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Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs

Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs

Titel: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Justus Richter
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schnell abzuknallen oder sich auch mal kurz abknallen zu lassen, was soll er denn dann sonst sein als ein feiger Hosenscheißer? Na, ist doch wahr. Immer diese blöde political correctness …
    Platz 4
    § Das Tragen von Hosenträgern ist im gesamten Stadtgebiet untersagt, sofern der Träger sich in der Öffentlichkeit aufhält.
    Was kann die Stadträte in Nogales, einer ansonsten nicht weiter erwähnenswerten Gemeinde nahe der mexikanischen Grenze, dazu bewogen haben, Hosenträger zu verbieten? Geht es im Santa Cruz-County von Arizona um Fragen der puren Ästhetik oder darbt die einheimische Gürtelindustrie? Doch weil es bekanntlich an der amerikanisch-mexikanischen Grenze immer wieder zu Migrationsproblemen kommt, vermuten wir, dass das Hosenträgerverbot der einheimischen Polizei die Unterscheidung zwischen »gutem Chico« und »schlechtem Chico« leichter machen soll. Gute Chicos haben schon so viele Hamburgers in sich hineingestopft, dass ihr Hosenbund sich über dem amerikanischen Wohlstandbäuchlein spannt. Schlechte Chicos, der übliche Terminus für illegale Einwanderer, kommen bekanntlich aus einer Hungerleidergegend, kriegen in den USA mangels Arbeitserlaubnis auch nicht genug zu beißen und müssen ihre über die schlotternden Glieder rutschenden Arbeitshosen mit Trägern fixieren. Macht den Grenzbeamten und anderen Jägern die Identifizierung einfacher. Klar so weit? Frei zitiert nach dem Handbuch des Grenzers mit dem schönen Titel: Rassismus für Anfänger , das es zwar nicht gibt, das es aber durchaus geben könnte.
    Nun wäre es allerdings grundfalsch, dem Durchschnittsamerikaner mangelnde Sensibilität vorzuwerfen. Nur weil Rassisten gemeinhin ein hohes Ansehen genießen, darf man die Feinfühligkeit in moralisch-ethischen Fragen nicht unterschätzen. Die folgende Verordnung aus North Carolina beispielsweise wurde im Jahr 2001 erlassen und befindet sich seitdem in den offiziellen Gesetzessammlungen dieses Bundesstaates. Zu Recht.
    Platz 3
    § Es ist jeder Person untersagt, in der Gegenwart eines oder einer Verstorbenen rüde, verletzende oder gotteslästerliche Worte zu benutzen, gemeinhin als »Fluchen« bekannt. (…) Zuwiderhandlungen werden als Vergehen behandelt und mit einer Geldbuße bestraft, die nicht über einem Betrag von 1000 Dollar liegen soll.
    Ja, Herrgottsakrament, verfluchter gottverdammter Dreck – da soll mich doch der Teufel holen. Wenn man in Gegenwart lebender Personen nicht fluchen darf, so mag dies ja möglicherweise noch eine gewisse Berechtigung haben, denn vor allem das berühmte Four-letter-word mag dazu angetan sein, zarte Seelen in Aufruhr zu versetzen. Doch wie sollte sich ein Verblichener daran stören, wenn irgendjemand seinem Unmut über was auch immer Luft macht? Möglicherweise wurde dieses Gesetz erlassen, als jemand einen fluchenden Totengräber bei der Arbeit filmte und das Video ins Internet stellte. Vielleicht hatte sich auch ein Leichenwäscher im Ton vergriffen oder ein Jüngling vor dem Sarg des vermeintlichen Erbonkels das fehlende Testament mit unschönen Worten kommentiert. Aber deswegen gleich ein Gesetz?
    Andererseits ist es natürlich nicht unbedingt notwendig, sich darüber aufzuregen, denn wenn tatsächlich nur der Tote in Hörweite ist – wer soll den Verstoß denn anzeigen? Sollte dennoch der Leichnam den Finger heben und sich über den rüden Ton beschweren, darf man davon ausgehen, dass die Angehörigen kurzfristig anderes zu tun haben werden, als auf Strafverfolgung des Lästerers zu bestehen. Verlassen Sie sich drauf.
    Und weil wir uns gerade schon so schön mit dem Tod beschäftigen – nicht auf jede Art ist das Ableben statthaft. Eine der krassesten Formen des schlechten Benehmens in der Öffentlichkeit ist bekanntlich das spontane Sterben. Einfach tot umzufallen und seine Mitmenschen damit zu erschrecken, ist eine Rücksichtslosigkeit sondergleichen. Nur weil Strafandrohungen in diesem Zusammenhang die jeweiligen Täter nicht mehr wirklich beeindrucken können, bedeutet das noch lange nicht, dass man von der Verfolgung derartiger Entgleisungen gänzlich absehen sollte:
    Platz 2
    § Es ist jedem Mitglied des Unterhauses sowie den sich im Gebäude aufhaltenden Gästen, Bediensteten oder Angehörigen der Abgeordneten verboten, im Inneren des Gebäudes zu sterben. (…) Im Falle des Ablebens oder des vermeintlichen Ablebens (…) ist es jedem Arzt oder Leichenbeschauer untersagt, den Tod oder mutmaßlichen Tod des Betreffenden im Inneren

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