Gekuendigt - Was nun
somit nicht einmal mehr eine Kündigung zum 30.11. in Betracht. Die Kündigung ist aber nicht unwirksam, sie wird im Wege der Auslegung vom 31.10. auf den 31.12.2009 verlegt.
Wurde der Betriebsrat angehört?
Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat, so ist dieser vor der Kündigung zwingend zu hören. Dies gilt auch für eine Probezeitkündigung. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, Ihnen mit der Kündigung mitzuteilen, dass er dies getan hat. Aber auch wenn er auf eine Anhörung verweist, heißt dies nicht, dass der Betriebsrat tatsächlich ordnungsgemäß unterrichtet worden ist. Hier gibt es eine Fülle vonmöglichen Verfahrensfehlern, die zu prüfen sind. Sofern der Betriebsrat nicht schon von sich aus Kontakt zu Ihnen aufgenommen hat, sollten Sie sich dort rückversichern, ob und in welcher Form tatsächlich ein Anhörungsverfahren stattgefunden hat.
Fehlende Anhörung ist nicht heilbar
Ist eine Anhörung des Betriebsrats nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgt, so ist die Kündigung unwirksam. Dieser Mangel kann auch nicht durch eine nachträgliche Anhörung geheilt werden, selbst wenn der Betriebsrat damit einverstanden wäre. Der Arbeitgeber muss neu anhören und neu kündigen. Hier kann der Zeitfaktor von erheblicher Bedeutung sein. Durch eine erneute Anhörung des Betriebsrats wird oft ein gewünschter Kündigungszeitpunkt des Arbeitgebers verstreichen und eine Kündigung nicht innerhalb der erforderlichen Frist erfolgen können.
Wichtig
Die Arbeitsagenturen schauen bei einer Arbeitslosmeldung, ob eine Betriebsratsanhörung erfolgt ist. Ist diese unterblieben und wehrt sich der Arbeitnehmer nicht gegen die Kündigung, so kann dies mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld sanktioniert werden.
Sind Sie leitender Angestellter?
Für leitende Angestellte ist nicht der Betriebsrat, sondern der Sprecherausschuss zuständig. Dieser entspricht im Wesentlichen dem Betriebsrat, wird allerdings ausschließlich von leitenden Angestellten gewählt und besetzt. Leitender Angestellter ist nicht automatisch derjenige, der so bezeichnetwird, sondern derjenige, der bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt. Danach sind Sie dann leitender Angestellter, wenn Sie selbständig zur Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern berechtigt sind oder weisungsfrei sonstige bedeutende Entscheidungen im Betrieb treffen können, also in vielen Bereichen Arbeitgeberfunktion ausüben. Auch der Sprecherausschuss ist vor Kündigungen zu hören.
Wenn Kündigungsgründe nachgeschoben werden
Richtig angehört ist der Betriebsrat dann, wenn ihm die Gründe mitgeteilt wurden, die letztendlich die Kündigung ausgelöst haben. Stützt der Arbeitgeber seine Kündigung im gerichtlichen Verfahren nachträglich auf einen anderen oder einen zusätzlichen Grund, als er dem Betriebsrat genannt hat, so kann dies die Kündigung unwirksam machen.
Beispiel: Der nachgeschobene Kündigungsgrund
Gerd Wagner erhält eine Kündigung, mit der Begründung, dass er wiederholt unentschuldigt zu spät zur Arbeit erschienen sei. Der Betriebsrat wurde dazu angehört. Vor dem Arbeitsgericht stellt sich heraus, dass Herr Wagner vorher nicht ordnungsgemäß abgemahnt worden ist. Jetzt begründet der Arbeitgeber die Kündigung nachträglich damit, dass Herr Wagner nicht nur zu spät gekommen, sondern auch betrunken gewesen sei, was durch einen Alkoholtest festgestellt worden sei. Auch habe man Herrn Wagner vorher mehrfach wegen Verstößen gegen das Alkoholverbot abgemahnt.
Die Kündigung ist nicht rechtmäßig, weil der Betriebsrat nicht zu den Alkoholvorwürfen angehört wurde. Auf die Frage desNachweises und die erfolgten Abmahnungen kommt es daher in diesem Fall gar nicht an. Dem Arbeitgeber bleibt nichts anderes übrig, als erneut zu kündigen. Wenn Sie in einem Kündigungsrechtsstreit die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats bestreiten, muss der Arbeitgeber beweisen, wann sich der Betriebsrat mit Ihrer Kündigung beschäftigt hat und welche Informationen ihm vorgelegt wurden.
Der besondere Kündigungsschutz
Nicht nur bei bestimmten formellen Fehlern ist eine Kündigung unabhängig von der Frage, warum sie erfolgte, unwirksam. Auf einen absoluten Kündigungsschutz können Sie sich dann berufen, wenn Sie zu einem bestimmten Personenkreis gehören, dem nicht ordentlich gekündigt werden darf.
Personengruppen mit besonderem Kündigungsschutz
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Betriebsräte
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Auszubildende
•
Schwerbehinderte Menschen und
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