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Erbrecht für Frauen - wie Sie optimale Vorsorge für den Erbfall treffen

Erbrecht für Frauen - wie Sie optimale Vorsorge für den Erbfall treffen

Titel: Erbrecht für Frauen - wie Sie optimale Vorsorge für den Erbfall treffen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Linde , Florian Enzensberger , Sven Klinger , Barbara Schüller
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mehr gibt
    Wenn beide Partner unverheiratet sind und keine Kinder haben und die Eltern nicht mehr leben, ist es ganz einfach: Beide errichten ein eigenes Testament, in dem sie den Partner als Alleinerben einsetzen. Daneben können – wenn gewollt – Freunde oder Verwandte oder eine gemeinnützige Organisation ein Vermächtnis (zum Beispiel Gegenstände oder einen Geldbetrag) erhalten.
    Formulierungsbeispiel
    Testament
    Als Alleinerben setze ich Franz Meier ein. Für den Fall, dass Franz Meier vor mir stirbt, soll Thomas Müller erben.
    Cousine Annette Huber erhält als Vermächtnis meinen gesamten Schmuck. Sollte meine Cousine vor mir sterben, entfällt das Vermächtnis. Sollte der Schmuck nicht mehr vorhanden sein, entfällt das Vermächtnis ebenfalls.
    Das Testament verliert seine Gültigkeit, wenn ich die Beziehung mit Franz Meier handschriftlich für beendet erkläre.
Testament, wenn ein Elternteil noch lebt
    Wenn beide Partner unverheiratet sind und keine Kinder haben, jedoch noch die Eltern oder ein Elternteil leben, haben alle lebenden Elternteile einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von je einem Viertel des Nachlasses. Geschwister können dagegen keinen Pflichtteilsanspruch geltend machen.
    Rita setzt ihren Lebensgefährten testamentarisch als Alleinerben ein. Sie hat keine Kinder, als sie unerwartet mit 38 Jahren bei einem Verkehrsunfall stirbt. Von ihren nächsten Verwandten leben noch die Mutter und drei Geschwister. Der Nachlasswert beträgt 100.000 Euro. Die Mutter hat einen Pflichtteilsanspruch von einem Viertel, also 25.000 Euro. Der Lebensgefährte erbt also 100.000 Euro und muss davon an die Mutter 25.000 Euro Pflichtteil ausbezahlen, sofern diese den Pflichtteil fordert.
Testament, wenn der Partner noch verheiratet ist
    Auch eine verheiratete Frau kann ihren langjährigen Lebensgefährten als Alleinerben einsetzen. Ein „Geliebtentestament“ ist jedoch nach den gesetzlichen Bestimmungen nichtig, wenn es entweder das sittenwidrige Verhalten einer Person belohnen soll („Hergabe für die Hingabe“, so ein Originalzitat des BGH, gemeint ist Sex gegen Testament) oder aus einer familienfeindlichen Gesinnung heraus errichtet wurde.
    Achtenswerte Motive (zum Beispiel langjährige partnerschaftliche Beziehung, Pflege der Erblasserin) für die Erbeinsetzung des Partners sollten ausdrücklich in das Testament mit aufgenommen werden. Dadurch lässt sich vermeiden, dass sich nach dem Tod der Frau der Lebensgefährte mit dem Witwer um das Erbe streitet. Ungeachtet dessen hat der Witwer einen Pflichtteilsanspruch.
Testament, wenn die Frau ein Kind hat
    Wenn die Frau mit Lebenspartner ein Kind hat, muss sie zunächst entscheiden, wen sie vorrangig absichern will.
Partner als Alleinerbe
    Will eine Frau ihren Partner vorrangig absichern, so sollte sie ihn als Alleinerben einsetzen. Wenn der Partner als Alleinerbe eingesetzt wird, entsteht als Rechtsfolge, dass das Kind pflichtteilsberechtigt ist. Das bedeutet, dass der erbende Partner den Pflichtteil an das Kind in Geld auszahlen muss, sofern das Kind eine entsprechende Forderung erhebt. Ansonsten kann der Partner selbst bestimmen, wer nach ihm erben soll.
Partner als Vorerbe, Kind als Nacherbe
    Der Partner kann als Vorerbe eingesetzt werden, wenn gewünscht ist, dass das, was vom Erbe nach dem Tod des Partners noch übrig ist, an das Kind vererbt werden soll. In diesem Fall kann der Partner nach dem Tod der Partnerin nicht selbst bestimmen, was er mit dem geerbten Vermögen macht. Der Vorerbe darf den Nachlass nutzen (zum Beispiel Wohnungen vermieten, Zinserträge einnehmen, Autos fahren, Bücher lesen). Er muss aber die Substanz (Immobilie oder Geldbestand) für die Nacherben erhalten. Der Vorerbe unterliegt deshalb von Gesetzes wegen diversen Beschränkungen. Er kann insbesondere über Grundstücke und Grundstücksrechte nicht ohne Zustimmung der Nacherben verfügen. Diese Verfügungsbeschränkung wird durch Eintragung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch gesichert. Der Vorerbe darf auch nichts verschenken mit Ausnahme von kleinen Anstandsschenkungen.
Kind als Alleinerbe
    Wenn das Kind als Erbe eingesetzt wird, erbt der Partner nichts. Er hat auch keinen Pflichtteilsanspruch. Zur Absicherung sollte der Partner ein Vermächtnis – Geldbetrag, bestimmter prozentualer Anteil vom Geldvermögen oder eine Immobilie – erhalten.
Wohnrecht des Partners sichern
Beide Partner sind Eigentümer einer Immobilie
    Gehört den Partnern eine Eigentumswohnung oder ein Haus,

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