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Gefaehrliche Freiheit - das Ende der Sicherungsverwahrung

Gefaehrliche Freiheit - das Ende der Sicherungsverwahrung

Titel: Gefaehrliche Freiheit - das Ende der Sicherungsverwahrung Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Peter Asprion
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lernte er anlässlich eines Lokalbesuchs eine Bardame kennen, die er dann bereits nach 1 4-tägiger Bekanntschaft heiratete. Drei Tage nach der Eheschließung verließ ihn diese Frau wieder, nachdem sie von der Vorstrafe des Angeklagten Kenntnis erlangt hatte. Sie kehrte nicht mehr zum Angeklagten zurück, obwohl dieser über längere Zeit versuchte, sie zur Wiederaufnahme ihrer Beziehung zu bewegen. Im Jahre 1982 wurde die Ehe, aus der keine Kinder hervorgegangen waren, schließlich geschieden. Der Angeklagte hatte dreimal geschlechtlichen Kontakt mit seiner ersten Ehefrau gehabt.
    Nach seiner Festnahme im Januar 1979 befand sich der Angeklagte bis September 1979 in Untersuchungshaft. Sodann erfolgte wegen der von ihm begangenen Sexualstraftat seine Einweisung in das Psychiatrische Krankenhaus, in welchem er sich bis Mai 1981 befand. Er wurde zeitweise therapeutisch behandelt und darauf bedingt entlassen.
    Der Angeklagte arbeitete in der Folge bis Februar 1982 an verschiedenen Arbeitsstellen in seinem erlernten Beruf. Er befandsich jeweils vorwiegend auf Montage. Die Arbeitsplatzwechsel waren teils durch mangelnde Auftragsverhältnisse bei seinen Arbeitgebern, teils durch Krankheiten des Angeklagten bedingt. Längere Zeiten der Arbeitslosigkeit gab es nicht. Der Angeklagte wohnte bei seinen Eltern.
    Im August 1981 lernte er seine jetzige Ehefrau, die von Beruf Erzieherin ist, kennen. Sie trafen sich im Dezember wieder und von da an regelmäßig alle paar Wochen. Im Juli 1982 heirateten sie, nachdem ein gemeinsames Kind unterwegs war. Dieses wurde 1983 geboren. Seine Ehefrau zog nach der Heirat zu ihm in eine gemeinsame Wohnung. Kurzzeitig wohnten sie im Februar 1983 für einige Wochen im Haus der Schwiegereltern des Angeklagten, nachdem er eine Arbeit gefunden hatte. Ab März 1983 kehrten sie zurück, wo der Angeklagte bis März 1984 wiederum als Monteur arbeitete. Von Mitte April bis zu seiner Verhaftung in der vorliegenden Sache hatte er schließlich eine Beschäftigung bei der Firma, für die er Montagearbeiten erledigte. Er wohnte mit seiner Frau und seinem Kind bei seinen Schwiegereltern; eine eigene Wohnung hatten sie hier bis zur Verhaftung des Angeklagten noch nicht bezogen. Aufgrund des Umzugs und aus dem Kauf eines PKWs waren bis Juni 1984 Schulden in Höhe von ca. DM 10 000.– aufgelaufen. Die Ehefrau des Angeklagte hat diese zwischenzeitlich aus ihrem eigenen Arbeitseinkommen als Erzieherin und mithilfe ihrer Verwandtschaft zurückbezahlt.“

    Soweit klingt das „fast normal“. Es könnte aber auch dem Versuch dienen, alles „ganz normal“ aussehen zu lassen, was vielleicht doch nicht so normal war. Oder es ist so, wie es die Deutsche Caritas einmal für Suchtkranke formulierte: „Aus ganz normalen Familien kommen ganz normale Süchtige.“
    Ludwig Roser sieht sich selbst
    „Eine der verbreitetsten Krankheiten ist die Diagnose.“

    Karl Kraus

    Ludwig Roser äußert sich in den Gesprächen mit Billy Meyer:

    Wir lebten in ärmlichen Verhältnissen
    Ich bin 1959 geboren. Wir lebten in einer Sozialwohnung, also in ärmlichen Verhältnissen.
    Die Familienverhältnisse weiß ich gar nicht genau. Es gibt zwei ältere Brüder mit einem anderen Vater, Genaues habe ich von meiner Mutter hierzu nie erfahren. Mein Vater war Hilfsarbeiter auf dem Bau. Das hat ihm gereicht.
    Was ich noch weiß: Ich war Bettnässer. Da hatte ich immer Probleme mit. Das war ein Riesenproblem für mich. Meine Mutter wollte nicht jeden Tag waschen. Als ich in die Schule gegangen bin, habe ich immer gedacht: Ich rieche danach.
    Im Kontakt zu meinen Großeltern väterlicherseits war meine Mutter immer so negativ. „Die wollen nur was haben, wenn sie was mitbringen“, sagte sie, wenn sie zu Besuch kamen. Meine Mutter hat alles irgendwo immer aufgerechnet. Deswegen haben wir nie richtig Verwandtschaft, Freundschaft oder was gehabt. Immer aufgerechnet, immer alles aufgerechnet.

    Der Gutachter muss die Geschichte kennen
    Sie (Billy Meyer) stellen Fragen, die uns keiner gestellt hat. Nicht einmal der Gutachter. Und ich finde, ein Gutachter muss, wenn er fundiert arbeitet, die Geschichte kennen, die Lebensgeschichte. Wenn zum Beispiel ein Gutachter sieht, dass ein Kind straffällig geworden ist mit fünfzehn oder mit zwanzig, und er weiß nicht, dass er mit vier vergewaltigt worden ist oder missbraucht worden ist, dann kommt er nie auf den Trichter drauf.
    Mit fünf hatte ich einen Unfall mit dem Tretroller. Ich bin die Straße

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