Die Frau und der Sozialismus: Erweiterte Ausgabe (German Edition)
das Erbe maßgebend war, erklärt sich dadurch, daß das alte Recht eben erst geschwunden war. Die Erinnerungen an das alte Recht waren auch die Ursache der Achtung der Deutschen vor dem weiblichen Geschlecht, die Tacitus so überraschte. Er fand auch, daß von den Frauen ihr Mut aufs äußerste entfacht wurde. Der Gedanke, ihre Frauen in Gefangenschaft und Sklaverei fallen zu sehen, war der schrecklichste für den alten Deutschen und stachelte ihn zum äußersten Widerstand an. Aber auch die Frauen waren von einem Geiste beseelt, der den Römern imponierte. Als Marius den gefangenen Frauen der Teutonen verweigerte, sie der Vesta (der Göttin jungfräulicher Keuschheit) als Priesterinnen zu widmen, begingen sie Selbstmord.
Zu Tacitus' Zeit waren bereits die Deutschen ansässig geworden; die Austeilung des Landes fand alljährlich nach Losen statt, daneben bestand Gemeineigentum an Wald, Wasser und Weideland. Ihre Lebensweise war noch sehr einfach, ihr Reichtum war hauptsächlich Vieh; ihre Kleidung bestand aus grobem Wollmantel oder Tierfellen. Frauen und Vornehme trugen leinene Unterkleider. Metallbearbeitung war nur bei den Stämmen in Gebrauch, die zu entfernt wohnten für die Einfuhr römischer Industrieprodukte. Das Recht sprach in geringeren Sachen der Rat der Vorsteher, in wichtigeren entschied die Volksversammlung. Die Vorsteher wurden gewählt, und zwar meist aus derselben Familie, aber der Übergang zum Vaterrecht begünstigte die Erblichkeit der Stellung und führte schließlich zur Gründung eines Stammadels, dem später das Königtum entspringt. Wie in Griechenland und Rom, so ging die deutsche Gens an dem aufkommenden Privateigentum, der Entwicklung von Gewerbe und Handel und durch die Vermischung mit Angehörigen fremder Stämme und Völker zugrunde. An Stelle der Gens trat die Markgenossenschaft, die demokratische Organisation freier Bauern, die im Laufe vieler Jahrhunderte in den Kämpfen gegen den Adel, Kirche und Fürsten ein festes Bollwerk bildete und selbst dann nicht ganz verschwand, nachdem der Feudalstaat zur Herrschaft gelangt war und die ehemals freien Bauern in Scharen zu Leibeigenen und Hörigen herabgedrückt worden waren.
Die Markgenossenschaft ward repräsentiert durch die Familienhäupter. Ehefrauen, Töchter, Schwiegertöchter waren vom Rate und von der Leitung ausgeschlossen. Die Zeiten, in denen Frauen die Leitung der Geschäfte eines Stammes besorgten – ein Vorgang, der Tacitus aufs höchste befremdete und über den er mit verächtlichen Bemerkungen berichtet –, waren vorüber. Im fünften Jahrhundert hob das Salische Gesetz die Erbnachfolge des weiblichen Geschlechts für Erbstammgüter auf.
Jeder männliche Markgenosse hatte, sobald er heiratete, ein Anrecht auf ein Los vom gemeinsamen Grund und Boden. In der Regel lebten Großeltern, Eltern und Kinder unter einem Dache in Hausgenossenschaften, und so kam es häufig vor, daß, um ein weiteres Los zugeteilt zu erhalten, der noch unmündige, geschlechtsunreife Sohn durch den Vater an eine mannbare Jungfrau verheiratet wurde und der Vater an Stelle des Sohnes die ehemännlichen Pflichten erfüllte . Junge Eheleute erhielten ein Fuder Buchenholz und das Holz zum Blockhaus. Wurde den Eheleuten eine Tochter geboren, so erhielten sie ein Fuder Holz; war das Neugeborene dagegen ein Sohn, zwei . Das weibliche Geschlecht wurde als halbwertig geschätzt .
Die Eheschließung war einfach. Eine religiöse Handlung war unbekannt, die beiderseitige Willenserklärung genügte, und sobald das Paar das Ehebett beschritten hatte, war die Ehe geschlossen. Die Sitte, daß die Ehe zu ihrer Gültigkeit eines kirchlichen Aktes bedurfte, kam erst im neunten Jahrhundert auf, und erst im sechzehnten wurde die Ehe auf Beschluß des Trientiner Konzils für ein Sakrament der katholischen Kirche erklärt.
2. Feudalismus und das Recht der ersten Nacht
Mit dem Entstehen des Feudalstaats verschlechterte sich der Zustand einer großen Zahl Gemeinfreier. Die siegreichen Heerführer benutzten ihre Gewalt, um sich großer Länderstrecken zu bemächtigen; sie betrachteten sich als Herren des Gemeinguts, das sie an die ihnen ergebene Gefolgschaft: Sklaven, Leibeigene, Freigelassene meist fremder Abstammung, auf Zeit oder mit dem Rechte der Vererbung vergaben. Sie schufen sich dadurch einen Hof- und Dienstadel, der ihnen in allem zu Willen war. Die Bildung eines großen Frankenreichs machte den letzten Resten der alten Gentilverfassung
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