Die Achse des Blöden
lautet seine Antwort: »Können Sie das beweisen?«
Als sich also die Anwälte auf die Präsidentenwahl stürzten, entzog sich das weitere Prozedere dem allgemeinen
menschlichen Verständnis. Stattdessen mutierte es zu einer komplexen und verwickelten Prozeßlawine. Live-Übertragungen im Fernsehen mit Analysen von Rechtsexperten sollten das Wählervolk auf dem laufenden halten. Bei diesen
Rechtsexperten handelte es sich wiederum um Anwälte, die offenbar tagein, tagaus fernsehgerecht geschminkt in
Aufnahmestudios herumsitzen und darauf warten, daß es einen historischen Prozeß zu analysieren gilt. Für den Laien vor der Glotze war das eine schwierige Zeit:
ANCHORMAN: Wir schalten gleich um in den Gerichtssaal
von Richter A. Earl Frinkington Junior, der den Vorsitz führt bei der Anhörung über den Wiederaufnahmeantrag der Revision der
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richterlichen Verfügung gegen Richter Frinkingtons früheres Urteil in bezug auf die Entscheidung der Wahlhelfer von Caramba County, auch jene Stimmzettel zu zählen, auf denen eine Wählerentscheidung nur durch unleserliches Gekritzel markiert wurde. Wie Sie an meine m Flüsterton merken, handelt es sich um einen sehr historischen Fall, der große Auswirkungen auf den Zuschnitt unserer Live-Übertragung während des
gesamten Nachmittags haben kann. Ich rufe jetzt unseren Rechtsexperten Norman Twinkleboner. Norm, was erwartet
unsere Zuschauer, rein rechtlich gesehen?
RECHTSEXPERTE: Bob, bei dieser Anhörung müssen Gores
Anwälte Richter Frinkington davon überzeugen, daß ein Fall von mandamus certiorari vorliegt, natürlich im Sinne von res ipso facto non compost mentis.
ANCHORMAN: Können Sie das so erklären, daß ein Laie es
versteht?
RECHTSEXPERTE: Nein.
ANCHORMAN: Okay. Gerade betritt der Richter den Saal.
Wir schalten in den Gerichtssaal...
GERICHTSDIENER: Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit!
Alle aufstehen! Der Ehrenwerte Richter Frinkington betritt den Saal. Alle Kaugummis aus dem Mund!
RICHTER: Sind die gegnerischen Anwälte anwesend?
ANWALT: Euer Ehren, ich bin F. Pierpoint Granule und
vertrete den Beklagten.
ANWALT: Euer Ehren, ich bin Nedley M. Peesnicket Junior und vertrete den Kläger.
ANWALT: Euer Ehren, ich bin Walter Norkle und vertrete
den Erblasser, im folgenden als Hypothekar bezeichnet.
RICHTER: Sind Sie alle ordentlich angezogen?
ANWÄLTE: Sind wir, Euer Ehren.
RICHTER: Tragen Sie Ihr Anliegen vor!
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ANWALT: Euer Ehren, als erste Zeugin möchte der Kläger Jennifer Lopez anhören.
RICHTER: Was? Ist sie hier?
ANWALT: Nein, Euer Ehren. Aber der Kläger würde sie gern anhören.
(Gelächter)
ANWALT: War nur ein kleiner Scherz. Als ersten Zeugen
rufen wir Mr. Walter Glompitt auf.
GERICHTSDIENER: Heben Sie die rechte Hand! Schwören
Sie, die Wahrheit zu sagen, die ganze Wahrheit, einen richtig dicken Brocken Wahrheit, volles Rohr und
Pfadfinderehrenwort?
ZEUGE: Jawohl.
GERICHTSDIENER: Dann dürfen Sie jetzt die Braut küssen.
ANWALT: Mr. Glompitt, können Sie dem Gericht Ihren
vollen Namen nennen?
ZEUGE: Klar doch!
ANWALT: Einspruch, Euer Ehren! Das ist doch nur
Hörensagen!
ANWALT: Wieso ist das Hörensagen?
ANWALT: Hat er doch gehört, wie das gesagt wurde!
(Gelächter)
RICHTER: Stattgegeben.
ANWALT: Nun, Mr. Glompitt, in der oder um die Nacht des 7. November, ist es da nach Ihrem Verständnis der Fall oder nicht, und zwar nur auf den hier zu verhandelnden Fall bezogen, wobei hier nur die Beweisstücke 3986 A und 3986 B von
Relevanz sind, daß Sie gemäß Ihrer eigenen Erinnerung positiv oder negativ bestätigen können, daß...
ANWALT: Einspruch!
RICHTER: Mit welcher Begründung?
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ANWALT: Es klang so, als würde er seinen Satz zu Ende
bringen.
RICHTER: Die Geschworenen werden das außer acht lassen.
GERICHTSDIENER: Bei diesem Prozeß gibt es keine
Geschworenen.
RICHTER: Weitermachen, verdammte Scheiße!
ANWALT: Lassen Sie mich die Frage paraphrasieren: Mr.
Glompitt, können Sie dem Gericht sagen, ob es, gemäß Ihrer eigenen Erinnerung, in der oder um die Nacht des 7. November in Bezug auf die Beweisstücke 3986 A und 3986 B nicht
inkorrekt wäre zu sagen, daß es nach Ihrem Verständnis des hier zur Verhandlung stehenden Sachverhalts und unter
Einbeziehung des Vorangegangenen sowie des - sofern
antizipierbar - Kommenden keine unfaire Fehlinterpretation wäre, wenn...
ANWALT: Einspruch, Euer Ehren! Das ist vollkommen
irrelevant!
RICHTER: Irrelevant in bezug auf was?
ANWALT: Keine
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