Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Gefaehrliche Freiheit - das Ende der Sicherungsverwahrung

Gefaehrliche Freiheit - das Ende der Sicherungsverwahrung

Titel: Gefaehrliche Freiheit - das Ende der Sicherungsverwahrung Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Peter Asprion
Vom Netzwerk:
Jahre. Und vorher waren es acht Jahre. Also kann man sagen: das sind ungefähr 43 Jahre, wo ich insgesamt praktisch umsonst gesessen bin. Die sieben Monate, wo ich das Auto ausgeräumt habe: Ok. Habe Scheiße gebaut. Und das, wo ich mit dieser Neunzehnjährigen, wo ich es mit der versuchen wollte, die hatte ja eingewilligt, hab aber auch acht Monate bis drei Jahre gekriegt. Also war es nicht meine Schuld. Wenn die gleich gesagt hätte von Anfang an: Ne, sie macht das nicht und so weiter, dann wäre ich gar nicht mitgelaufen.“
    Gerhard Kraus ist verurteilt
    Die Justiz „übernahm“ Gerhard Kraus kurz vor seinem sechzehnten Geburtstag. Unter Alkoholeinfluss hatte er versucht, eine drei Jahre ältere junge Frau zu vergewaltigen. Das zuständige Jugendgericht wertet dies als ein Verbrechen der versuchten Notzucht und verhängt eine damals noch mögliche unbestimmte Jugendstrafe von neun Monaten bis drei Jahre. Verbüßenmusste er als erstmals Inhaftierter zwei Jahre, sechs Monate, vier Tage und wurde als gerade Achtzehnjähriger wieder aus der Jugendstrafanstalt entlassen. Der Tathergang wird im Urteil so beschrieben, dass er im Ausgang vom Heim alkoholisiert eine junge Frau auf der Straße angesprochen, zu Boden geworfen und mit einem Messer bedroht hat, um mit ihr Geschlechtsverkehr auszuüben. Auf Bitten der Überfallenen warf er das Messer weg, sie konnte sich losreißen und ein Stück davonlaufen. Nachdem er sie wieder eingeholt hatte, warf er sie erneut zu Boden und hielt ihr mit der Hand den Mund zu, um sie am Schreien zu hindern. Er konnte ihr die Hose bis zu den Knien herunterziehen. Als sich ein Mann und eine Frau näherten, floh er, stürzte eine zwölf Meter hohe Felswand hinab und zog sich beim Sturz eine Gehirnerschütterung und einen Bruch des Mittelfußknochens zu. Sein Blutalkoholgehalt betrug 1,6 Promille, ein Sachverständiger bezeichnete den Sechzehnjährigen als gemütsarmen, ausschließlich ichbezogenen Psychopathen, der kaum mehr erziehbar sei.
    Gerade achtzehn Jahre alt, wurde Gerhard Kraus aus der Jugendstrafe entlassen; eine Arbeit und Unterkunft wurde ihm bei einem Landwirt vermittelt. Nach zehn Tagen verließ er diesen Ort, landete im Obdachlosenmilieu und musste vierzehn Tage nach seiner Haftentlassung wegen eines Magendurchbruchs operiert werden. Im Ausgang aus dem Krankenhaus begegnete er zwei jungen Mädchen, die er zum Geschlechtsverkehr zwang. Vier Wochen nach seiner ersten Haftentlassung wurde er wegen dieser Tat in Untersuchungshaft genommen und erneut wegen Unzucht verurteilt; das Urteil lautete auf drei Jahre Jugendstrafe. Nach der Entlassung aus dieser Jugendstrafe wohnte er kurzfristig bei einer Tante, konnte aber nicht Fuß fassen, „trieb sich herum“ und wurde nach knapp vier Monaten in Freiheit erneut wegen des Verdachts einer versuchten Vergewaltigung in Untersuchungshaft genommen und zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafeverurteilt. Einen Teil der Strafe setzte das Gericht später zur Bewährung aus, die dann aber widerrufen wird. Zwischenzeitlich wurde er wegen kleinen Diebstahls- und Betrugsdelikten zu einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Am zweiten Tag nach der Entlassung kam es zum Delikt, das zur Anordnung der Sicherungsverwahrung führte. Gerhard Kraus hatte zwei Mädchen, die von einer Veranstaltung nach Hause gingen, mit einem Messer bedroht, vergewaltigt und mit dem Messer verletzt. Das Urteil lautet auf eine Freiheitsstrafe von fünfzehn Jahren mit anschließender Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.
    Gerhard Kraus war 26 Jahre alt und seit dem achten Lebensjahr bis auf kurze Unterbrechungen in geschlossenen Einrichtungen zwischen Fürsorgeerziehung, Jugendstrafvollzug und Erwachsenengefängnis untergebracht. Das Trinken von Alkohol hatte er ebenso wie das Rauchen in seiner Familie seit dem fünften Lebensjahr aktiv kennengelernt, sexuelle Erfahrungen mit dem anderen Geschlecht zwei Mal erfahren; über gleichgeschlechtliche Beziehungen in Form von Prostitution gibt es unterschiedliche Aussagen. Bei allen Verurteilungen gingen die Gerichte von einer übermäßigen Alkoholisierung von über 1,6 Promille aus. Gerhard Kraus bestreitet bis heute insbesondere die sexuellen Delikte.
    Im Herbst 2010 wird er nach ununterbrochener Inhaftierung von 35 Jahren aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus der Sicherungsverwahrung entlassen. Zum Zeitpunkt seiner Verurteilung hätte die

Weitere Kostenlose Bücher