Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs

Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs

Titel: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Justus Richter
Vom Netzwerk:
ist, aber zur Jugendkultur gehören angeblich auch Massenschlägereien, Drogenexzesse und Arschgeweihe. Man muss ja nicht alles gut finden – Toleranz wird überbewertet. Oder nicht?
    Platz 5
    § Innerhalb jeder Einrichtung der Staatspolizei Floridas ist die Benutzung sogenannter Skateboards ab sofort untersagt.
    Dieser Erlass stammt aus einer Sammlung von Dienstanweisungen des Bundesstaates Florida für seine diversen Polizeistationen, wobei in den USA bekanntlich streng nach Zuständigkeiten unterschieden wird, so dass in städtischen Inspektionen theoretisch nach wie vor fröhlich gerollert werden kann. Doch auch in diesem Fall stellt sich uns natürlich die Frage, was in den staatlichen Einrichtungen vor sich gegangen sein muss, dass der Dienstherr sich zum Eingreifen gezwungen sah. Wettrollen der Drogenfahnder auf dem Flur zur Asservatenkammer? Gebrochene Knöchel im Sittendezernat nach akrobatischen Rampensprüngen im Großraumbüro? Oder hatten gar Tatverdächtige versucht, sich auf schnellen Rollen in langen Fluren dem Verhör zu entziehen?
    Platz 4
    § Es ist jeder Person untersagt, auf öffentlichem Grund innerhalb der Stadtgrenzen einen Regenschirm aufzuspannen (…).
    Auch dieser Erlass mit der Nummer 1487/12d aus den Verordnungen der Stadt Montgomery in Alabama gibt uns naturgemäß ein paar Rätsel auf. Regnet es dort nie oder glauben die Leute dort, Regenwasser ersetze das Duschen? Weil wir das zumeist auf persönliche Bereicherung ausgerichtete Klageverhalten vieler Amerikaner mittlerweile kennen, gehen wir lieber davon aus, dass sich eines Tages die Speiche eines Regenschirms beim Aufspannen desselben in das Auge eines Passanten bohrte, der daraufhin die Stadt auf Schadenersatz verklagte, weil angeblich der benutzte Gehsteig deutlich zu schmal für die gleichzeitige Benutzung durch Passanten mit und ohne aufgespanntem Regenschirm gewesen sei. Irgendeinen ebenso durchgeknallten wie publicitygeilen und gierigen Anwalt dürfte er für seine Millionenklage schon gefunden haben. Montgomery war dementsprechend sauer und reagierte mit dem Regenschirmverbot. Kommt Ihnen dies als Erklärung logisch vor? Ja? Dann sollte Ihnen das zu denken geben.
    Platz 3
    Seit dem 11. September 2001 stellt es in den Vereinigten Staaten bekanntlich ein gewisses Risiko dar, einen Vollbart zu tragen. Wenn Sie dann auch noch in weniger als fünfhundert Meter Entfernung einer Moschee angetroffen werden, sollten Sie stets damit rechnen, dass man Ihren Vorgarten auf der Suche nach Massenvernichtungswaffen durchwühlt und die Pausenbrotbox Ihres sechsjährigen Sohnes nach Sprengfallen abtastet. Die Angst des Amerikaners vor dem bösen Terroristen ist allgegenwärtig; vor allem wenn sportliche Großveranstaltungen ins Haus stehen, wächst sich diese Furcht zuweilen zur staatlich geförderten Paranoia aus. Der folgende Erlass liefert uns dafür einen eindrucksvollen Beleg – er stammt aus der Olympiastadt Sylt Lake City:
    § In der Papiertüte nicht transportiert werden dürfen:
Schusswaffen
Kulturen möglicher Krankheitserreger
Violinen
    (…)
    2399 Athleten aus 77 Nationen nahmen an den Olympischen Winterspielen 2002 in Salt Lake City teil – im Jahr nach den Anschlägen des 11. September. Nach ihrer Heimkehr berichteten zahlreiche Sportler, dass die Kontrollen an der Grenze zwischen Nord- und Südkorea oder zu einem Stasi-Gefängnis auch nicht schärfer hätten sein können als am Zugangstor zum Olympischen Dorf.
    Lobend jedoch muss erwähnt werden, dass die Organisatoren wirklich an alles gedacht haben und alle Unwägbarkeiten ihrer Zeit vorausgeahnt haben, denn: Der depressive Amerikaner holt sich seinen Schnaps in braunen Papiertüten. Wo würde also der manisch-aggressive Terrorist seine Bombe verstecken, wenn nicht ebenfalls in einer braunen Papiertüte? Und da man angesichts des grassierenden Alkoholismus in der Mormonenmetropole (Vielweiberei fördert bekanntlich die Vieltrinkerei …) nicht jede Tüte kontrollieren konnte, verbot man einfach den Transport aller Gegenstände in denselben, die in Form, Größe und Gewicht entfernte Ähnlichkeiten mit Bomben aufwiesen. Das ist von bezwingender Logik – mal abgesehen davon, dass auch eine echte Violine in der Hand eines unmusikalischen Mormonen eine tödliche Gefahr darstellen kann. Aber das nur nebenbei.
    Da sich dieses Kapitel ja in erster Linie um persönlichen Besitz dreht, wenden wir uns jetzt einem Gegenstand zu, dessen Besitz eine echte Win-Win-Situation darstellt.

Weitere Kostenlose Bücher