Sämtliche Werke
meiner Frau hätte hinterlassen können. Diese unvorhergesehenen Wechselfälle und andere gewichtige Gründe zwingen mich, von neuem mich an die würdigen und rechtlichen Gefühle meines Vetters zu wenden: ich fordere ihn dringend auf, meine obenerwähnte Pension nicht um die Hälfte zu schmälern, indem er sie nach meinem Tode auf meine Frau überträgt, sondern ihr dieselbe unverkürzt auszuzahlen, wie ich sie bei Lebzeiten meines Oheims bezog.
Ich sage ausdrücklich: »Wie ich sie bei Lebzeiten meines Oheims bezog«, weil mein Vetter Carl Heine seit nahezu fünf Jahren, seit meine Krankheit sich stark verschlimmert hat, die Summe meiner Pension tatsächlich mehr als verdoppelte, für welche edelmütige Aufmerksamkeit ich ihm großen Dank schulde. Es ist mehr als wahrscheinlich, daß ich nicht nötig gehabt hätte, diesen Appell an die Liberalität meines Vetters zu richten; denn ich bin überzeugt, daß er mit der ersten Schaufel Erde, die er, nach seinem Rechte als mein nächster Anverwandter, auf mein Grab werfen wird, wenn er sich zur Zeit meines Abscheidens in Paris befindet, all jene peinlichen Beklagnisse vergessen wird, die ich so sehr bedauert und durch ein langwieriges Sterbelager gesühnt habe; er wird sich dann gewiß nur unserer einstmaligen herzlichen Freundschaft erinnern, jener Verwandtschaft und Übereinstimmung der Gefühle, die uns seit unserer zarten Jugend verband, und er wird der Witwe seines Freundes einen echt väterlichen Schutz angedeihen lassen; aber es ist für die Ruhe der einen wie der andern nicht unnütz, daß die Lebenden wissen, was die Toten von ihnen begehren.
§ 3. Ich wünsche, daß nach meinem Ableben alle meine Papiere und meine sämtlichen Briefe sorgfältig verschlossen und zur Verfügung meines Neffen Ludwig von Embden gehalten werden, dem ich meine weiteren Bestimmungen über den Gebrauch, den er davon machen soll, erteilen werde, ohne Präjudiz für die Eigentumsrechte meiner Universalerbin.
§ 4. Wenn ich sterbe, bevor die Gesamtausgabe meiner Werke erschienen ist, und wenn ich nicht die Leitung dieser Ausgabe habe übernehmen können oder selbst wenn mein Tod eintritt, bevor sie beendet ist, so bitte ich meinen Verwandten, Herrn Doktor Rudolf Christiani, mich in der Leitung dieser Publikation zu ersetzen, indem er sich streng an den Prospektus hält, den ich ihm zu diesem Zweck hinterlassen werde. Wenn mein Freund, Herr Campe, der Verleger meiner Werke, irgendwelche Änderungen in der Art und Weise wünscht, wie ich meine verschiedenen Schriften in dem genannten Prospektus geordnet habe, so wünsche ich, daß man ihm in dieser Hinsicht keine Schwierigkeiten bereite, da ich mich immer gern seinen buchhändlerischen Bedürfnissen gefügt habe. Die Hauptsache ist, daß in meinen Schriften keine Zeile eingeschaltet werde, die ich nicht ausdrücklich zur Veröffentlichung bestimmt habe oder die ohne die Unterschrift meines vollständigen Namens gedruckt worden ist; eine angenommene Chiffre genügt nicht, um mir ein Schriftstück zuzuschreiben, das in irgendeinem Journal veröffentlicht worden, da die Bezeichnung des Autors durch eine Chiffre immer von den Chefredakteuren abhing, die sich niemals die Gewohnheit versagten, in einem bloß mit einer Chiffre bezeichneten Artikel Änderungen am Inhalt oder der Form vorzunehmen. Ich verbiete ausdrücklich, daß unter irgendwelchem Vorwande irgendein Schriftstück eines andern, sei es so klein, wie es wolle, meinen Werken angehängt werde, falls es nicht eine biographische Notiz aus der Feder eines meiner alten Freunde wäre, den ich ausdrücklich mit einer solchen Arbeit betraut hätte. Ich setze voraus, daß mein Wille in dieser Beziehung, d.h. daß meine Bücher nicht dazu dienen, irgendein fremdes Schriftstück ins Schlepptau zu nehmen oder zu verbreiten, in seinem vollen Umfange loyal befolgt wird.
§ 5. Ich verbiete, meinen Körper nach meinem Hinscheiden eine Autopsie zu unterwerfen; nur glaube ich, da meine Krankheit oftmals einem starrsüchtigen Zustande glich, daß man die Vorsicht treffen sollte, mir vor meiner Beerdigung eine Ader zu öffnen.
§ 6. Wenn ich mich zur Zeit meines Ablebens in Paris befinde und nicht zu weit von Montmartre entfernt wohne, so wünsche ich auf dem Kirchhofe dieses Namens beerdigt zu werden, da ich eine Vorliebe für dieses Quartier hege, wo ich lange Jahre hindurch gewohnt habe.
§ 7. Ich verlange, daß mein Leichenbegängnis so einfach wie möglich sei und daß die Kosten meiner
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