Die Affäre Mollath: Der Mann, der zu viel wusste (German Edition)
interne Revision kommt zu dem Ergebnis, dass »alle nachprüfbaren Behauptungen« Mollaths richtig seien. Er verfüge über Insiderwissen und es bestünde die Gefahr, dass er dieses an Dritte weitergebe. Die Bank lässt den Revisionsbericht in der Registratur verschwinden.
23. Mai 2003: Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhebt Anklage gegen Gustl Mollath beim Amtsgericht wegen der angeblichen Körperverletzung an seiner Frau.
23. September 2003: Mollaths Frau schickt an das Amtsgericht eine kurz zuvor eingeholte »ärztliche Stellungnahme«. Darin attestiert eine Psychiaterin am Bezirkskrankenhaus (BKH) Erlangen, dass Gustl Mollath mit großer Wahrscheinlichkeit an einer ernstzunehmenden psychiatrischen Krankheit leide und deswegen gefährlich sei. Die Ärztin hat Mollath nie gesehen, geschweige denn untersucht.
25. September 2003: Der Fall Mollath wird vor dem Amtsgericht verhandelt.
Im Jahr 2004 wird das Ehepaar Mollath geschieden.
11. Februar 2004: Anruf des Vorsitzenden Richters Otto Brixner bei der Steuerfahndung Nürnberg.
22. April 2004: Erneute Verhandlung vor dem Amtsgericht. Gutachter Lippert, von dem sich Mollath nicht untersuchen lässt, attestiert ihm eine gravierende psychische Erkrankung. Das Gericht weist Mollath für sechs Wochen zur weiteren Begutachtung in ein psychiatrisches Krankenhaus ein.
30. Juni 2004: Mollath wird gegen seinen Willen zur Begutachtung ins Bezirkskrankenhaus Erlangen gebracht, kommt nach wenigen Tagen jedoch wieder frei, weil der als Gutachter vorgesehene Psychiater sich für befangen erklärt.
14. Februar 2005: Mollath wird zur Begutachtung in das BKH Bayreuth gebracht. Er bleibt bis 21. März 2005 in der Forensischen Abteilung des BKH. Dessen Chef Klaus Leipziger, dessen Untersuchung sich Mollath ebenfalls verweigert, erstellt ein Gutachten, dem zufolge Mollath wahnkrank und gefährlich sei.
6. September 2005: Die Staatsanwaltschaft klagt Mollath aufgrund angeblicher gefährlicher Reifenstechereien Anfang des Jahres wegen Sachbeschädigung an. Die Anklage wird mit den Fällen von Körperverletzung und Freiheitsberaubung verbunden und an das Landgericht verwiesen.
21. Januar 2006: Die 7. Strafkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth unter Vorsitz von Richter Otto Brixner übernimmt den Fall. Er ordnet ohne Anhörung Mollaths dessen einstweilige Unterbringung in der Psychiatrie an.
27. Februar 2006: Mollath stellt sich der Polizei vor der Nürnberger Lorenzkirche, die ihn ins Bezirkskrankenhaus bringt. Später wird Mollath noch ohne rechtskräftiges Urteil ins BKH Straubing verbracht, wo nur hochgefährliche, kranke Straftäter einsitzen.
8. August 2006: Die 7. Strafkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth unter Vorsitz von Richter Brixner spricht Mollath von den Vorwürfen der Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung frei. Wegen Schuldunfähigkeit. Sie ordnet stattdessen seine Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie an.
13. Februar 2007: Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes verwirft die von Mollath eingelegte Revision. Das Urteil vom 8. August 2006 ist damit rechtskräftig.
26. Februar 2007: Erstmals erstellt ein Psychiater ein Gutachten, der Mollath zuvor auch untersucht hat. Hans Simmerl kommt zur Auffassung: »keinerlei Hinweis für eine psychotische Symptomatik«.
Dezember 2007: Mollaths Elternhaus wird nach Anträgen der Hypovereinsbank und der Exfrau Mollaths zwangsversteigert. Beide machen offene Rechnungen geltend. Die Exfrau ersteigert das Haus.
27. Juni 2008: Professor Hans-Ludwig Kröber erstellt ein Ferngutachten, ohne je mit Mollath gesprochen zu haben. Mollaths Krankheit sei – ausweislich der Akten – nicht abgeklungen, er sei weiterhin gefährlich. Mollath bleibt in der Psychiatrie eingesperrt.
14. Mai 2009: Nach mehr als drei Jahren im BKH Straubing »Rückkehr« ins BKH Bayreuth.
13. November 2012: Mehrere Medien berichten über die Details des Sonder-Revisionsberichts der Hypovereinsbank.
30. November 2012: Der Nürnberger Generalstaatsanwalt weist die Regensburger Staatsanwaltschaft an, ein Wiederaufnahmeverfahren anzustreben.
19. Februar 2013: Mollaths Verteidiger Gerhard Strate beantragt beim Landgericht Regensburg die Wiederaufnahme des Verfahrens.
18. März 2013: Die Staatsanwaltschaft Regensburg beantragt ebenfalls die Wiederaufnahme des Verfahrens. Das Landgericht Regensburg beginnt, beide Anträge zu prüfen.
10. April 2013: Grüne und Freie Wähler im Landtag beantragen einen parlamentarischen
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