Mobbing
von Mitarbeitern und Vorgesetzten, Informationsveranstaltungen im Betrieb, Betriebsversammlungen, Öffentlichkeits- und Diskussionsveranstaltungen sowie die Erstellung und Verbreitung von Arbeitsmaterialien und Informationen. Wenn Beschäftigte erleben, dass Intrigen als unsozial und unerwünscht gelten, wird Mobbing schwieriger. Diese Maßnahmen sollten möglichst schon umgesetzt werden, bevor in einem Unternehmen erstmals Mobbing auftritt. Sie müssen selbstredend mit der Geschäftsführung abgestimmt sein. Wenn Sie sich auf einer niedrigen Leitungsebene befinden, können Sie derartige Maßnahmen als Prävention deklarieren. Das Unternehmen spart damit Folgekosten durch Personalfluktuation und hohe Fehlzeiten.
Supervisionsmöglichkeiten, regelmäßige Besprechungen in Arbeitsgruppen sowie Qualitätszirkel machen Konflikte früher transparent, sodass sie sich nicht aufstauen und verschleppt werden. Als allgemeine Regel gilt, Kommunikation und Teamarbeit zu fördern und sich auch selbst gesprächsbereit zu zeigen. Meinungsverschiedenheiten sollten möglichst rasch geklärt werden.
Ein betrieblicher Mobbing- oder Konfliktbeauftragter (Konfliktlotse) sollte ernannt oder eine betriebliche Anlaufstelle für Mobbingbetroffene eingerichtet werden.
Hilfreich ist auch eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zur Mobbingproblematik. Eine solche Vereinbarung legt einen Verhaltenskodex für die Mitarbeiter fest und beschreibt, wie man im Falle eines Verstoßes dagegen vorgeht.
Im Folgenden sind die Kernpunkte einer Betriebsvereinbarung nach obigem Muster aufgelistet.
Kernpunkte einer Betriebsvereinbarung
Der Geltungsbereich, d. h., für wen gilt die Vereinbarung?
Definition: Genaue Bezeichnung und Beschreibung von Mobbing im Gegensatz zum Konflikt, Benennung von untersagten Mobbinghandlungen.
Die Erklärung der Betriebspartner zur Ächtung von Mobbing (das sog. Belästigungsverbot), der Verhaltenskodex
Das Beschwerderecht der Betroffenen: Wer kann sich wie, wann und wo beschweren?
Die Zusammensetzung und Kompetenzen der betrieblichen Beschwerdestelle
Die Interventionspflicht des Arbeitgebers, die Stufen der Beschwerdebehandlung, die im Betrieb geltenden Regeln zur Konfliktbewältigung
Sanktionen: Mit welchen Sanktionen (bis hin zur Kündigung) ist bei Regelverletzungen zu rechnen? Hinweise zur Störung des Betriebsfriedens
Benennung und Schulung von Ansprechpartnern im Betrieb (speziell qualifizierte Konfliktberater), deren Qualifizierung und Kompetenzen, die Einrichtung einer Anlaufstelle für Betroffene
Einrichtung und Zusammensetzung einer Schlichtungsstelle bei Meinungsverschiedenheiten, Aufgaben und Kompetenzen ihrer Mitglieder
Geltungsdauer und Kündigungsfristen der Vereinbarung
Die Betriebsvereinbarung muss natürlich an die Gegebenheiten des jeweiligen Unternehmens angepasst werden. Sie muss im nächsten Schritt auch gelebt werden. Es nützt wenig, wenn sie abgeheftet im Ordner vor sich hinschlummert.
Was die Interessenvertretung tun kann
Mit „Interessenvertretung“ sind hier der Betriebs- oder Personalrat und/oder die Mitarbeitervertretung gemeint. Wird eine Beschwerde an den Betriebsrat herangetragen, macht sich dieser, wie ab S. 82 beschrieben, zunächst unvoreingenommen ein Bild der Lage. Kommt er zu dem Schluss, dass es sich um einen eindeutigen Fall handelt, schaltet er den Arbeitgeber ein. Danach suchen beide eine gemeinsame Lösung. Wie immer bemüht man sich vordringlich um eine Schlichtung. Wenn der Arbeitgeber die Beschwerde nicht für berechtigt hält, ruft der Betriebsrat die Einigungsstelle an. Wie schon weiter oben erklärt, ist die Einigungsstelle eine Instanz, die einschreitet, wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einigen können. Als letztes Mittel kann der Betriebsrat nach § 104 BetrVG vom Arbeitgeber die Versetzung oder gar Kündigung eines Mobbers verlangen, wenn der Betriebsfrieden wiederholt und ernsthaft gestört wurde.
Unabhängig von diesen Möglichkeiten sollten sich einige der Mitglieder des Betriebsrates als Konfliktlotsen schulen lassen (also entsprechende Fortbildungsangebote nutzen). Zudem kann der Betriebsrat darauf hinwirken, dass eine Betriebsvereinbarung gegen Mobbing in der Firma verabschiedet wird. In einer großen Firma sollten besondere Ansprechpartner für Konfliktgespräche bereitstehen (betriebliche Anlaufstelle). Die Mitarbeiter müssen wissen, an wen sie sich im Konfliktfall wenden können.
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