Die kuriosesten Faelle vor Gericht
Zweifamilienhaus. Die Wohnlage ist für Sie geeignet und Sie beschließen beherzt, den Inserenten anzurufen und einen Termin für eine Besichtigung auszumachen.
Der Termin für die Besichtigung läuft hervorragend. Der Vermieter zeigt Ihnen die zur Vermietung stehende Wohnung und zeigt sich auf menschlich als sehr entgegenkommend und freundlich, sodass sie ihn gleich sympathisch finden. Die Wohnung ist genau das, was Sie für sich und Ihre junge Familie gewünscht haben: Drei Zimmer mit hervorragender Aufteilung, sodass ausreichend Platz vorhanden ist. Die Wohnlage ist ruhig und bietet Gelegenheit, sich auch nach langen Arbeitstagen zu entspannen, die Schule für das Kind ist nicht zu weit weg und der Preis für die Wohnung liegt in ihrem Budget. Ohne lange zu zögern unterschreiben Sie den Mietvertrag und stören sich auch nicht daran, dass der Vermieter die andere Wohnung in dem Zweifamilienhaus hat. Denn immerhin bestand gleich von Beginn ein eine gewisse Sympathie, die auf Gegenseitigkeit zu beruhen schien.
Der Umzug ist vollbracht und Sie genießen die schöne, bezahlbare und gut gelegene Wohnung mit Ihrer Familie. Im Lauf der Zeit nehmen Sie Verschönerungen vor, ersetzen Ihre aus der alten, zu klein gewordenen Wohnung, mitgebrachten Möbel durch neue, speziell für diese Wohnung passende Möbel, um sich so ein wunderschönes Heim für sich und Ihre Familie herzurichten. Alles läuft perfekt im Hinblick auf die Wohnung und auch im menschlichen Bereich gibt es keinen Grund zur Klage: Mit dem Vermieter und seiner Frau verstehen Sie sich gut, Ihr eigenes Kind hat sich mit der Tochter des Vermieters, die inzwischen auch im Schulalter angelangt ist, angefreundet und man wechselt höflich und freundlich regelmäßig Worte, wenn man sich über den Weg läuft. Eine Idylle, wie sie nicht harmonischer sein könnte.
Sie zahlen regelmäßig Ihre Miete, auch wenn diese in der Vergangenheit mehrmals erhöht wurde. Aber das hat sie nicht gestört, denn die Wohngegend wurde in der Vergangenheit massiv verschönert und so verstehen Sie, dass es eine als „attraktiv“ zu bezeichnende Wohnlage ist, die auch mehr Geld kosten kann. Die Miete liegt trotz der Erhöhungen im für Sie bezahlbaren Rahmen, sodass Sie damit keine Probleme haben. Im Gegenteil: Regelmäßig nehmen Sie weitere Verschönerungen auf eigene Kosten vor, denn Sie wissen, im Mietrecht hat der Vermieter keinen Grund, Sie aus der Wohnung herauszuwerfen und Sie können sich sicher sein, diese schöne Wohnung noch viele weitere Jahre mit Ihrer Frau und Ihrem Kind bewohnen zu können. Insgeheim freuen Sie sich sogar darüber, denn Sie wissen, dass die Preise für Mieten in dieser Gegend in den vergangenen Jahren massiv angestiegen sind und sind froh, zu einem Zeitpunkt den Vertrag unterschrieben zu haben, als das noch nicht absehbar war. So ist Ihre Wohnung trotz aller Erhöhungen Miete der vergangenen Jahre noch immer günstiger als eine vergleichbare Wohnung in dieser Gegend und Sie haben die Sicherheit, dass der Vermieter einen engen gesetzlichen Rahmen für weitere Mieterhöhungen hat, die immer noch in Ihrem persönlichen Budget liegen würden. Ein wahrer Glückspilz sind Sie also.
Doch dann kommt eines Tages der Schock: In Ihrem Briefkasten finden Sie die Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarfs des Vermieters! Sie sind entsetzt darüber und halten das für einen Trick des Vermieters, die Wohnung, nach einigen Monaten der Selbstnutzung, zu einer deutlich höheren Miete weiter zu vermieten. Denn Sie wissen, die drei Zimmer Wohnung des Vermieters ist für ihn, seine Frau und sein eigenes Kind groß genug. Warum sollte er also Eigenbedarf an dieser Wohnung haben? Sie beraten sich kurz mit Ihrer Frau und beschießen den Gang zum Anwalt, um gegen diese Kündigung vorzugehen. Auch der Anwalt ist der Meinung, dass diese Kündigung ungerechtfertigt sei, da die Größe der Wohnung des Vermieters mehr als ausreichend für ihn und seine kleine Familie ist und es eigentlich im Leben des Vermieters keine veränderten Lebensumstände gibt, die zum Zeitpunkt der Vermietung nicht abzusehen waren. Also damit gab es Nichts, was eine Kündigung wegen Eigenbedarfs rechtfertigen würde. Auf Anraten Ihres Anwaltes sollten Sie es also auf eine Klage ankommen lassen und der Kündigung zunächst nicht nachgeben.
Der Schriftverkehr vor der Gerichtsverhandlung blieb erfolglos und so kommt der Tag der Verhandlung. Sie als Mieter legen vor Gericht Ihren Standpunkt
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