Langenscheidt Anwalt-Deutsch/Deutsch-Anwalt
drei letzten Monatsmieten keine Zahlungen geleistet haben.
Vor allem das geschlechtsneutrale Substantiv „Mandantschaft“ ist dabei sehr nützlich. Es dient Anwälten dazu, Zweifel an der geschlechtlichen Identität ihres Mandanten (oder ihrer Mandantin?) elegant zu überdecken.
Wenn Sie in einem Brief Ihres Anwalts über diesen Begriff stolpern und er Sie damit meint, sollten Sie sich ernsthafte Gedanken über Ihre Kleiderwahl machen!
2. Regel:
Verwende Passivkonstruktionen
Der zweite Teil unseres neuen Satzes:
… dass Sie auf die drei letzten Monatsmieten keine Zahlungen geleistet haben.
klingt aber noch zu simpel. Viel eleganter wirkt es, wenn Sie ihn ins Passiv übersetzen:
… dass Ihrerseits in den letzten drei Monaten keinerlei Zahlungsleistungen erfolgt sind.
Schon besser!
Und so machen Sie es nun mit dem kompletten Text. Aktivsätze haben in Anwaltsbriefen einfach nichts zu suchen! Ersetzen Sie also alle Aktivformen durch Passivkonstruktionen und Ihr Anwaltsbrief ist schon fast perfekt!
3. Regel:
Schreibe überflüssiges Zeug
Allerdings mangelt es unserem Brief noch an der Präzision, die juristische Schriftsätze auszeichnet. Der Anwalt von Herrn Müller kann selbstverständlich nicht einfach schreiben, dass noch drei Monatsmieten offen sind. Mit einer derart schwammigen Aussage wäre jeder Mieter überfordert:
» Ja, welche Miete denn? « – wird er sich vermutlich fragen. » ICH habe etwas gemietet? Ja wie denn, wo denn, was denn? Und dann habe ich nicht bezahlt? Und wer ist eigentlich dieser Herr Müller? «
Fragen über Fragen, die ein guter Rechtsanwalt vorausahnt und ihnen vorbeugt, indem er sie ungefragt gleich im Voraus beantwortet. Er erläutert dem Mieter also, dass Herr Müller der freundliche ältere Herr ist, dem der Mieter seit sechs Jahren jeden Monat Geld gibt, damit eben dieser Mieter in seiner Wohnung bleiben darf. Aber vielleicht weiß der Mieter ja nicht einmal, wo er wohnt und seit wann er schon dort wohnt? Also kommt der Anwalt nicht umhin, ihm auch das ganz genau zu erklären:
Unser Mandant Peter Müller musste im Zusammenhang mit dem zwischen Ihnen als Mieter und unserer Mandantschaft als Vermieter am 01.06.2002 geschlossenen Mietvertrag über die in der Schillerstr. 5, 12345 Musterstadt, 3. Obergeschoss links gelegenen Wohnmieträume die Feststellung treffen, dass Ihrerseits bislang keinerlei Zahlungsleistungen auf die zum 01.05., 01.06. und 01.07.2008 fällig gewordenen monatlichen Mietzinsraten an unsere Mandantschaft keinerlei Zahlungsleistungen erfolgt sind.
Nur wenn man den Mieter so präzise informiert, kann der sich nicht damit herausreden, dass er das Anwaltsschreiben als Mahnung eines Erotikversandhauses missverstanden und die Miete irrtümlich dorthin überwiesen hat.
4. Regel:
Unwichtiges vorn, Wichtiges hinten
Nun haben wir den Anwaltsbrief mit allerlei Informationen angereichert. Jetzt ist es ganz entscheidend, diese Informationen richtig zu ordnen. Und zwar nach dem Motto: Unwichtiges nach vorn, Wichtiges nach hinten . In einem guten Anwaltsbrief werden Sie niemals gleich im ersten Satz erfahren, worum es dem Absender eigentlich geht. Nein, viel wichtiger ist es, dass der Anwalt erst einmal Folgendes klarstellt:
Wir zeigen Ihnen gegenüber hiermit unter anwaltlicher Versicherung ordnungsgemäßer Bevollmächtigung und unter Hinweis auf die in Kopie anliegende Vertretungsvollmacht die Übernahme der gerichtlichen wie außergerichtlichen anwaltlichen Beratung und Vertretung unseres Mandanten Peter Müller in sämtlichen mietvertragsrechtlichen Angelegenheiten an.
Nur wer nach dieser Einleitung noch nicht eingeschlafen ist, hat es sich verdient, zu erfahren, was der „ordnungsgemäß bevollmächtigte Anwalt“ eigentlich von ihm will – nämlich Geld!
Das Prinzip „Unwichtiges nach vorn, Wichtiges nach hinten“ funktioniert übrigens auch innerhalb eines Satzes. Die wesentliche Information, dass „keinerlei Zahlungsleistungen erfolgt“ sind, verschieben Sie am besten möglichst weit nach hinten, denn da findet man sie nicht so leicht:
Unser Mandant Peter Müller musste (…) die Feststellung treffen, dass Ihrerseits bislang keinerlei Zahlungsleistungen auf die zum 01.05., 01.06. und 01.07.2008 fällig gewordenen monatlichen Mietzinsraten an unsere Mandantschaft keinerlei Zahlungsleistungen erfolgt sind.
Wenn Sie in Ihrem Brief schließlich alle bedeutsamen Informationen möglichst gut versteckt haben, sollten Sie zur fünften Regel übergehen:
5. Regel:
Lange
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