Fünf Schlösser
Zusammenhang mit dem vorstehend Erzählten, eine Bemerkung, die, um ihrer selbst willen, hier stehen mag. »Ich ersah aus Deinem Briefe, daß ich wegen der Du Troussel anfragen und namentlich auch bei unserer guten Kolonie -Manon Erkundigungen einziehen soll. Ich hab es aber unterlassen, weit es bei den Kolonisten ein für allemal Sitte ist alles zu loben, was zur Kolonie gehört.« (jetzt nicht mehr; tempi passati.) [Image: Zurück]
Zu dieser Anklage war der alte Friedrich Leopold von H. nur zu berechtigt. Es kam vor, daß die gute Sitte nicht bloß verletzt, sondern in einer gewissen infernalen Freude geradezu brüskiert wurde. So findet sich in einem späteren Briefe das Folgende: »Geheimrat Graun (er arbeitet am Appellhofe des Kammergerichts) hat vor einigen Tagen einen öffentlichen Skandal gegeben. Er soupierte bei Dallach , Unter den Linden, in Gesellschaft seines Sohnes, eines jungen Referendarius, und hatte zur Belebung der Tafelfreuden eine ›freudige junge Person‹ aus der Abtei der Madame Bernard mit eingeladen. Ihr Benehmen, insonderheit das des Alten, war der Art, daß seitens der anderen Gäste Klage geführt wurde. Daraufhin ersuchte Dallach den G.-R. Graun, das Lokal, ›das für solche Dinge nicht da sei‹, zu verlassen, was aber nur zu schnöder Abweisung führte. Das wiederholte sich, als Polizei requiriert wurde, bis zuletzt ein höherer Beamter erschien und einen schriftlichen Befehl vorzeigte. Nun erst gehorchte der Alte. Der Sohn (etwas klüger als der Vater) hatte sich schon vorher aus dem Staube gemacht. Ich brauche nicht hinzuzusetzen, daß Kammergerichtspräsident von Braunschweig den Fall an den Justizminister gemeldet hat; es bleibt aber traurig und unfaßlich, daß ein in Amt und Jahren stehender Mann einer solchen Auflehnung gegen Sitte und Gesetz überhaupt fähig war.« ._.
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5. Kapitel
Liebenberg unter den Eulenburgs von 1867 bis jetzt
Am 27. Februar 1867 war Karl von Hertefeld gestorben, und in Gemäßheit einer vorher festgesetzten Erb- oder Sukzessionsordnung folgten im Besitze von Liebenberg die Eulenburgs . In dieser Sukzessionsordnung aber hieß es: »Das von mir unterm 3. November 1866 gestiftete Fideikommiß fällt zunächst an meine Großnichte Alexandrine Freiin von Rothkirch, seit 1848 vermählt mit dem Grafen Philipp zu Eulenburg , zur Zeit (1866) Major im 3. Ulanenregiment zu Potsdam. Danach aber an den ältesten Sohn dieser Ehe, den Grafen Philipp zu Eulenburg den jüngeren, geboren 1847, zur Zeit Lieutenant im Regiment Garde du Corps. Da mein Geschlecht und Name mit meinem Ableben erlischt, so stell ich anheim, ob die Besitzer dieses von mir gestifteten Fideikommisses ihrem eigenen Namen den Namen Hertefeld beifügen wollen oder nicht.«
Friedrich Leopold von Hertefeld
Alexandrine v. H., geb. 1774;
verm. m. Graf Danckelmann
1792 Karl v. H., geb. 1794
(Letzter Hertefeld)
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Luise , Comtesse Danckelmann,
geb. 1801;
verm. b. Baron Rothkirch 1821
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Elise v. R., geb. 1822;
Clara v. R., geb. 1828; Alexandrine v. R., geb. 1824.
Antoinette v. R., geb. 1830.
Diese vier Baronessen Rothkirch waren also Enkelinnen von Alexandrine von Hertefeld (geboren 1774) und Großnichten von Karl von H., des »letzten Hertefeld«. An sie kam das Erbe, und zwar an die zweite Schwester Alexandrine, vermählt mit Philipp Graf Eulenburg . Auch die drei andern Schwestern vermählten sich: Elise mit dem österreichischen Baron Diller, Adjutanten des Feldmarschalls Heß, Clara mit dem Baron von Esebeck, Major im Garde-Füsilierregiment, und Antoinette mit dem Grafen von Montault zu Paris. Alle drei sind jetzt verwitwet.
Es war hiernach Liebenberg, als Frauenerbe, an die bis dahin ausschließlich in Ostpreußen begüterte Familie der Eulenburgs übergegangen.
Die Eulenburgs , ein uraltes meißnisches Geschlecht das sich nach der jetzigen Stadt Eilenburg an der Mulde (zwei Meilen von Leipzig) die »Ileburgs« nannte, leitet seinen Ursprung von den Wettiner Burggrafen ab. Otto von Ileburg, gestorben 1234, Herr und Vogt der Herrschaft Eilenburg, auch im Saalkreise begütert, war, nach alter, inzwischen historisch bestätigter Tradition des Hauses, ein Enkel des Burggrafen Ulrich von Wettin. Etwa 150 Jahre nach dem Tode jenes Otto von I. hatte das Geschlecht den Höhepunkt seiner Macht und seines Besitzes erreicht, welcher letztere 250 Rittergüter und mehr als zwanzig Städte, meist in Lausitz und Sachsen gelegen, umfaßte. Es waren: Eilenburg, Mühlberg, Liebenwerda,
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