Erbrecht für Frauen - wie Sie optimale Vorsorge für den Erbfall treffen
Vorteile im Hinblick auf den Freibetrag erlangt, sieht das Gesetz vor, dass dem Nacherben nicht für jede Vermögensmasse des gesamten Erwerbs gesondert ein Freibetrag zusteht, sondern dass ihm insgesamt nur ein Freibetrag zu gewähren ist, der für sein günstigeres Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser gegeben ist. Für das ihm zusätzlich anfallende Vermögen des Vorerben wird ihm der für diese Steuerklasse maßgebende Freibetrag nur gewährt, wenn und soweit der höhere, nach dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser maßgebende Freibetrag, durch den Anfall des Nacherbschaftsvermögens nicht verbraucht ist.
Alleinerziehende Mutter
Alleinerziehende Mütter vererben in der Regel ihr Vermögen an ihre Kinder. Bis zum Freibetrag von 400.000 Euro muss kein Kind Erbschaftsteuer zahlen. Bei drei Kindern kann eine Mutter 1,2 Mio. Euro steuerfrei an ihren Nachwuchs vererben. Lediglich bei einem deutlich höheren Vermögen bietet es sich an, über Maßnahmen der Steueroptimierung nachzudenken. Wie Eheleute kann auch die alleinerziehende Mutter ihren Kindern alle zehn Jahre bis zum Freibetrag von 400.000 Euro pro Kind Vermögen verschenken. Da ein so hohes Vermögen meist nur von Unternehmerinnen weitergegeben werden kann, kommen noch andere Formen der Steuervermeidung in Frage, zum Beispiel die Beteiligung am Unternehmen oder die Gründung einer Familiengesellschaft.
Anhang
Berater im „Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. ( www.NDEEX.de )
BADEN-WÜRTTEMBERG
Armin Abele
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
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Thomas Maulbetsch
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
74847 Obrigheim, Hauptstraße 31
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Wolfgang Roth
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
74847 Obrigheim, Hauptstraße 31
Telefon: 06261 671100
Barbara Schüller
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79098 Freiburg, Wallstraße 2
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Andreas Wolff
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BAYERN
Florian Enzensberger
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82362 Weilheim, Bahnhofstraße 9
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82467 Garmisch-Partenkirchen, Ludwigstraße 81
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Bernhard F. Klinger
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81667 München, Innere Wiener Straße 13
Telefon: 089 210 10 20
Stefanie Scheuber
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
90489 Nürnberg, Rudolphstraße 30
Telefon 0911 3766944
BERLIN
Johannes Schulte
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Notar
12163 Berlin, Schlossstraße 26
Telefon: 030 797 444 20
HESSEN
Joachim Mohr
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht
35396 Gießen, Greizer Straße 1
Telefon: 0641 952600
MECKLENBURG-VORPOMMERN
Sven Klinger
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
19053 Schwerin, Schlossstraße 14
Telefon: 0385 555194
NORDRHEIN-WESTFALEN
Klaus Becker
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
52062 Aachen, Friedrich-Wilhelm-Platz 9–10
Telefon: 0241 24994
Hans-Oskar Jülicher
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
52525 Heinsberg, Ostpromenade 1
Telefon: 02452 976090
Stephan Konrad
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
33602 Bielefeld, Mauerstr. 8
Telefon: 0521 64647
RHEINLAND-PFALZ
Joachim Müller
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56564 Neuwied, Langendorfer Straße 145
Telefon: 02631 91650
SCHWEIZ
Dr. Bruno Eugster
Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Erbrecht
CH 9001 St. Gallen, Neugasse 44
Telefon: 0041 71/22331 75
Weitere Titel
Andreas Heiber
• Die neue Pflegeversicherung
ISBN 978-3-7093-0503-4
2., aktualisierte Auflage 2013, 168 Seiten
EUR 9,90 (D/A)
Ulrich Goetze/Michael Röcken
• Der Verein
Gründung – Recht – Finanzen – PR – Sponsoring. Alles, was Sie wissen müssen
ISBN 978-3-7093-0517-1
2., aktualisierte Auflage 2013, 176 Seiten
EUR 9,90 (D/A)
Barbara Kettl-Römer
• Was macht mein Kind im Netz?
Der Social-Media-Ratgeber für Eltern
ISBN 978-3-7093-0480-8
2012, 160 Seiten
EUR 9,90 (D/A)
Bernhard F. Klinger (Hrsg.)/Klaus Becker/Stephan Konrad/Wolfgang Roth/Johannes Schulte
• Der letzte Weg
Tod – Begräbnis – Erbe. Alle notwendigen Maßnahmen für den Todesfall
ISBN 978-3-7093-0479-2
2012, 168 Seiten
EUR 9,90 (D/A)
Andrea
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