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Erbrecht für Frauen - wie Sie optimale Vorsorge für den Erbfall treffen

Erbrecht für Frauen - wie Sie optimale Vorsorge für den Erbfall treffen

Titel: Erbrecht für Frauen - wie Sie optimale Vorsorge für den Erbfall treffen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Linde , Florian Enzensberger , Sven Klinger , Barbara Schüller
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Anwartschaftsrecht auf den Vorerben überträgt, so dass dann die Ersatznacherbfolge erlischt.
    Im Bewusstsein, dass Martin wegen seiner Behinderung nicht in der Lage sein wird, für seine Angelegenheiten selbst zu sorgen, insbesondere die ihm durch die Erbeinsetzung zukommenden Vermögenswerte nicht selbst verwalten kann, ordne ich für die Verwaltung des Erbteils von Martin Testamentsvollstreckung in Form einer Dauertestamentsvollstreckung an.
    Zum Testamentsvollstrecker über den Erbteil von Martin berufe ich Tamara. Für den Fall, dass Tamara vor oder nach der Annahme des Amtes – auch durch eigene Kündigungsentscheidung – als Testamentsvollstrecker wegfällt, benenne ich Peter zum Ersatztestamentsvollstrecker. Wiederum ersatzweise bestimme ich, dass ein vom Nachlassgericht ausgewählter Testamentsvollstrecker die Aufgaben übernehmen soll. Um eine ordnungsgemäße Testamentsvollstreckung zu gewährleisten, weise ich das Nachlassgericht an, den Testamentsvollstrecker aus dem Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e. V, Berlin, auszuwählen. Der Testamentsvollstrecker ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Eine Vergütung erhält er nur dann, wenn er vom Nachlassgericht ausgewählt wird. Er ist dann nach der Möring’schen Tabelle zu vergüten.
    Die Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist die Verwaltung des Martin zustehenden Erbteils und somit im Zusammenwirken mit den anderen Miterben die Verwaltung des gesamten Nachlasses. Dem Testamentsvollstrecker stehen dabei alle Verwaltungsrechte zu, die auch Martin zustehen. Über den Erbteil selbst darf der Testamentsvollstrecker nicht verfügen. Er hat den Erbteil des Vorerben einschließlich der Erträge und Nutzungen zu verwalten und ist zur Verwaltung des Nachlasses in Gemeinschaft mit den anderen Miterben berechtigt und verpflichtet. Nach Teilung des Nachlasses setzt sich die Testamentsvollstreckung an den Martin zugewiesenen Vermögenswerten fort.
    Ort, Datum, Vorname Nachname
    Die Formulierung eines Behindertentestaments ist eine höchst komplexe Angelegenheit, die durch einen Laien nicht erfolgen kann, zumal zu bedenken ist, dass eine auf jeden Einzelfall zugeschnittene individuelle Lösung zu finden und zu formulieren ist. Es ist deshalb in jedem Fall anzuraten, einen geeigneten Fachberater mit der Abfassung eines entsprechenden Testaments zu beauftragen.
Vorsorge für ein körperlich behindertes Kind
    Etwas einfacher kann sich die Gestaltung eines Testaments erweisen, wenn das Kind nicht geistig behindert ist, sondern körperlich und deshalb seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten kann. Für diesen Fall kann bereits zu Lebzeiten ein Pflichtteilsverzicht mit dem behinderten Kind abgeschlossen werden. Darüber hinaus können dem Kind gewisse Leistungen über eine letztwillige Verfügung zugeordnet werden, die über eine Testamentsvollstreckung dem Zugriff des Sozialhilfeträgers entzogen werden. Es entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ein derartiger Pflichtteilsverzicht nicht sittenwidrig ist.
    Neben der oben skizzierten Standardlösung gibt es in der juristischen Praxis noch weitere andere Lösungsvarianten, auf die hier nicht weiter eingegangen werden soll. Dies bleibt der Beratung durch einen geeigneten Fachmann vorbehalten.
Vorsorge für ein überschuldetes Kind
    Die Anzahl der Privatinsolvenzen hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Ein immer häufiger anzutreffendes Problem im Rahmen der Testamentsgestaltung ist deshalb der Fall, dass eines oder das einzige Kind überschuldet ist, kurz vor dem privaten Insolvenzverfahren steht oder sich bereits mitten im Insolvenzverfahren befindet.
    Eine verwitwete Frau hat aus ihrer Ehe mit ihrem verstorbenen Mann drei Kinder, Bodo, Christina und Karl. Karl hat sich vor einigen Jahren mit einer Computerfirma selbstständig gemacht und dabei Schiffbruch erlitten. Die Firma ist mittlerweile abgewickelt, es bestehen allerdings aus der Insolvenz noch hohe private Verbindlichkeiten. Karl steht kurz vor der Einleitung eines privaten Insolvenzverfahrens mit anschließender Restschuldbefreiung.
    Die Mutter pflegt zu allen drei Kindern ein gutes Verhältnis. Sie sieht die Gefahr, dass sich die Gläubiger des überschuldeten Sohnes aus dem Erbteil oder Pflichtteil im Falle ihres Ablebens befriedigen könnten und für Sohn Karl nichts mehr übrig bleibt. Grundsätzlich ist es ihr Wunsch, auch dem insolventen Sohn sein Erbteil zu erhalten, jedoch den Zugriff

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