Mobbing
vermehrttrinken! Dasselbe gilt für andere Süchte. Es fängt zunächst als ein Ventil an, um Frust abzulassen, und wird dann zur Sucht. Essen, Glücksspiel und Arbeitssucht aus Frust sind Klassiker und ein Zeichen für die Flucht aus der Realität. Lassen Sie den Kühlschrank zu! Keine Frustkäufe! Kein Zocken! Keine Flucht in die Arbeit!
Übrigens: Wenn Sie mehr arbeiten, um zu beweisen, dass die Mobbingvorwürfe gegen Sie nicht gerechtfertigt sind, geraten Sie nur in eine unnötige Rechtfertigungsfalle. Wenn Sie nur noch bei der Arbeit sind, weil Sie Ihr soziales Netz gekappt haben, und es außer der Arbeit keinen Lebensinhalt mehr für Sie gibt, dann wird es dringend Zeit für eine Kehrtwende. Entdecken Sie schleunigst wieder Ihr Privatleben!
Auf keinen Fall: Die Opferhaltung verfestigen
Sie müssen irgendwann die Opferrolle ablegen. Vermeiden Sie es, zu einem professionellen Benachteiligten und hauptamtlich ungerecht Behandelten zu werden, der sich von morgens bis abends nur noch damit beschäftigt, welches Unrecht ihm widerfahren ist. Machen Sie aus dem Mobbing keine Obsession. Wenn Sie laufend Ihre Ärzte und Anwälte, Selbsthilfegruppen und Psychotherapeuten wechseln, weil Sie scheinbar niemand versteht, haben Sie sich womöglich zu sehr auf das Thema versteift und ihm zu viel Raum gegeben. Es gilt stattdessen, das Leben jenseits des Mobbings wieder zu entdecken.
Selbst mobben
Dies ist ein Tabuthema, das sehr kontrovers diskutiert wird. Dennoch steht es natürlich im Raum. Wenn die konventionellen Gegenmaßnahmen wie das klärende Gespräch oder das Einschalten von Vorgesetzten und Betriebsrat wirkungslos geblieben sind, dann kommt man vielleicht auf die Idee, selbst für „Gerechtigkeit“ zu sorgen. Soll man sich alles gefallen lassen? Ist nicht der, der nachgibt, immer der Dumme? Gibt es nicht ein Recht auf Selbstverteidigung? Der Hauptkritikpunkt an dieser Vorgehensweise lautet, dass Sie sich auf dasselbe Niveau wie das des Mobbers herablassen. Damit tragen Sie zu dem bereits bestehenden schlechten Betriebsklima bei. Umgekehrt kann Ihnen jetzt auch vonseiten der Vorgesetzten oder Kollegen vorgeworfen werden, dass Sie ja auch nicht viel besser seien. Sie bewegen sich also auf Glatteis.
Beispiel
Herr L wird schon seit längerer Zeit von Herrn B. geschnitten. Im Rahmen einer Urlaubsplanung bietet sich die Gelegenheit zur Revanche. Es gelingt Herrn L, den dringend benötigten Urlaub von Herrn B. zu kippen. Als er außerdem mitbekommt, dass Herrn B. ein gravierender Fehler in einer Abrechnung unterlaufen ist, schwärzt er ihn bei der Geschäftsleitung an. Befriedigend ist die Situation trotzdem nicht. Es wird für die beiden Kollegen dadurch noch schwieriger, sich zu verständigen, und bei Herrn L. entwickeln sich die ersten Schlafstörungen, die er medikamentös unterdrückt.
Das Mobbing ist zu Ende – was bleibt zu tun?
Wie endet ein Mobbingprozess? Nachdem alle in diesem Kapitel geschilderten Maßnahmen ergriffen wurden, kann sich die Situation folgendermaßen darstellen.
Äußerliche Situation
Die Lösung des Konfliktes hängt von der Schwere der Mobbinghandlungen, von deren Dauer und von den beteiligten Personen ab. Wenn die Interventionen erfolgreich waren, dann kann Folgendes passiert sein:
Einsicht: Der Mobber sieht seinen Fehler glaubhaft ein und entschuldigt sich. Es kommt zur Versöhnung.
Versachlichung des Konflikts: Ein ursprünglicher Sachkonflikt war irgendwann auf die persönliche Ebene gewechselt. Es gelingt, ihn wieder auf die Sachebene zurückzuholen.
Veränderung des Kräfteverhältnisses: Der Betroffene hat sich erfolgreich gewehrt. Der Betrieb missbilligt das Geschehen. Kollegen haben sich mit dem Opfer solidarisiert. Weitere Mobbinghandlungen wurden erfolgreich durch Verwarnungen unterdrückt.
Trennung der Konfliktparteien: Der Mobber, der Betroffene oder beide werden versetzt. Die Kontrahenten laufen sich nun nicht mehr über den Weg oder haben nur noch das Nötigste miteinander zu tun.
Nachhaltige Bestrafung des Mobbers durch Disziplinarmaßnahmen: Das ist natürlich der ungünstigste Verlauf. Vorgesetzte greifen nur dann zu solchen Maßnahmen, wenn sie dazu gezwungen werden und alle Schlichtungsversuche gescheitert sind. Vielleicht haben Abmahnungen das Mobbing unterbunden. Leider kann es im Einzelfall erforderlich werden, dem Täter zu kündigen. Hier liegt natürlich keine Aussöhnung mehr vor, sondern man hat die Notbremse gezogen, weil alle anderen Maßnahmen nicht
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