Gekuendigt - Was nun
Kündigung erfolgen.
Haben Sie die Kündigung berechtigt zurückgewiesen, nützt es Ihrem Arbeitgeber nichts, wenn er nachweist, dass die Vollmacht zum Zeitpunkt der Kündigung vorgelegen hat. Die Kündigung muss neu ausgesprochen werden.
Wann gilt eine Kündigung als zugegangen?
Wann ist ein Kündigungsschreiben juristisch gesehen zugegangen? Zunächst einmal dann, wenn Sie es tatsächlich in den Händen halten, es Ihnen also persönlich übergeben wurde. Wenn Sie es dann nicht sofort öffnen oder es nach dem Motto „Was ich nicht weiß, das macht mich nicht heiß“ ungelesen wegwerfen, hilft Ihnen das nichts. Entscheidend ist, dass Sie die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatten. So lautet die amtliche Version des Zugangs im Juristendeutsch: „Ein Kündigungsschreiben gilt dann als zugegangen, wenn es so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass dieser unter üblichen Verhältnissen damit zu rechnen hat, dass er von der Kündigungserklärung Kenntnis nehmen konnte.“
Die Feststellung des ordnungsgemäßen Zugangs ist bei den Formalitäten einer Kündigung ein wichtiger Punkt. Geht hierbei etwas schief, so kann das entweder dazu führen, dass die Kündigung als gar nicht erfolgt gewertet wird, oder dazu, dass der Zugang auf einen späteren Zeitpunkt verlegt wird. Die Konsequenz kann eine Verschiebung des Kündigungszeitpunkts nach hinten sein. Oft verstreicht dann ein „Kündigungsfenster“.
Nicht persönlich zugestellt
Beispiel: Kündigungsschreiben im Briefkasten
Walter Wirtmann wird ein Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein zugeschickt. Als der Postbote den Brief überbringen will, ist niemand da. Am Abend übersieht Wirtmann den Abholzettel und befördert ihn mit der Werbepost in den Papierkorb. Als der Arbeitgeber nach fünf Tagen immer noch keinen Rückschein von der Post erhalten hat und der Kündigungstermin bevorsteht, lässt er den Kündigungsbrief pünktlich zum Monatsletzten um 16 Uhr von seinem Lehrling persönlich in Wirtmanns Briefkasten werfen.
Ergebnis: Der erste Zustellungsversuch ist fehlgeschlagen. Wird eine Kündigung als Einschreiben verschickt und zieht der Postbote unverrichteter Dinge wieder ab, so ist kein Zugang anzunehmen. Das Einwerfen des Benachrichtigungszettels ist dabei ohne jede Bedeutung. Tatsächlich zugegangen ist das Schreiben hingegen per Einwurf durch einen Boten. Dieser Zugang ist aber rechtlich gesehen erst später anzunehmen, nämlich erst dann, wenn der zu Kündigende mit normaler Post zu rechnen hat. Es ist allerdings zu beachten, dass andere Zustellunternehmen als die Deutsche Post auch andere Zustellzeiten haben. Sofern bei Ihnen ein privater Zustelldienst regelmäßig nachmittags die Post einwirft, muss auch zu dieser Zustellzeit der Briefkasten kontrolliert werden. Herrn Wirtmann geht das Schreiben rechtlich gesehen erst am nächsten Morgen zu. Ist der folgende Tag ein Sonn- oder Feiertag, so verschiebt sich der Zugang noch einmal. Damit hat der Arbeitgeber unter Umständen den Monatsletzten als Kündigungstermin verpasst.
Wichtig
Bei Entgegennahme durch Familienmitglieder oder Bewohner einer Wohngemeinschaft gilt das Schreiben als dem Arbeitnehmer zugestellt.
Zustellung während Urlaub oder Krankheit erlaubt
Was aber ist, wenn Sie längere Zeit gar nicht in Ihrer Wohnung sind? Etwa weil Sie Urlaub machen oder im Krankenhaus oder zur Kur sind.
Beispiel: Urlaubsabwesenheit
Gustav Groll findet nach seiner Rückkehr aus einem vierwöchigen Jahreslaub eine Kündigung im Briefkasten vor. Diese hatte sein Chef durch einen Boten dort deponieren lassen, kurz nachdem Herr Groll seinen Urlaub begonnen hatte. Im anschließenden Prozess wendet der Arbeitgeber ein, auch im Urlaub habe sich jeder um seine Post zu kümmern, deswegen sei es jetzt für eine Klage gegen die Kündigung zu spät.
Der Einwand, man sei im Urlaub gewesen, zählt nicht. Dies gilt nach der Rechtsprechung selbst dann, wenn Ihr Arbeitgeber weiß, dass Sie länger abwesend sind, oder Sie ihm sogar Ihre Urlaubsadresse mitgeteilt haben. Davon muss man aber streng die Frage unterscheiden, ob Ihre Urlaubsabwesenheit auch dazu führt, dass Sie nicht mehr rechtzeitig Klage vor dem Arbeitsgericht erheben können (siehe Fristen S. 72). Im Gegensatz zum Zugang der Kündigung kann hier Ihre Urlaubsabwesenheit geheilt werden. Unserem Muster auf Seite 123 können Sie entnehmen, wie Sie Ihre Klage doch noch erfolgreich einreichen können.
Beispiel: Zustellung während einer
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