Erbrecht für Frauen - wie Sie optimale Vorsorge für den Erbfall treffen
ihre Absichten nicht nur untereinander, sondern auch mit ihren Kindern besprechen können. Soll zum Beispiel die materielle Absicherung des überlebenden Ehepartners durch Verzicht der Kinder auf den Pflichtteil gegen eine Abfindung zu Lebzeiten erreicht werden, so sind Gespräche mit dem Nachwuchs zu führen, Überzeugungsarbeit zu leisten, Verträge vorzubereiten und Notartermine wahrzunehmen. All dies ist zwar auch bei einer fortgeschrittenen Erkrankung nicht ausgeschlossen, doch die Wahrscheinlichkeit, dass dann perfekte Testamente und hundertprozentige Nachfolgelösungen zustande kommen, ist deutlich geringer.
Nicht zu unterschätzen ist die Gefahr, dass ein Ehepartner im fortgeschrittenen Alter aufgrund von schweren Erkrankungen nicht mehr zu einer eigenen vernünftigen Nachfolgeplanung in der Lage ist. Alte, gebrechliche Eheleute, die nicht mehr im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind oder durch den Tod des Partners stark in Mitleidenschaft gezogen sind, lassen sich leicht von einem der Kinder oder einer betreuenden Person manipulieren. Erbschleicherei ist in diesem Zusammenhang ein riesiges Thema. Wer auf Hilfe angewiesen ist und in Abhängigkeit zu einer verwandten oder vertrauten Person gerät, ist in der Regel nicht mehr in der Lage, den eigenen Willen durchzusetzen.
In drei Schritten zum perfekten Testament
Erster Schritt bei den Überlegungen der Ehepartner sollte immer die Prüfung sein, ob die gesetzliche Erbfolge dem eigenen Willen entspricht oder nicht. Kommen die Ehepartner zu dem Ergebnis, dass die gesetzliche Erbfolge exakt das ist, was in ihrem Fall gelten soll, brauchen sie nichts weiter zu tun. Testamente sind in diesem Fall nicht erforderlich!
Angenommen, die Ehepartner kommen zu dem Schluss, dass testamentarische Verfügungen sinnvoll und notwendig sind, sollten sie im zweiten Schritt klären, ob sie ein gemeinsames Ehegattentestament oder jeweils Einzeltestamente errichten sollten. Ein gemeinsames Ehegattentestament dient in der Regel der wechselseitigen alleinigen Erbeinsetzung der Partner und verweist die Kinder auf den Erbfall nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten. Diese erbrechtliche Gestaltung ist häufig gewollt, kann jedoch zu erheblichen Nachteilen führen (zum Beispiel zu doppelter Steuerlast). Umgekehrt sind Einzeltestamente der Ehepartner mit dem Nachteil verbunden, dass jeder für sich tun und lassen kann, was er (oder sie) will, ohne den anderen Partner zu informieren.
Erst im dritten Schritt geht es sodann um die konkrete Ausgestaltung eines Testaments oder der Testamente und die glasklare Formulierung der einzelnen testamentarischen Anordnungen.
Verabschieden Sie sich von der Vorstellung, dass Sie noch auf dem Sterbebett in einer ruhigen Minute mit ein paar Sätzen einen vernünftigen „letzten Willen“ zu Papier bringen können. Selbstgemachte Testamente sind in vielen Fällen ungültig oder führen nicht zu dem Ergebnis, das sich die testierende Person vorgestellt hat.
Oft ist der in letzter Minute verfasste „letzte Wille“ verzerrt durch „letzte Erfahrungen der Pflege und Betreuung“ und führt zur Erbeinsetzung von Personen, die gerade mal sechs Wochen Pflegeleistungen erbracht haben und eine Erbschaft gar nicht annehmen dürfen (Pflegekräfte in einem Heim).
Viele Menschen sind sich nicht über den entscheidenden Unterschied zwischen „Erbschaft“ und „Vermächtnis“ im Klaren und vermachen und vererben in kunterbunter Reihenfolge dieses und jenes. Ein solches Testament kann leicht vor Gericht zu Fall gebracht werden, so dass dann im Endeffekt wieder die gesetzliche Erbfolge gilt.
Vertrauen Sie darauf, dass Sie im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Kräfte allein oder zusammen mit Ihrem Partner am besten entscheiden können, wer Sie nach Ihrem Tod beerben soll. Ein versierter Fachanwalt für Erbrecht kann Ehepaare oder einzelne Ehepartner unterstützen, ihren klaren Willen in einem optimalen Testament mit eindeutigen und unanfechtbaren Formulierungen niederzulegen.
Paul Schmidt errichtet zuhause am Küchentisch folgendes
„Testament
Meine Tante Uschi bekommt mein Barvermögen und den Rest mein Onkel Bernd. Die Hundeleine und meinen Goldbarren erbt mein Hund Pfiffi, damit er immer Gassi geführt werden kann und immer was zu fressen hat.“
Paul Schmidt hinterlässt 300 Euro Bargeld, ein Konto mit 100.000 Euro, diversen Hausrat, eine Hundeleine, einen Goldbarren und den Hund Pfiffi. Wenn Herr Schmidt unter „Barvermögen“ nur das
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