"Es wird um Rückerstattung des beiliegenden Sohnes Hermann gebeten" - Ellermann, B: Es wird um Rückerstattung
umgelegt.
✎ Doch es trifft nicht nur die Herren der Schöpfung:
Während des Aufenthalts meiner Frau im Krankenhaus stand sie mir als Ehepartner nicht zur Verfügung. Unser normaler Bedarf im ehelichen Verkehr ist wöchentlich im Durchschnitt 2-mal. Da meine Frau wegen der körperlichen Schäden diesem Bedarf nicht nachkommen konnte, war ich gezwungen mir auf dem freien Markt meinen Ausgleich zu suchen. Dies ist jedoch mit entsprechenden Kosten verbunden. Um auch nur annähernd an das Format meiner Frau heranzukommen, ist unter 160 € nichts zu machen. Es ergibt sich daher aus dem oben aufgeführten folgende Rechnung: Gesamtzeit des Krankenstandes meiner Frau: 7 Wochen. Je 2-maliger Bedarf des körperlichen Ausgleichs meinerseits à 160 € = Summe 2240 €. Ich bitte Sie, diesen mir entstandenen Schaden anzuerkennen und den Betrag alsbaldigst zu überweisen …
Anbei die Rechnungen für den kurzweiligen Krankenhausaufenthalt meiner Frau.
Meine Frau wurde am 7. des Monats zur Entfernung eines gutmütigen Geschwürs in die Frauenklinik eingeliefert.
✎ Gut, dass es ärztliche Hilfe gibt!
… ich schicke Ihnen die Rechnung von Prof. Dr. L. für die Leistungen an meiner Frau.
Hiermit gebe ich Ihnen bekannt, dass meine Frau nicht im Krankenhaus gelegen ist, sondern nur so, beim Arzt.
Mein Mann musste einen Arzt aufsuchen, infolgedessen er für 14 Tage krankgeschrieben wurde.
Ihrem Versicherten ist scheinbar nicht viel passiert. Als ich ihn nämlich fragte, ob ich ihn ins Krankenhaus bringen soll, gab er zur Antwort, dass ihm eine ambulante Behandlung in meiner Wohnung genügen würde. Ich lehnte das ab, weil ich eine verheiratete Frau bin.
✎ So etwas nennt man Solidarität:
Ich habe mir den rechten Arm gebrochen, meine Braut hat sich den Fuß verstaucht – ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Obwohl der Mann einen Seitensprung machte, kam nicht er, sondern seine Frau zu Schaden …
Manchmal ist es weniger der körperliche als vielmehr der seelische Schmerz, der die Menschen bewegt. Vor allem die Treue der Partner zueinander stellt nicht nur diese selbst, sondern auch die Sachbearbeiter der Versicherungen vor schier unlösbare Probleme:
Die Heirat mit meinem Mann war ein Risiko. Er ist auf und davon, der kommt nicht wieder. Sie können mir also die Risikoversicherung auszahlen …
Da ich mit meinem Mann nicht mehr zusammenlebe, bitte ich Sie höflichst, Ihren zuständigen Vertreter vorbeizuschicken.
Meine Ehefrau lief mit meiner Wäsche, den Federbetten sowie dem Geliebten weg. Der Wert dieser Dinge beträgt etwa 350 €.
Um ständigen Streitereien um Unterhaltszahlungen aus dem Weg zu gehen, habe ich meinen geschiedenen Frauen nahegelegt, sich selber zu versichern.
Sie verfolgen einen sehr schlechten Arbeitsstil, indem Sie meinen Versicherungsbeitrag willkürlich erhöhen, obwohl mein Anwalt Sie über die Unschuld meiner Frau bzw. ihres unabwendbaren Ereignisses schriftlich informiert hat.
Durch Herzasthma kam ich in Rente. Deshalb bin ich auch von meinem Mann weg, weil ich so feucht nicht wohnen kann.
Ich habe die Versicherung gekündigt, weil mein Mann weggegangen ist und ich kein anderes Schwein züchten will.
… bei dieser Versicherung wirkt sich besonders ungünstig aus, dass mein Mann schon nach verhältnismäßig kurzer Zeit gesündigt hat.
Den Scheidungsantrag ziehe ich zurück, da mein Mann kein Gefühl mehr hat, hauptsächlich in der rechten Hand.
Seit der Trennung von meinem Mann wird jeder notwendige Verkehr durch meinen Rechtsanwalt erledigt.
Trost finde ich nur noch bei meiner Nachbarin, die Freund und Leid mit mir teilt.
✎ Das nennen wir Offenherzigkeit!
✎ Für die vorliegenden Fälle gilt das alte Sprichwort: Wer den (Sach-)Schaden hat, spottet jeder Beschreibung:
Hiermit melde ich einen Schaden an meinen Büromaschinen. Da die Schadenursache durch Sabortage bedingt ist (Einwerfen von Büroklammern), habe ich die beiden Mitarbeiterinnen einem inquisitorischen Befragungsverfahren unterworfen. Beide haben rundweg erklärt, dass vom Arbeitsablauf her das Hineinfallen oder Hineinwerfen ausgeschlossen ist. Im Anschluss an diese Befragung kündigte Fräulein V. das Arbeitsverhältnis fristlos. Meine Frau, die zweite Mitarbeiterin, begab sich zu einem Anwalt und wird wahrscheinlich die Scheidung
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