Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Reiki - Sich selbst und andere behandeln -- leicht gemacht

Reiki - Sich selbst und andere behandeln -- leicht gemacht

Titel: Reiki - Sich selbst und andere behandeln -- leicht gemacht Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Heyne
Vom Netzwerk:
gern tun möchte.« Und: »Was mich daran hindert.«
    Oder wir stellen uns unter der einen Hand eine stressvolle Situation vor, die wir vielleicht gerade erleben oder in den letzten 24 Stunden erlebt haben, und gehen tief in das Gefühl von Anspannung und Druck hinein, ohne die Situation selbst zu beurteilen. Dann stellen wir uns unter der anderen Hand eine wundervolle Situation vor, in der wir uns einmal befunden haben und in der wir ganz lebendig und glücklich waren. Wann wir diese Situation erlebt haben, spielt keine Rolle. Wir begeben uns einfach ganz tief in das Gefühl von Glück und Freude und wechseln dann wieder zu der Hand mit der stressigen Situation.

    Was hat sich verändert? Wir bleiben einige Momente dabei, bevor wir unsere Aufmerksamkeit wieder der Hand zuwenden, in der wir das glückliche Erlebnis halten. Auf diese Weise wandert unsere Aufmerksamkeit einige Male von einer Hand zur anderen. Dann lassen wir die Aufmerksamkeit los und spüren nur die universale Energie, die sich zwischen den Händen und im Herzzentrum aufbaut.
    Wer will, schreibt seine Beobachtungen in ein »Licht-Tagebuch«. Ein solches Tagebuch zu führen empfehle ich jedem, der mit Reiki experimentiert. Man schreibt seine Erfahrungen hinein, ohne sie zu bewerten oder mit anderen zu vergleichen. Damit schult man den neutralen inneren Beobachter, eine wichtige Instanz, wenn es darum geht, in das Bewusstsein der heiteren Gelassenheit hineinzuwachsen und sich aus der Identifizierung mit dem Verstand zu lösen.

Mit Reiki behandeln - die rechtliche Situation
    »Wer heilt, hat Recht.«
    ALTER MEDIZINISCHER GRUNDSATZ
    Heiler und Reiki-Behandler lebten lange Zeit in Angst vor Staatsanwälten, Abmahnvereinen und Gesundheitsämtern. Früher war es nämlich ausschließlich Ärzten oder Heilpraktikern
vorbehalten, einem Patienten die Hände aufzulegen und ihn so zu behandeln beziehungsweise zu heilen. Mit einer Entscheidung vom 2. März 2004 hat das Bundesverfassungsgericht eine andere Rechtsauffassung durchgesetzt ( vgl.www.bverfg.de/entscheidungen/rk20040302_1bvr078403.html ). Ein Reiki-Praktizierender aus Schleswig-Holstein hatte mithilfe des Dachverbands geistiges Heilen (DGH) einen Musterprozess geführt. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte in dem oben genannten Urteil, dass die Freiheit der Berufswahl ein hohes Gut darstellt und dass ein Reiki-Behandler nicht dadurch zum besseren Heiler wird, dass er eine Heilpraktikerausbildung absolviert und die Heilpraktikerprüfung bestanden hat. Auch könne er im weißen Kittel des Heilpraktikers erst recht den Eindruck erwecken, er sei eine ähnliche Autorität wie ein Arzt. Die in den Prozess einbezogenen Heilpraktikerverbände hatten diesen Aspekt zu bedenken gegeben.
    Ich selbst habe aufgrund der früheren Rechtslage eine Heilpraktiker-Ausbildung an der sehr fundierten und erfolgreichen Berliner Schule für Heilkunde (Ausbilder: Jürgen Maier und Abath Kühn; Tel. 030-6 94 36 24) absolviert. Die Ausbildung ist prüfungsorientiert als Crashkurs konzipiert und umfasst vier Tage pro Monat Intensivunterricht plus Vor- und Nachbereitung. Die Prüfung habe ich mir damals erspart, weil mittlerweile das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergangen war. Als Reiki-Behandler oder Reiki-Lehrer, aber auch als potenzieller Patient finde ich es sehr wichtig,
über körperliche Funktionen sowie über Krankheiten und ihre Behandlung Bescheid zu wissen. Daher kann ich diese kompakte Ausbildung jedem empfehlen, ob er seinen Lebensunterhalt nun als Reiki-Behandler verdienen möchte oder nicht.
    Es gibt auch noch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Auflagen für Reiki-Behandler, die aber überschaubar und einfach zu erfüllen sind. Reiki-Behandler und andere Heiler, die durch Handauflegen die Selbstheilungskräfte ihrer Klienten aktivieren, unterscheiden sich grundsätzlich vom Erscheinungsbild eines Arztes oder Heilpraktikers. Daher findet das Heilpraktikergesetz hier keine Anwendung. Erlaubt ist ihnen die gezielte Krankheitsbehandlung unter der Voraussetzung, dass sie keine Diagnose stellen. Der Heiler kann zu Hause arbeiten. Das Stellen von Diagnosen und das Verordnen irgendwelcher Heilmittel wie Bachblüten oder homöopathische Mittel sind dem Reiki-Behandler untersagt. Werbung mit Krankengeschichten zu machen, ist ebenfalls verboten.
    Der Heiler muss dafür Sorge tragen, dass der Klient ihn nicht für einen Arzt hält und dass geistiges Heilen nicht mit ärztlicher Heilkunde verwechselt wird. Aus

Weitere Kostenlose Bücher