Pilot Pirx
Explosion hätte uns steuerbord wie eine Konservenbüchse aufgeschlitzt. Zum Glück kam es nicht dazu, und das Ionentriebwerk allein war nicht so gefährlich. Allerdings ergab sich eine zusätzliche Komplikation, als der Automat Feueralarm auslöste und die Rampe Nummer zwei unter Löschschaum gesetzt wurde. Davon hatten wir gar nichts, denn der Schaum ist nicht imstande, ein Triebwerk mit Ionenschub stillzulegen, und so wurde der Schaum auch nur durch das offene Luk hinausgeschleudert, wobei ein Teil vermutlich durch den Hecktrichter der Sonne wieder eingesaugt wurde und zu einer Abschwächung des Schubs führte. Bevor der Pilot die Feueralarmanlage ausschaltete, hatten wir ein paar Minuten lang Seitenstöße zu verzeichnen, die zwar nicht allzu heftig waren, aber immerhin die Stabilisierung des Flugs erschwerten.«
»Wer hatte die Alarmanlage eingeschaltet?«
»Der Automat, Herr Richter, als die Meßgeräte auf der Außenhaut steuerbord einen Temperaturanstieg von über siebenhundert Grad anzeigten – der Booster heizte uns so ein.«
»Welche Anweisungen oder Befehle hatte der Kommandant bis dahin erteilt?«
»Er erteilte keinerlei Anweisungen oder Befehle. Es sah so aus, als wollte er sich erst überzeugen, was der Pilot unternehmen würde. Grundsätzlich gab es für uns zwei Möglichkeiten: Wir konnten uns entweder mit wachsendem Schub von dem Planeten absetzen und auf die Ellipsenbahn zurückkehren und damit auf die Erfüllung der Aufgaben verzichten oder die dritte und letzte Sonde auf die Kontrollbahn bringen. Das erste hätte ein totales Mißlingen unseres Programms bedeutet, weil die Sonde, wenn sie einfach von der Drift erfaßt würde, ganz sicher nach ein paar Stunden zerschmettert wäre. Eine Außenkorrektur ihrer Flugbahn durch die ›Wächter-Sonde‹ war unumgänglich.«
»Angesichts dieser Alternative mußte der Kommandant des Raumschiffs natürlich eine Entscheidung treffen – oder?«
»Soll ich die Frage beantworten, Herr Vorsitzender?«
»Beantworten Sie die Frage der Anklage, Herr Zeuge.«
»Nun, der Kommandant konnte selbstverständlich Befehle erteilen, aber er mußte es nicht tun. Prinzipiell ist der Pilot unter bestimmten Bedingungen berechtigt, Funktionen auszuüben, die den Funktionen des Kommandanten entsprechen, wie der Paragraph sechzehn der Bordinstruktion besagt, weil es häufig so ist, daß in solchen Fällen gar keine Zeit für die Verständigung zwischen dem Kommandanten und den Leuten an der Steuerung bleibt.«
»Aber unter den gegebenen Umständen hätte der Kommandant einen Befehl erteilen können, weil sich das Raumschiff weder unter Beschleunigung befand, die mündliche Befehle vereitelt hätte, und weil auch keine unmittelbare Vernichtungsgefahr bestand.«
»Kurz nach fünfzehn Uhr Bordzeit gab der Pilot gemäßigten Ausgleichschub ...«
»Warum ignoriert der Zeuge meine Bemerkung? Ich ersuche das Hohe Tribunal, dem Zeugen einen Verweis zu erteilen und ihn zu veranlassen, auf meine Ausführungen zu antworten.«
»Hohes Tribunal, ich soll auf Fragen antworten, die Anklage hat mir aber keine Frage gestellt. Die Anklage brachte lediglich einen eigenen Kommentar vor, der die an Bord entstandene Situation interpretiert. Soll ich diesen Kommentar meinerseits kommentieren?«
»Die Anklage wird gebeten, eine Frage an den Zeugen zu formulieren, und der Zeuge ist angehalten, ein Maximum an gutem Willen bei seinen Aussagen aufzubringen.«
»Sind Sie nicht der Meinung, daß der Kommandant angesichts der Situation verpflichtet war, eine konkrete Entscheidung zu treffen und diese dem Piloten in Form eines Befehls zu übermitteln, Herr Zeuge?«
»Herr Staatsanwalt, die Instruktion sieht nicht vor ...«
»Sie haben sich nur an das Tribunal zu wenden.«
»Sehr wohl. Hohes Tribunal, in der Instruktion sind keineswegs sämtliche Umstände berücksichtigt, die an Bord eintreten können. Im übrigen wäre das auch nicht möglich. Wenn dies möglich wäre, würde es genügen, daß jedes Besatzungsmitglied die Vorschrift auswendig lernte, und ein Kommandant wäre dann völlig überflüssig.«
»Herr Vorsitzender, die Anklage protestiert gegen derlei ironische Bemerkungen des Zeugen!«
»Sie wollen bitte einfach und präzise die Fragen des Anklägers beantworten, Herr Zeuge.«
»Sehr wohl. Ich bin also nicht der Meinung, daß der Kommandant in dieser Situation besondere Befehle erteilen mußte. Er war anwesend. Er sah und wußte, was vorging. Wenn er schwieg, bedeutete das, daß
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