Teile ihrer Goldreserven im Ausland.
Das Gold der Bundesbank wird in Form von einzelnen identifizierbaren Barren verwahrt. Die Goldbestände werden im Rahmen der regulären Revisionstätigkeit überprüft. Bestandskontrollen werden entsprechend vor Ort durchgeführt.
Die Deutsche Bundesbank setzt einen sehr geringen Teil ihres Goldbestandes im Goldleihgeschäft ein. Der Anteil des unter „Goldforderungen“ in der Bilanz ausgewiesenen verliehenen Goldes an den Goldbeständen liegt im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Die Goldleihgeschäfte werden hauptsächlich im kurzfristigen Laufzeitbereich getätigt. Die Leihgeschäfte werden ausschließlich mit großen, international tätigen und im Goldgeschäft erfahrenen Banken höchster Bonität abgewickelt. Im Goldleihgeschäft kann die Bundesbank Einnahmen erzielen und somit einen Beitrag zur Deckung der Lagerkosten generieren.
Die Änderung der Positionsbezeichnung in der Bilanz geht auf Absprachen im ESZB zurück mit dem Ziel, Bilanzpositionen einheitlich zu bezeichnen.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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DEUTSCHE BUNDESBANK
Kommunikation
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Ursprüngliche Nachricht
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Von: Raimund.Brichta@
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Gesendet: 10.07.09 17:23:42
An:
[email protected] Cc:
[email protected] Betreff: AW: Antwort auf Ihre Anfrage 2009/007591
–
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen
, ...
Hallo Herr ...,
herzlichen Dank für die Beantwortung eines Teils meiner Fragen. Hier noch einmal die Fragen, die jetzt noch offen sind und um deren Beantwortung ich Sie noch bitte:
2.Welcher Teil des Goldbestandes lagert in Deutschland, welcher in anderen Ländern?
3.Wie viel Gold der Bundesbank ist in den USA eingelagert?
6.Gibt es Bestrebungen, das im Ausland gelagerte Bundesbank-Gold nach Deutschland zu überführen?
7.Wann hat die Bundesbank zum letzten Mal die in den USA eingelagerten Goldbestände überprüft?
8.Wann fanden solche Überprüfungen zum letzten Mal bei den in anderen Ländern gelagerten Goldbeständen statt?
10.Ist es richtig, dass der Bundesbank eine Überprüfung der in den USA eingelagerten Goldbestände vonseiten der USA verweigert wird?
13.Zahlt die Bundesbank für die Verwahrung ihrer Goldbestände im Ausland Gebühren? Wenn ja, in welcher Höhe?
Mit freundlichem Gruß
Raimund Brichta
Wirtschaftsjournalist
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Ursprüngliche Nachricht
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Von:
[email protected] Im Auftrag von
[email protected] Gesendet: Montag, 20. Juli 2009 15:52
An: Brichta, Raimund
Betreff: Antwort auf Ihre Anfrage 2009/007591 – Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen
, ...
Sehr geehrter Herr Brichta,
ich bitte um Ihr Verständnis, dass wir über die Ihnen bereits zur Verfügung gestellten Informationen hinaus aus grundsätzlichen Erwägungen heraus keine weiteren Angaben machen.
Mit freundlichen Grüßen
...
DEUTSCHE BUNDESBANK
Kommunikation
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Ursprüngliche Nachricht
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Von: Raimund.Brichta@
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Gesendet: 20.07.2009 16:27
An:
[email protected],
[email protected] Kopie:
[email protected] Thema: AW: Antwort auf Ihre Anfrage 2009/007591 – Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen
, ...
Sehr geehrte Frau ..., sehr geehrter Herr ...,
darf ich Sie noch fragen, welcher Art die genannten „grundsätzlichen
Erwägungen“ sind, aus denen heraus die Bundesbank meine unten stehenden Fragen nicht beantworten will?
Mit freundlichem Gruß
Raimund Brichta
Wirtschaftsjournalist
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Ursprüngliche Nachricht
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Von:
[email protected] Gesendet: Dienstag, 21. Juli 2009 10:43
An: Brichta, Raimund
Betreff: Antwort: AW: Antwort auf Ihre Anfrage 2009/007591 – Sehr Verehrte Kolleginnen und Kollegen
, ...
Sehr geehrter Herr Brichta,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen keine näheren Angaben zur Verwaltung der Währungsreserven, einer Aufgabe, die die Deutsche Bundesbank als nationale Zentralbank im Europäischen System der Zentralbanken gemäß Art. 105 Abs. 2, 3. Spiegelstrich EG wahrnimmt, machen können. Insbesondere mit Blick auf den vertraulichen Charakter können wir Ihnen keine genaueren Angaben zu den Lagerstätten der Goldbestände machen.
Mit freundlichen Grüßen
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Deutsche Bundesbank
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Ursprüngliche Nachricht
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Von: Raimund.Brichta@
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Gesendet: 22.07.2009 22:17
An:
[email protected] Thema: AW: Antwort: AW: Antwort auf Ihre Anfrage 2009/007591 – Sehr verehrte