Raus aus der Suchtfalle
kommen. Jetzt habe ich Freunde, die mir wirklich nah sind.
Elemente einer Suchtbehandlung
Ein Entzug von einem Suchtmittel sollte immer – wir haben mehrfach darauf hingewiesen – unter ärztlicher Anleitung stattfinden, insbesondere bei den Suchtmitteln Alkohol, Benzodiazepine, Opiate (einschließlich Heroin). Eine anhaltende Änderung im Umgang mit dem Suchtmittel wird dadurch erleichtert, dass Betroffene neue Umgangsformen mit sich selbst und mit anderen Menschen einüben. Damit dies möglichst wirkungsvoll geschieht, ist in vielen Fällen im Anschluss an die qualifizierte Entzugsbehandlung eine Entwöhnungsbehandlung erforderlich. Aus diesem Grund wollen wir in diesem Abschnitt kurz einige Merkmale der qualifizierten Entzugsbehandlung und der Entwöhnungsbehandlung darstellen und Ihnen schildern, welche medikamentöse Unterstützung möglich ist.
Die qualifizierte Entzugsbehandlung
In der qualifizierten Entzugsbehandlung wird der Körper »entgiftet«. Diese Behandlung wird von den Krankenkassen bezahlt.
In der qualifizierten Entzugsbehandlung wird unter ärztlicher Verantwortung und bei Bedarf mit medikamentöser Unterstützung der Körper »entgiftet«. Zugleich werden Betroffene motiviert, länger anhaltende Veränderungen ihres Konsums anzustreben und hierzu eventuell eine Entwöhnungsbehandlung anzustreben.
Eine qualifizierte Entzugsbehandlung kann stationär in einem Krankenhaus, am besten einer Abteilung für Abhängigkeitserkrankungen, oder auch teilstationär in einer Tagesklinik erfolgen. Zunehmend wird auch die Möglichkeit geschaffen, die Entzugsbehandlung ambulant durchzuführen.
In Deutschland wird die qualifizierte Entzugsbehandlung als akutmedizinische Behandlung betrachtet, die von den Krankenkassen finanziert wird. Bei Alkoholabhängigkeit dauert eine qualifizierte Entzugsbehandlung ungefähr drei Wochen, wobei die Phase der körperlichen Entgiftung (Entzug) nach ungefähr einer Woche weit fortgeschritten ist. Bei einer Abhängigkeit von Benzodiazepinen dauert die Entgiftung länger – die Medikamente müssen über einen Zeitraum von mehreren Wochen ausgeschlichen werden, wobei auch Wochen oder sogar Monate später noch Entzugssymptome auftreten können.
Die Entwöhnungsbehandlung
Eine sich eventuell an die Entzugsbehandlung anschließende Entwöhnungsbehandlung ist in Deutschland eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation. Kostenträger dieser Maßnahme sind in der Regel die Träger der Rentenversicherung, jedoch können auch Krankenkassen und andere Kostenträger zuständig sein. Üblicherweise werden Entwöhnungsbehandlungen ausschließlich bei Vorliegen von Abhängigkeitserkrankungen durchgeführt und nicht, wenn »nur« ein Missbrauchoder gar »nur« ein riskanter Konsum vorliegen. Bei Missbrauch und riskantem Konsum bestehen ja noch keine körperliche Gewöhnung, keine Entzugssymptomatik und keine Toleranzsteigerung. Aus diesem Grund ist dann auch keine »Entwöhnung« erforderlich.
Die Entwöhnungsbehandlung strebt die möglichst lebenslange Abstinenz an und will den Betroffenen dazu befähigen, sein Leben suchtfrei zu gestalten.
Weil – wie wir bereits dargestellt haben und im nachfolgenden Abschnitt noch genauer erläutern werden – der kontrollierte Konsum bei Vorliegen einer Abhängigkeit kein realistisches Therapieziel darstellt, sind nahezu alle Behandlungsprogramme der Entwöhnungsbehandlung in Deutschland an der Abstinenz orientiert: Sie streben das Behandlungsziel einer möglichst lebenslangen Abstinenz an. Allerdings steht nicht nur die Abstinenz als zentrales Behandlungsziel im Mittelpunkt der Behandlung: Um Abstinenz erreichen und aufrechterhalten zu können, ist eine möglichst tragfähige Grundlage in wichtigen Lebensbereichen hilfreich. Deshalb streben die Entwöhnungsbehandlungen an, Lebensmodelle zu vermitteln und zu erreichen, in denen Betroffene in vielen Lebensbereichen hilfreich mit sich selbst und anderen umgehen können. Eine möglichst zufriedenstellende, selbstbestimmte Lebensform ist deshalb das zweite große Ziel der Entwöhnungsbehandlung.
Ambulant, ganztägig oder stationär?
Die Entwöhnungsbehandlung, von vielen immer noch abgekürzt als »Therapie« bezeichnet, kann – wie auch die qualifizierte Entzugsbehandlung – ambulant, ganztägig ambulant oder stationär stattfinden. Sie kann beim Kostenträger, also üblicherweise einem Rentenversicherungsträger, beantragt werden, wobei diesem Antrag ein Sozialbericht und ein ärztliches
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