Die Schönsten Internationalen Vornamen: Für Mädchen Und Jungen. Mit Herkunft Und Bedeutung. Mit Infos Zu Berühmten Namensträgern
Schreibweise der Vornamen richtet sich nach den allgemeinen Regeln der Rechtschreibung, außer wenn trotz Belehrung eine andere Schreibweise verlangt wird. Wird eine andere Schreibweise verlangt, so soll der Standesbeamte dies aktenkundig machen.
So weit, so gut. Doch was bedeuten diese Gesetzesvorschriften im Klartext?
Zulässige Vornamen
Die Wahl des Vornamens ist zwar frei, doch dürfen dabei keine Sachbegriffe, »normale« Wörter, Produkt- oder Markennamen sowie Familiennamen gewählt werden. Häufige Streitfälle sind Pflanzennamen. Bei Mädchen sind zum Beispiel Jasmin, Rose oder Holly zulässig, nicht aber Seerose oder Pfefferminze, da diese nicht als Vornamen etabliert sind.
Auch sollte aus dem Vornamen eindeutig das Geschlecht des Kindes hervorgehen. Bei Namen wie Kai oder Toni, die nicht eindeutig verraten, ob das Kind nun männlich oder weiblich ist, muss daher ein eindeutiger Vorname als Zweitname gegeben werden, damit es später nicht zu Verwechslungen kommt. Die beliebten weiblichen Vornamen Gabriele, Simone und Andrea dürfen in Deutschland ohne Zweitnamen vergeben werden. In der Schweiz dagegen ist wegen des Einflusses der italienischen Schweiz - in Italien sind dies männliche Vornamen - ein solcher Name nur in Kombination mit einem eindeutig weiblichen oder männlichen Vornamen zulässig.
Ebenfalls nicht zulässig sind Titel als Bestandteil eines Namens. Michael Jackson, der seinen ersten Sohn Prince Michael nannte, wäre bei deutschen Behörden auf Granit gestoßen, im Falle seines zweiten Sohnes, der Prince Michael II. heißt, sogar gleich doppelt: Unterscheidende Namenszusätze wie Zahlen oder »junior« sind in Deutschland nämlich ebenfalls nicht erlaubt.
DIE FOLGENDEN VORNAMEN WURDEN VON VERSCHIEDENEN GERICHTEN ZUGELASSEN:
Bavaria, Birkenfeld, Che (als Zweitname), Cheyenne, Jesus, Juri, Napoleon, Pepsi-Carola, Pumuckl (als Zweitname), Rapunzel, Robinson, Sonne, Sunshine.
DIESE NAMEN WURDEN VOM GERICHT ABGELEHNT:
Agfa, Atomfried, Baron, Beauregard, Borussia, Cezanne, Champagna, Crazy Horse, Gastritis, Grammophon, Hemingway, Januar, Karl der Große junior, Lenin, McDonald, Millenium, Möhre, Moon, Möwe, Navajo, Ogino, Omo, Pan, Pfefferminze, Pillul, Porsche, Princess, Rasputin, Schanett, Schnuck, Schröder, Seerose, Sputnik, Störenfried, Tiger, Traktora, Woodstock.
In Zweifelsfällen liegt das Ermessen beim zuständigen Standesbeamten, der sich nach dem »Internationalen Buch der Vornamen« richtet, das in jedem Standesamt ausliegt. Sind Sie mit seiner Entscheidung nicht einverstanden, können Sie Einspruch dagegen einlegen. Kein Argument ist in diesem Fall übrigens, dass ein bestimmter Vorname in Großbritannien, den USA oder Kanada vorkommt, denn in diesen Ländern gibt es keinerlei Vorschriften zur Namensgebung. Schauspielerin Gwyneth Paltrow darf ihre Tochter also »Apple« nennen, in Deutschland wäre dies nicht zulässig. Ausnahmeregelungen kann es geben, wenn ein Name durch einen Prominenten etabliert wurde. Paris zum Beispiel gilt in Deutschland als männlicher Vorname (nach dem gleichnamigen Sohn des Königs Priamos von Troja aus der griechischen Mythologie). Da heutzutage jedoch die amerikanische Hotelerbin Paris Hilton bekannter ist als der sagenhafte Paris, könnte ein Gericht dies als Argument sehen, um Paris auch als Mädchennamen gelten zu lassen.
Anzahl der Vornamen
Wie viele Vornamen ein Kind tragen darf, ist gesetzlich nicht geregelt. Hier haben Standesämter und Gerichte sehr unterschiedliche Auffassungen. Während das Amtsgericht Hamburg sieben Vornamen bereits als nicht mehr tragbar ansieht, dürfen diese in Berlin jedoch problemlos eingetragen werden. Auch wenn Sie als Fußballfan Ihrem Kind am liebsten alle elf Vornamen der Spieler Ihrer Lieblingsmannschaft geben möchten, sollten Sie dennoch im Auge behalten, dass dies für Ihren Sprössling sehr unangenehm werden kann. Beim Umgang mit Ämtern und Behörden müssen nämlich stets alle Vornamen angegeben werden - und auf den wenigsten Formularen ist genug Platz, um elf Vornamen einzutragen. Die Regel sind heute ein bis maximal drei Vornamen.
Außerdem ist die Reihenfolge der Vornamen verpflichtend, das heißt, sie müssen das ganze Leben lang in der Reihenfolge angegeben werden, in der sie in der Geburtsanzeige eingetragen sind - unabhängig davon, welches nun der Rufname ist. Früher musste der Rufname noch unterstrichen werden, doch heute gelten alle Vornamen als gleichberechtigt. Für Sie als Eltern
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