Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe - so schützen Sie sich vor fiesen Tricks
die für ihre
Kredite zumeist Sicherheiten in Form von Grundschulden oder Pfandrechten auf
Maschinen oder Firmenwagen verlangen. Auf diese Vermögenswerte haben dann im
Ernstfall die Inhaber von Anleihen keinen Zugriff mehr.
Ob das Unternehmen wirklich solide ist, können in aller Regel nur
Branchen- und Bilanzexperten verlässlich einschätzen. Private Anleger, die
dieses Know-how nicht haben, müssen sich auf die Darstellung des Unternehmens
verlassen. Wie dreist dabei ein bereits schon marodes Unternehmen zur sicheren
Anlage aufgehübscht wird, zeigen die einstigen Bilanzen des Pleiteunternehmens
Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West.
Nur Branchen- und Finanzexperten können Solidität eines Unternehmens bewerten
Für die Anleihen, die im Jahr 2004 unters Volk gebracht wurden,
veröffentlichte das Unternehmen eine Bilanz zum 31. Dezember 2002. Schon darin
gab es Warnsignale, die auf eine höchst dubiose Finanzierungsstrategie des
Konglomerats hinwiesen – denn obwohl sich die Firma als
Immobilienunternehmen präsentierte, machte das Immobilienvermögen nur einen
Bruchteil der bereits bestehenden Anleiheschulden aus. 26 Millionen Euro waren
an Immobilienbesitz ausgewiesen, der Löwenanteil des restlichen Vermögens
bestand aus Forderungen gegen Tochtergesellschaften und unternehmerische
Beteiligungen.
Dem gegenüber standen gut 34 Millionen Euro Bankschulden, 16
Millionen Euro Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten sowie 111 Millionen
Euro Verbindlichkeiten aus Anleihen. Insgesamt machten Schulden und
Verbindlichkeiten rund 93 Prozent der Bilanzsumme aus. Zwar betont das
Unterne hm en vollmundig, dass nach Gutachten von
Immobilienschätzern rund 50 Millionen Euro an stillen Reserven in der Bilanz
schlummerten, weil die Immobilien zu niedrigerem Wert als dem derzeitigen
Marktpreis in der Bilanz stünden. Dass diese angeblichen Reserven eine
Luftnummer waren, zeigte sich zwei Jahre später bei der
Insolvenz.
Genussscheine besonders riskante Anlage
Noch riskanter als außerbörsliche Anleihen sind Genussscheine, die
neben den Merkmalen einer Anleihe auch bestimmte Eigenschaften der Aktie mit
sich bringen. Hier werden im Insolvenzfall die Inhaber ähnlich wie Aktionäre
erst dann bedient, wenn alle Schulden komplett getilgt sind. Dazu kommt: Wenn
der Jahresgewinn für die Zahlung der Zinsen für die Genussscheine nicht
ausreicht, fällt diese aus. Zwar stellen viele Genussschein-Herausgeber ihren
Investoren in Aussicht, dass in solchen Fällen der ausgefallene Zins in den
Folgejahren nachgezahlt wird. Aber dafür muss erst einmal wieder ausreichend
Gewinn erwirtschaftet werden.
Ein konkreter Fall aus dem Beratungsalltag der Verbraucherzentrale:
Einem knapp 60-jährigen Gießereiarbeiter hatte ein Kollege den Kauf von
Genussscheinen eines Beteiligungsunternehmens empfohlen – nicht ganz
uneigennützig, denn als Mitarbeiter eines Strukturvertriebs erhielt dieser dafür
eine üppige Provision. Weil der Gießereiarbeiter keine liquiden Mittel hatte,
drängte ihn der Kollege dazu, seine b es tehende Lebensversicherung
zu kündigen und das Geld in das vermeintlich lukrativere Genussschein-Investment
umzuschichten.
Nicht über Kollegen oder Freunde kaufen
Das ernüchternde Resultat: Von den ursprünglich angelegten 47.000
Euro hat der Mann aufgrund von Wertminderungen bereits mehr als 60 Prozent
verloren und muss damit einen großen Teil seiner privaten Altersvorsorge in den
Wind schreiben.
Tipp: „Gar nicht drauf eingehen!“
Wenn Ihnen eine Werbesendung mit einem
Anleihe- oder Genussscheinangebot ins Haus flattert, sollten Sie diese
einfach ignorieren und umgehend entsorgen. Gleiches gilt, wenn Ihnen ein
Finanzvermittler solche „Wertpapiere“ schmackhaft machen will. Die
zahlreichen Pleiten der vergangenen Jahre haben bewiesen, dass bei
diesen Geldanlagen der Totalverlust näher ist, als viele vermutet haben.
Halten Sie sich mit Anleiheninvestments lieber an Bundeswertpapiere,
Pfandbriefe und börsennotierte Anleihen von bekannten Großunternehmen
oder kaufen Sie Anteile an entsprechenden Investmentfonds.
Totalverlust mit
Termingeschäften
Für Anleger ein kleiner Lichtblick nach horrenden Verlusten:
Im Spätherbst 2011 entschied der BGH, dass die bundeseigene
Entschädigungseinrichtung für Wertpapierunternehmen den Anlegern des
Pleiteunternehmens Phoenix Kapitaldienst nicht nur das tatsächlich angelegte
Kapital pro Anleger, sondern auch die den Anlegern von Phoenix in Rechnung
gestellten
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