Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe - so schützen Sie sich vor fiesen Tricks
Provisionen zahlen muss (BGH vom 17.11.2011,
Az. XI ZR 67/11). Damit sahen die
BGH-Urteil zugunsten der Opfer eines
„Schneeballsystems“
Geschädigten zumindest einen Teil ihres Geldes
wieder, das sie in der Hoffnung auf die in Aussicht gestellten
zweistelligen Renditen bei der Wertpapierfirma angelegt hatten. Statt das
Anlegergeld in ein angeblich bombensicheres Derivate-Anlagemodell zu
investieren, hatte Phoenix ein betrügerisches Schneeballsystem hochgezogen, bei dem einfach die
„ Erträge “ der bestehenden Investoren
aus dem Geld der neuen Kunden gezahlt wurden. Dank des BGH-Urteils und der
Pflichtmitgliedschaft von Phoenix in der staatlichen Sicherungseinrichtung
sahen die Betroffenen zumindest bis zur Obergrenze von 20.000 Euro
abzüglich des gesetzlich vorgegebenen Selbstbehalts von 10 Prozent ihr
Erspartes wieder.
Doch damit stellt der Fall Phoenix eher eine Ausnahme im windigen
Geschäft mit Börsenspekulationen dar. Nicht selten wird das Geld der Investoren
gleich in ein Steuerparadies transferiert, wo es im Betrugsfall für die deutsche
Justiz praktisch keine Chance auf Pfändung oder Eintreibung gibt.
Aufwendige Täuschungsmanöver der Betrüger
Beliebte Zielgruppe der Spekulationsbetrüger sind
Selbstständige und Freiberufler, die meist mit Telefonanrufen geködert
werden. Dabei lassen die Anrufer häufig ein Tonband mit Börsengeräuschen im
Hintergrund laufen, um den Anschein zu erwecken, sie seien „richtige“
Börsenhändler und würden direkt vom Parkett aus anrufen. Dann wird der
Angerufene gedrängt, eine vorgeblich einmalige Spekulationschance
wahrzunehmen und sofort Geld zu investieren – sei es in Spekulationen
auf Aktien, Devisenkurse oder Rohstoffe.
Das Perfide daran: Wenn sich ein Verbraucher dazu überreden
lässt und Geld überweist, macht er zumindest auf dem Papier in den ersten
Tagen oder Wochen sogar einen hübschen Gewinn .
Dann meldet sich der
Anfangserfolge als
Lockmaßnahme
Anbieter wieder und fordert den Anleger auf, noch mehr Geld
in dasselbe oder ein neues Geschäft zu stecken. Immerhin, so die
Argumentation, sei die letzte Spekulation ja
hervorragend gelaufen. Viele Opfer sind nun überzeugt und legen ein
Mehrfaches der ursprünglichen Summe bei den Betrügern an. Erst jetzt wird
die Schlinge zugezogen, das Geld ist weg und auch der vermeintliche
„Börsenprofi“ ist auf Nimmerwiedersehen verschwunden.
Tipp: Kein Geld an Unbekannte!
Lassen Sie sich niemals – weder am
Telefon noch per E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch – dazu
verleiten, einem Unbekannten Geld anzuvertrauen. Schon gar nicht dann,
wenn er mit Ihrem Geld Spekulationsgeschäfte eingehen will. Nach dem
gesunden Menschenverstand müsste sich eigentlich die Frage stellen: Wenn
jemand ein todsicheres System zur Erzielung von Spekulationsgewinnen
gefunden hat, weshalb benötigt er dann das Geld anderer
Leute?
Geschlossene Fonds: Spielwiese für
dubiose Gestalten
Auch wenn es der Name vermuten lassen könnte: Mit
Investmentfonds haben geschlossene Fonds nichts zu tun.
Vollkommen unterschiedliche Konstruktionen:
Investmentfonds und geschlossene Fonds
Da viele Anleger die wichtigen Unterschiede zwischen
geschlossenen Fonds und Investmentfonds nicht kennen, wird hier zunächst die
Funktionsweise dieser Anlageprodukte erläutert. Es handelt sich bei
geschlossenen Fonds um unternehmerische Beteiligungsmodelle, bei denen für
ein bestimmtes Investitionsprojekt Geldgeber geworben werden. Wenn die
erforderliche Summe hereingeholt wird, dann wird vom Fondsinitiator der
Fonds geschlossen und die Investitionen beginnen.
Eine Kontrolle durch staatliche Aufsichtsbehörden wie bei
Investmentfonds oder Banken gibt es für die Initiatoren geschlossener Fonds
kaum.
Kaum Kontrolle bei geschlossenen Fonds
Daher zählen diese Produkte zum sogenannten grauen
Kapitalmarkt. Zwar gibt es durchaus seriöse und solide kalkulierte Angebote,
aber mangels einer rechtlichen Kontrollinstanz ist in diesem Anlagesegment
der Anteil schwarzer Schafe recht hoch. Das verdeutlichen zahlreiche
Schadenersatzprozesse nach Fondspleiten, so etwa im Bereich der Film- und
Schiffsfonds, bei denen hochriskante Investments über dubiose
Fondskonstruktionen schöngerechnet wurden.
Wer in einen geschlossen Fonds investiert, erwirbt in aller
Regel keine Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen, sondern tritt als
Gesellschafter einem Unternehmen bei. Gängige Rechtsformen sind
Gesellschaften bürgerlichen Rechts
Investor
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