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Knallhart nachgefragt - populaere Irrtuemer entlarvt & aufgedeckt

Knallhart nachgefragt - populaere Irrtuemer entlarvt & aufgedeckt

Titel: Knallhart nachgefragt - populaere Irrtuemer entlarvt & aufgedeckt Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Walter Schlegel , Robert Thul
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Sie kaufen etwas, von dem Sie später feststellen, Sie benötigen das gekaufte Gerät oder die gekaufte Sache gar nicht – Kann man diese Ware dann am folgenden Tag wieder umtauschen? Auch wenn es sich in vielen Köpfen anders hält: Nein, es gibt kein Recht auf Umtausch, wenn die Ware den vereinbarten Zustand hat (also mängelfrei ist). Grundsätzlich gilt im Geschäft beim Einkauf „Gekauft ist gekauft“. Viele Händler tauschen aus Kulanz um, um die Stammkunden nicht zu verprellen, aber einen Anspruch auf Umtausch gibt es nicht, wenn dieser nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. So nachzulesen in den §§ 312 und 312 b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
     
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Umtausch nur mit Kassenzettel
     
    Was ist dann aber, wenn die gekaufte Ware Mängel aufweist und man umtauschen möchte, aber den Kassenzettel nicht mehr findet? Auch hier hat ein Gericht Recht gesprochen (in dem Fall das Landgericht Stuttgart unter Aktenzeichen 37 O 44/06 KfH) und festgestellt, dass man zum Umtausch keineswegs gezwungen werden kann, den Kassenzettel vorzulegen. Wenn auch anders ausreichend zu beweisen ist, dass man das defekte Gerät in dem Geschäft, in dem man umtauschen möchte, gekauft hat, dann darf das Geschäft den Umtausch nicht verweigern. Ausreichend bewiesen ist dieser Kauf mittels eines Zeugen oder z.B. der EC – Kartenabrechnung (analog Kreditkartenabrechnung).
     
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Den letzten erwischt es immer – oder doch nicht?
     
    Wenn Sie in geselliger Runde in einem Restaurant sitzen, mit Ihren Freunden trinken und diese sich dann nach und nach verabschieden, sodass nur noch Sie am Tisch verbleiben, was tun Sie dann, wenn der Wirt Ihnen die Gesamtrechnung für den Tisch präsentiert, weil Ihre Freunde es vorzogen, ohne zu zahlen das Restaurant (oder die Kneipe) zu verlassen? Wirte und Restaurantbetreiber argumentieren dann gern, dass der letzte verbleibende Gast die Zeche zahlen müsse. Doch lassen Sie sich davon nicht einschüchtern, dem ist nicht so. Denn der Wirt muss an Hand getrennter Rechnungen nachweisen, wer was bestellt hat. Wenn Sie also nicht so leichtsinnig waren, alle Bestellungen für Ihre Freunde mit zu tätigen, dann müssen Sie auch nur das bezahlen, was Sie bestellt haben. Nachlesen können Sie dies in den §§ 433 des BGB.
     
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    Nach diesem erhellenden und hoffentlich unterhaltsamen Ausflug in einige Mythen des Rechts, wollen wir uns nun im folgenden Kapitel einige der Irrtümer ansehen, die täglich in der Bildung zu finden sind. Versprochen: Ganz ohne Paragrafen, aber auch hier sicher mit dem einen oder anderen „Aha – Erlebnis“.
     

Kapitel 1.4 – Bildungsmythen und was wirklich dahinter steckt
     
    Die Irrtümer aus dem Bereich der Bildung – kurz und knapp aufgedeckt .
     
     
Das englische Wort „silicon“ heißt übersetzt „Silikon“
     
    Ein Irrtum, der es erstaunlicherweise bis in die Popmusik geschafft hat. Können Sie sich noch an Klaus Lage erinnern und an Lied „Monopoly“ in dem es hieß: „Deinen Job macht jetzt ein Stück Silikon“ - Eine Anspielung auf die wachsende Computerisierung in den Achtzigern, als Computer immer mehr Tätigkeiten übernahmen, die zuvor von Menschen verrichtet wurde. Denken Sie kurz an das berühmte „silicon valley“ - jener Gegend in Kalifornien, in der sich die bedeutenden Start ups der Computer – und Internetindustrie ansiedelten. Aber das muss Klaus Lage falsch übersetzt haben, denn das englische „silicon“ hat nicht im entferntesten etwas mit dem „Silikon“ zu tun, wie wir es kennen. Es heißt vielmehr übersetzt „Silizium“, dem Hauptbestandteil von Computerchips. Jetzt, mit der richtigen Übersetzung, würde auch die Textzeile wieder mehr Stimmigkeit aufweisen und Sinn ergeben. Aber es ist auch zu einladend, einfach so zu übersetzen wie es aussieht.... Selbst wenn es falsch ist.
     
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Japaner können kein „R“ sprechen
     
    Häufig ist zu hören, dass Japaner kein „r“ sprechen können und deshalb das „l“ verwenden. Aber auch das ist falsch (Denken Sie nur an das japanische Wort „sayonara“, das übersetzt „Auf Wiedersehen“ bedeutet). Die japanische Sprache kennt lediglich keinen Buchstaben „r“, sodass in Fremdsprachen dieses „r“ durch ein „l“ ersetzt wird. Aussprechen können Japaner aber das „r“. Bevor jetzt Chinesen für diesen Mythos ins Feld geführt werden, auch diese können ein „r“ aussprechen. Chinesen besitzen ein post-alveolares "r".

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