Namibia
Versicherungsbedingungen genau zu studieren und sich entsprechend zu verhalten. So ist bei vielen Versicherungen beispielsweise das Gepäck in unbewacht abgestellten Kraftfahrzeugen zu keinem Zeitpunkt versichert. Kameras oder Fotoapparate dürfen wegen möglicher Mopedräuber nicht über die Schulter gehängt werden, sondern müssen am Körper befestigt sein, sonst zahlt die Versicherung nicht (so Gerichtsurteile). Ohnehin sind Foto- und videotechnische Geräte meist nur bis zu einer bestimmten Höhe oder bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Neuwertes versichert, auch Schmuck unterliegt Einschränkungen, ebenso Bargeld.
Entscheidet man sich für eine Reisegepäckversicherung, ist darauf zu achten, dass sie Weltgeltung hat, die gesamte Dauer der Reise umfasst und in ausreichender Höhe abgeschlossen ist. Wer eine wertvolle Fotoausrüstung mitnimmt, kann darüber nachdenken, eine Zusatzversicherung abzuschließen.
Tritt ein Schadensfall ein, muss der Verlust sofort bei der Polizei gemeldet werden. Eine Auflistung aller Gegenstände mit Wertangabe ist dabei hilfreich.
Ansonsten sollte alles, was nicht ausreichend versichert ist, im Handgepäck transportiert werden.
Kameraversicherung
Um hochwertige Fotoausrüstungen abzusichern, kann es sinnvoll sein, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen. Diese ist zwar relativ teuer, aber die Geräte sind so gegen alle möglichen Risiken versichert. Hierbei sollte man sich vergewissern, dass auch Sandschäden, die häufigste Ursache für Kamera-Defekte in Namibia, abgedeckt sind. Die Kosten richten sich nach dem Wert der Ausrüstung und der Versicherungssumme.
Auslandskrankenversicherung
Ohne eine Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport abgeschlossen zu haben, sollte niemand sein Heimatland verlassen. Bei Krankheit – speziell Krankenhausaufenthalten – kann sehr schnell eine erhebliche Summe zusammenkommen, die aus eigener Tasche bezahlt werden müsste. Versicherte können die Kosten dagegen nach Einreichen der Rechnungen bei der Versicherung geltend machen. Einschränkungen gibt es natürlich auch hier, besonders bei Zahnbehandlungen (nur Notfallbehandlung) und chronischen Krankheiten (Bedingungen durchlesen).
Die später bei der Versicherung einzureichende Rechnung sollte folgende Angaben enthalten:
Name, Vorname, Geburtsdatum
Behandlungsort und -datum
Diagnose
Erbrachte Leistungen in detaillierter Aufstellung (Beratung, Untersuchungen, Behandlungen, Medikamente, Injektionen, Laborkosten, Krankenhausaufenthalt)
Unterschrift des behandelnden Arztes
Stempel
Wer im Ausland schwer erkrankt, wird nur zu Lasten der Versicherung heimgeholt, wenn er plausibel darlegen kann, dass am Urlaubsort keine ausreichende Versorgung gewährleistet ist. Dann geht es mit Linienmaschinen oder auch mit eigens losgeschickten Ambulanzflugzeugen nach Hause. Die meisten Versicherungen habeninzwischen den Passus „wenn medizinisch notwendig“ in das Kleingedruckte aufgenommen. Aber gerade die medizinische Notwendigkeit ist nicht immer leicht zu beweisen. Ist der Passus „wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar“ formuliert, kann man wesentlich besser für eine Rückholung argumentieren.
Auslandskrankenversicherungen werden von nahezu allen großen Versicherern und auch von einigen Kreditkartenorganisationen angeboten. Sie sind meistens für ein Jahr gültig, decken jedoch nur Reisen von jeweils bis zu 42 Tagen, manche bis acht Wochen ab. Es empfiehlt sich der Abschluss eines Jahresvertrages. Wer länger als sechs Wochen verreisen möchte, sollte nach Langzeittarifen fragen.
Die Universa beispielsweise versichert Reisende für ein Jahr auf allen Reisen (auch Geschäftsreisen), die nicht länger als zwei Monate dauern, zu einem Preis von 7,92 € p. P. bzw. 17,76 € ab einem Eintrittsalter von 60 Jahren. Die DEVK bietet Auslandskrankenversicherungen bis zu 42 Tagen ab 7,50 € p. P. an; 61- bis 70-Jährige zahlen 15 € ab 71 Jahren kostet es 22,50 €. Der Auslandsschutzbrief des ADAC für Reisende bis 65 Jahre kostet für 45 Tage 12,80 €, Nicht-Mitglieder bis 65 Jahre zahlen 13,90 € jährlich. Weitere Anbieter sind DKV, Europa und HUK-Coburg.
Versicherungspakete
Die Europäische Reiseversicherung, Mondial Assistance/Elvia, HanseMerkur und andere bieten Versicherungspakete an, die neben der Reisekrankenversicherung eine Gepäck-, Haftpflicht-, Unfall- und Rat & Tat-Versicherung einschließen. Mit der Rat & Tat-Versicherung erhält man über eine
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