Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs
County fand dieser Erlass offenkundig keine Gnade mehr vor seinen gestrengen Richtern: Seit 1972 ist er nicht mehr aufzufinden – nur vier Jahre Lebenszeit waren dieser Perle der Ehrbarkeit vergönnt.
Platz 2
Offenkundig ganz schlechte Erfahrungen hat man in der Stadt Tremonton im Bundesstaat Utah mit Krankenwagenbesatzungen gemacht:
§ Es ist jeder verheirateten oder unverheirateten Frau untersagt, in einem Krankenwagen den Geschlechtsverkehr mit einem oder mehreren männlichen Partnern zu vollziehen. Sollte eine Frau diesem Edikt nachweislich zuwiderhandeln, so ist sie vom städtischen Council eines Deliktes wider Sitte und Anstand anzuklagen und muss binnen 50 Tagen verurteilt werden. Das Strafmaß liegt im Ermessen des Gerichts, darf jedoch eine Geldbuße von 50 Dollar nicht unterschreiten. Eine Haftstrafe, die sechs Monate übersteigt, ist nicht statthaft. (…) Es ergeht weiterhin die ausdrückliche Anweisung, Namen und Delikt der betreffenden Frau in der örtlichen Tagespresse im Zuge einer amtlichen Verlautbarung zu veröffentlichen. Die Kosten hierfür hat die Angeklagte zu tragen.
Die Aufregung man mag sich kaum vorstellen: Da pflegen ein Sanitäter und eine stadtbekannte Schönheit Unzucht auf der Rettungsliege, während die übergewichtige Gattin des Bürgermeisters nach dem Verschlucken einer Fliege in Atemnot vergeblich einen Notruf nach dem anderen durch den Äther keucht. Der Chauffeur des Krankenwagens – Achtung: Jetzt wird’s anzüglich – »steckt« gerade fest. Uaaahhaha. Da musste ja wohl eine Verordnung her.
Oder war es vielleicht ganz anders? Hatte etwa ein biederer Verwaltungschef der örtlichen Rettungseinheit den Krankenwagen als Tummelplatz seiner spät-erotischen Lustbarkeiten ausgemacht und mit einer Angehörigen des horizontalen Gewerbes die dort einlagernden Latexhandschuhe für lustige Spiele zweckentfremdet?
Oder war womöglich die Gattin des Chefarztes wegen der überall drohenden Dauerüberwachung durch den eifersüchtigen Ehemann kurzerhand zum strammen Red-Crossler ins rollende Liebesnest gehüpft?
Wir wissen es nicht, vermuten hinter dieser Verordnung, die im Übrigen im Jahr 2004 aus den städtischen Bestimmungen gelöscht wurde, allerdings eine ebenso spannende wie schlüpfrige Geschichte.
Tremonton, angesiedelt im Box Elder County im schönen Utah, knapp sechstausend Einwohner, wurde davon sicher über Wochen hinweg in Atem gehalten. Wer weiß mehr? Postkarten mit der richtigen Lösung bitte an den Verlag.
Bemerkenswert ist übrigens auch der abschließende Passus des Paragraphen, der zur Veröffentlichung der schandbaren Tat und der Delinquentin nötigt. Recht so – der Pranger wurde ohnehin viel zu früh abgeschafft, und wenn in Tremonton schon mal was in Sachen Unzucht abgeht, dann sollen schließlich möglichst alle was davon haben.
Platz 1
Im Bürgerlichen Gesetzbuch des amerikanischen Bundesstaates Florida findet sich – frei übersetzt – der folgende Passus:
§ Es ist einem männlichen Einwohner des Staates Florida bei Androhung einer Haftstrafe nicht unter 21 Tagen und/oder einer Geldstrafe nach Ermessen des örtlichen Gerichtes untersagt, den Geschlechtsverkehr mit einem gewöhnlichen Stachelschwein (Hystrix christata) ganz oder teilweise zu vollziehen. Darüber hinaus ist es jedem männlichen Einwohner des Staates Florida untersagt, sexuelle Handlungen gleich welcher Art an oder mit einem gewöhnlichen Stachelschwein zu vollziehen.
Sex mit einem Stachelschwein? Einem Stachelschwein? Ist das schon mal vorgekommen, oder wurde dieser Paragraph prophylaktisch verfasst? Als Vorbeugung gegen das immer weiter überhandnehmende lüsterne Begrabschen von Stachelschweinen sozusagen? Aus diesem Gesetzestext ergeben sich deutlich mehr Fragen als Antworten, wobei die natürliche Beschaffenheit des Tieres eine der interessantesten aufwirft: Das Vieh heißt nicht umsonst STACHEL schwein, und wenn man sich ein Bild des ansonsten durchaus possierlichen, bis zu zwanzig Kilogramm schweren, nachtaktiven Riesenigels anguckt, dann weiß man auch, warum. Bis auf den Menschen hat das Tier praktisch keine natürlichen Feinde, und das, obwohl es in Afrika, dem Land gefährlicher Raubkatzen, beheimatet ist. Aber kein Leopard, der etwas auf sich hält, würde sich die Schnauze dermaßen punktieren lassen, nur um an das möglicherweise leckere Fleisch im Inneren zu gelangen. Bedenkt man nun – ohne dass wir in die Details gehen wollen –, dass sich das Geschlechtsorgan
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