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Patientenverfügung

Patientenverfügung

Titel: Patientenverfügung Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Schuldzinski und Nordmann
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hat.
    Nachdem deutlich wird, dass Frau K. nicht mehr in ihre Wohnung zurückkehren wird, kündigt ihre Tochter mit Zustimmung des Betreuungsgerichts den Mietvertrag der Genossenschaftswohnung. Zu ihrer Entlastung beauftragt sie einen Unternehmer, damit dieser die Wohnung auflöst und die Möbel verwertet. Nach einem Jahr stirbt Frau K. Erst bei der Testamentseröffnung erfahren ihre Kinder, dass sie extra sehr sparsam gelebt hatte, um ihrem einzigen Enkel möglichst viel Geld zu vermachen, damit der studieren und die Welt bereisen könne. Außerdem wollte sie die inzwischen längst entsorgten Möbel aus ihrer Wohnung einem Obdachlosenasyl spenden.
    Zwei Fallbeispiele, die zeigen, dass jeder Mensch durch Krankheit, Unfall oder zunehmendes Alter in eine Situation geraten kann, in der er nicht mehr Wünsche äußern oder Entscheidungen selbstständig treffen kann. Und wie es so zu Entwicklungen kommen kann, die nicht im Sinne der Betroffenen sind.
    Wenn Sie für diesen Fall vorsorgen wollen, können Sie schon in gesunden Tagen entsprechende Vollmachten und Verfügungen aufsetzen: Dies sind die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung.
    Dabei handelt es sich jeweils um Regelungen, die zu Ihren Lebzeiten wichtig sind. Für die Dinge, die nach dem Tod gelten sollen, muss ein Testament verfasst werden. Da jedoch die Inhalte von Testament und vorsorgenden Verfügungen voneinander abhängig sein können, ist es sinnvoll, beides aufeinander abzustimmen.
Die Patientenverfügung
    Die Patientenverfügung (fälschlicherweise oft auch als „Patiententestament“ bezeichnet) ist eine vorsorgliche Verfügung für die medizinische Versorgung. Mit ihr können Sie den behandelnden Ärztinnen und Ärzten Vorgaben über Art und Umfang diagnostischer oder therapeutischer Maßnahmen machen, wenn Sie sich in der aktuellen Situation nicht mehr persönlich äußern können. Sie können festlegen, welche Behandlungen bei einer Erkrankung durchgeführt, aber auch, welche auf keinen Fall angewendet werden sollten. So kann zum Beispiel eine Bluttransfusion ausgeschlossen werden und es kann bestimmt werden, unter welchen Bedingungen eine Blutwäsche (Dialyse) oder eine künstliche Beatmung durchgeführt werden soll und wann nicht.
    Vorgaben einer Patientenverfügung sind grundsätzlich verbindlich. Sie können aber in Frage gestellt werden, wenn einzelne Behandlungssituationen nicht konkret, sondern nur sehr vage beschrieben werden (können). Oder wenn dem Arzt Anzeichen vorliegen, dass der Patient seine Meinung geändert haben könnte. In diesem Fall müssen Arzt und Bevollmächtigter oder Betreuer versuchen, den mutmaßlichen Willen des Betroffenen herauszufinden. Dabei sind Verwandte und Freunde einzubeziehen und die Wertvorstellungen des Patienten zu berücksichtigen. Trotzdem kommt der Patientenverfügung aber zumindest eine Indizwirkung zu.
    Es ist unbedingt ratsam, eine Patientenverfügung nicht isoliert stehen zu lassen, sondern mit einer Vorsorgevollmacht und/oder einer Betreuungsverfügung zu kombinieren. Auf diese Weise können Sie bewirken, dass Sie eine (oder mehrere) Person(en) Ihres Vertrauens rechtlich in die Lage versetzen, Ihre Wünsche umzusetzen und Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen. Die Formulierungen der Patientenverfügung bieten dafür eine wichtige Hilfe, auch wenn einzelne Behandlungsschritte darin nicht benannt werden ( ››› Textbausteine für die Patientenverfügung ).
    Die Patientenverfügung im Überblick:
gerichtet an: Arzt, Pflegemitarbeiter und andere Therapeuten
Anwendungsbereich: medizinische Angelegenheiten (Gesundheitssorge)
Geschäftsfähigkeit der Verfügenden erforderlich: nein, aber Einwilligungsfähigkeit und Volljährigkeit
Inkrafttreten: bei jeder medizinischen Behandlung und Pflegemaßnahme
Form: (hand-) schriftlich, unterschrieben
Widerrufsmöglichkeiten: jederzeit, auch mündlich, aber auch bereits durch Gesten und andere Äußerungsmöglichkeiten
Kontrolle: keine
Nutzung von Vordrucken: nicht empfehlenswert
Die Vorsorgevollmacht
    In der Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigen, für Sie Entscheidungen zu fällen und z. B. Verträge zu unterschreiben. Diese Vollmacht kann sich sowohl auf Entscheidungen über medizinische Behandlungen als

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