Langenscheidt Anwalt-Deutsch/Deutsch-Anwalt
Sie sich da mal nicht täuschen! Einem Juristen genügt es nicht, einfach zu sagen: » Der hat das geklaut. « Denn das wäre viel zu unpräzise. Die korrekte Definition des Diebstahls lautet:
Einem anderen eine fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnehmen, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
( § 242 Strafgesetzbuch)
Aber was heißt nun wieder „wegnehmen“? Und was ist „fremd“? Was bedeutet „beweglich“? Und was versteht man unter einer „Sache“?
Das weiß doch jedes Kind, sagen Sie? Haben Sie eine Ahnung! Juristen verbringen ihr ganzes Berufsleben damit, Begriffe, die eigentlich jeder geistig gesunde Mensch versteht, durch beliebige andere Begriffe zu ersetzen. Das nennt man dann Definieren.
Schaffen Sie es, die Bestandteile der Diebstahlsdefinition richtig zusammenzusetzen?
Quiz
fremd
Gewahrsam
Wegnahme
Bruch
Sache
Zueignung
beweglich
1. Gegen den Willen des Berechtigten erfolgende Aufhebung des Gewahrsams des bisherigen Gewahrsamsinhabers und die gleichzeitige oder spätere Begründung neuen, nicht notwendig eigenen Gewahrsams:
_____________________________________
2. Tatsächliche Sachherrschaft, getragen von einem Herrschaftswillen:
_____________________________________
3. Bruch fremden und Begründung neuen, nicht notwendig eigenen Gewahrsams:
_____________________________________
4. Nicht im eigenen Alleineigentum stehend:
_____________________________________
5. Körperlicher Gegenstand einschließlich eines Tieres:
_____________________________________
6. Dauernde Enteignung des Berechtigten sowie eine zumindest vorübergehende Aneignung durch den Wegnehmenden oder einen Dritten:
_____________________________________
7. Kann tatsächlich fortbewegt werden:
_____________________________________
[ Auflösung ]
Sie haben alles gewusst? Großartig! Dann sind Sie jetzt sicher bereit für einige weitere juristische Definitionen und Klarstellungen:
Blut
„Blut“ ist die beim Schlachten aus den Blutgefäßen gewonnene, zellige Bestandteile enthaltende Flüssigkeit (…)
(Deutsches Lebensmittelbuch, Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse, I.1.41)
Wer hätte das gedacht!
Dienstreise, Ende der ~
Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet.
(aus einem Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)
Eisenbahn
Ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Raumstrecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte den Transport großer Gewichtmassen, beziehungsweise die Erzielung einer verhältnismäßig bedeutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist, und durch diese Eigenart in Verbindung mit den außerdem zur Erzeugung der Transportbewegung benutzten Naturkräften (Dampf, Elektrizität, tierischer oder menschlicher Muskeltätigkeit, bei geneigter Ebene der Bahn auch schon der eigenen Schwere der Transportgefäße und deren Ladung etc.) bei dem Betriebe des Unternehmens auf derselben eine verhältnismäßig gewaltige (je nach den Umständen nur in bezweckter Weise nützliche, oder auch Menschenleben vernichtende und die menschliche Gesundheit gefährdende) Wirkung zu erzeugen fähig ist.
(Reichsgericht, 17. März 1879, RGZ 1, 247, 251)
Für diese Eisenbahn-Definition hat sich ein unbekannter Verfasser beim Reichsgericht mit einer Definition des Reichsgerichts revanchiert:
Was ist ein Reichsgericht? Ein Reichsgericht ist eine Einrichtung, welche dem allgemeinen Verständnis entgegenkommen sollende, aber bisweilen durch sich nicht ganz vermeiden haben lassende, nicht ganz unbedeutende beziehungsweise verhältnismäßig gewaltige Fehler im Satzbau auf der schiefen Ebene des durch verschnörkelte und ineinandergeschachtelte Perioden ungenießbar gemachten Kanzleistil herabgerollte Definitionen, welche das menschliche Sprachgefühl verletzende Wirkung zu erzeugen fähig sind, liefert.
Gewürzmischungen
Gewürzmischungen sind Mischungen, die ausschließlich aus Gewürzen bestehen.
(Deutsches Lebensmittelbuch, Leitsätze für Gewürze und andere würzende Zutaten, I. A. 2)
Da muss man erst mal drauf kommen!
Krebse
Krebstiere sind zum Verzehr bestimmte Tiere der Klasse der Crustacea (Krebse).
(Deutsches Lebensmittelbuch, Leitsätze für Fische, Krebse und Weichtiere und Erzeugnisse daraus, I B 1.)
„Krebse sind Krebse“ klingt eben doch ein bisschen platt. Also übersetzt man „Krebs“ lieber in eine
Weitere Kostenlose Bücher