenbahnen ist die Durchschnitts-Lebensdauer einer Lokomotive 10 Jahre, aber, Reparaturen eingerechnet, wird der Verschleiß angenommen zu 12 1 / 2 %, was die Lebensdauer auf 8 Jahr reduziert. Bei Passagier- und Güterwagen wird 9% berechnet, also eine Lebenszeit von 11 1 / 9 Jahr angenommen.
Die Gesetzgebung hat überall bei Mietkontrakten von Häusern und andren Dingen, die für ihren Eigentümer fixes Kapital sind und als solches vermietet werden, den Unterschied anerkannt zwischen dem normalen Verschleiß, der durch die Zeit, den Einfluß der Elemente und die normale Vernutzung selbst herbeigeführt wird, und zwischen den gelegentlichen Reparaturen, die zur Instandhaltung während der normalen Lebensdauer des Hauses und seiner normalen Benutzung zeitweise erforderlich sind. In der Regel fallen die ersten auf den Eigentümer, die zweiten auf den Mieter. Die Reparaturen unterscheiden sich ferner in gewöhnliche und substantielle. Die letztren sind teilweise Erneuerung des fixen Kapitals in seiner Naturalform und fallen ebenfalls auf den Eigentümer, wo der Kontrakt nicht ausdrücklich das Gegenteil sagt. So z.B. nach englischem Recht:
»Ein Mieter von Jahr zu Jahr ist nur verpflichtet, die Baulichkeiten wind- und wasserdicht zu halten, solange dies geschehn kann ohne substantielle Reparaturen; und überhaupt nur solche Reparaturen zu besorgen, die als gewöhnliche bezeichnet werden können. Und selbst in dieser Beziehung muß das Alter und der allgemeine Zustand der betreffenden Teile des Gebäudes, zur Zeit als der Mieter es übernahm, im Auge behalten werden, denn er ist nicht verpflichtet, weder altes und verschlißnes Material durch neues zu ersetzen, noch die aus dem Zeitverlauf und dem regelmäßigen Gebrauch entstehende unvermeidliche Entwertung gutzumachen.« (Holdsworth, »Law of Landlord and Tenant«, p. 90, 91.)
Ganz verschieden, sowohl vom Ersatz des Verschleißes wie von den Arbeiten der Erhaltung und Reparatur ist die Versicherung, die sich auf Zerstörung durch außerordentliche Naturereignisse, Feuersbrunst, Überschwemmungen etc. bezieht. Diese muß aus dem Mehrwert gutgemacht werden und bildet einen Abzug von demselben. Oder, vom Standpunkt der ganzen Gesellschaft betrachtet: Es muß eine beständige Überproduktion stattfinden, d.h. Produktion auf größrer Stufenleiter, als zu einfachem Ersatz und Reproduktion des vorhandnen Reichtums nötig – ganz abgesehn von Zunahme der Bevölkerung –, um die Produktionsmittel zur Verfügung zu haben, zur Ausgleichung der außerordentlichen Zerstörung, welche Zufälle und Naturkräfte anrichten.
In der Tat besteht nur der geringste Teil des zum Ersatz nötigen Kapitals in dem Geldreservefonds. Der wichtigste Teil besteht in der Ausdehnung der Produktionsleiter selbst, die teils wirkliche Erweiterung ist, teils zum normalen Umfang der Produktionszweige gehört, die das fixe Kapital produzieren. So ist z.B. eine Maschinenfabrik darauf eingerichtet, daß jährlich sowohl die Fabriken ihrer Kundschaft erweitert werden, wie auch daß beständig ein Teil davon ganzer oder teilweiser Reproduktion bedarf.
Bei der Bestimmung des Verschleißes, wie der Reparaturkosten, nach gesellschaftlichem Durchschnitt, ergeben sich notwendig große Ungleichheiten, selbst für gleich große und sonst unter denselben Umständen befindliche Kapitalanlagen in demselben Produktionszweig. In der Praxis dauert für den einen Kapitalisten die Maschine etc. über die Durchschnittsperiode hinaus, bei dem andern nicht so lange. Die Reparaturkosten des einen sind über, die des andren unter dem Durchschnitt usw. Der durch den Verschleiß, wie durch die Reparaturkosten, bestimmte Preiszuschlag der Ware ist aber derselbe und wird durch den Durchschnitt bestimmt. Der eine erhält also durch diesen
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