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Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe - so schützen Sie sich vor fiesen Tricks

Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe - so schützen Sie sich vor fiesen Tricks

Titel: Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe - so schützen Sie sich vor fiesen Tricks Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
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wird Gesellschafter
    (GbR) sowie Kommanditgesellschaften, bei denen der Investor
als Kommanditist fungiert. Ebenfalls häufig ist der Eintritt als „stiller
Gesellschafter“ in ein Unternehmen anzutreffen, dessen Rechtsposition eher
der eines Kreditgebers als derjenigen des Mitunternehmers gleicht. Kaum von
Bedeutung ist hier die direkte Beteiligung an einer GmbH, weil der Beitritt
neuer Gesellschafter mit hohem finanziellen Aufwand für die notarielle
Beglaubigung und den Eintrag ins Handelsregister verbunden ist – und
außerdem haben GmbH-Gesellschafter weitreichende Mitspracherechte bei
Unternehmensentscheidungen, was den Fondsinitiatoren nicht unbedingt recht
ist.
    Tipp: Genau zwischen Investmentfonds und
geschlossenen Fonds unterscheiden
    Verwechseln Sie geschlossene Fonds
nicht mit Investmentfonds, die das Geld ihrer Kunden in Aktien, Anleihen
oder andere Wertpapiere anlegen und von staatlichen Aufsichtsbehörden
überwacht werden. Fragen Sie im Zweifelsfall gezielt nach, denn immer
wieder lassen Finanzvermittler den Kunden bewusst im Unklaren und hoffen
darauf, dass das relativ gute Image der Investmentfonds eine
Verkaufshilfe für die vollkommen anders strukturierten geschlossenen
Fonds darstellt.
    Geschlossene Fonds bilden keinen einheitlichen Markt,
sondern können je nach Investitionsziel sehr unterschiedlich konzipiert sein.
Hier nun ein kurzer Überblick über die gängigsten Fondsinhalte:
Immobilien. Bei
dieser Fondskonstruktion fließt das Geld der Anleger in eine oder mehrere
Großimmobilien. Im Gegensatz zu offenen Immobilienfonds erfolgt jedoch keine
breite Streuung – vor allem auch deshalb nicht, weil das eingesammelte
Kapital viel geringer ist als bei offenen Immobilienfonds. Je nach
Fondsstrategie kann es sich um Immobilien im Inland oder Ausland handeln,
die Art der Nutzung reicht von Wohn- und Büroimmobilien über Hotels und
Einkaufszentren bis hin zu Logistikimmobilien.
Schiffe. Hier
investieren die Anleger in Schiffe, wobei es sich meist um Containerschiffe
oder Tanker handelt. Die Schiffe werden dann an eine Chartergesellschaft
weitervermietet und nach Abzug der Betriebs- und Verwaltungskosten wird die
Charterrate unter den Anlegern aufgeteilt.
Erneuerbare Energien. Investitionsziel sind meist Windkraftwerke oder große Fotovoltaik-Anlagen.
Hier bieten die Energieversorger zwar meist fest kalkulierbare
Einspeisungspreise. Allerdings können die Erträge je nach Sonnen- bzw.
Windintensität stark schwanken und auch bei den Wartungskosten brachte so
mancher Fonds seinen Investoren schon unangenehme Überraschungen.
Private Equity. Hinter diesem Fachbegriff verbirgt sich die Investition in nicht
börsennotierte, zumeist mittelständ is che Unternehmen. Die
Risiken sind bei solchen
Betei l ig ungsmodellen oft sehr hoch, weil
der unternehmerische Erfolg stark schwanken kann. Zusätzliche
Risiken kommen noch hinzu, wenn über einen solchen Fonds Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben von noch jungen Firmen finanziert werden.
Leasing. Bei
Leasingfonds werden die Investoren Eigent üm er von
Wirtschaftsgütern, die an unternehmerische Nutzer geleast werden. Die
Palette erstreckt sich über Güter wie Flugzeuge,
Eisenbahnwaggons, Transportcontainer oder Fahrzeugflotten von
Autovermietern.
Filmproduktionen. Ob Fernsehserie oder Kinofilm – viele Filmproduktionen werden mithilfe
von geschlossenen Fonds vorfinanziert. Aus dem Fonds werden Produzenten,
Zulieferer und Schauspieler bezahlt und dafür bekommen die Investoren einen
Teil der Fernseh-, Kino- oder sonstigen Lizenzeinnahmen. Angesichts der
Unwägbarkeiten des Filmgeschäfts zählt die Gattung der Medienfonds zu den
riskantesten Formen der Beteiligungsmodelle. Seit einigen Jahren sind neue
Medienfonds aufgrund der rigorosen Kappung der Steuervorteile kaum mehr auf
dem Markt zu finden. Ärger wegen Verlusten aus bestehenden Fondsprodukten
beschäftigt hingegen die Gerichte immer wieder im Zusammenhang mit
Falschberatung und fehlerhaften Fondsprospekten.
    Bis vor wenigen Jahren galten geschlossene Fonds als
„Steuersparmodelle“, weil wegen hoher Verlustzuweisungen Gutverdienende in
manchen Fällen die Hälfte der Investitionssumme im Jahr des Erwerbs
    Kaum noch Steuervorteil bei geschlossenen Fonds
    vom Finanzamt in Form einer Steuerrückzahlung zurückholen konnten.
Nachdem der Fiskus in den vergangenen Jahren jedoch die meisten
Steuerschlupflöcher gestopft hat, ist die steuerliche Komponente immer mehr in
den Hintergrund

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