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Selbststaendigkeit wagen (TaschenGuide)

Selbststaendigkeit wagen (TaschenGuide)

Titel: Selbststaendigkeit wagen (TaschenGuide) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Joachim S. Tanski , Andreas Schreier , Steffen Thoma , Axel Singler
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hilft Ihnen, Ihren zukünftigen Mitarbeiter aus mehreren Bewerbern herauszufinden. Sie lernen die Bewerber genauer kennen und können alle Fragen klären, die sich aus den Bewerbungsunterlagen ergeben haben.
    Um ein umfassendes Bild vom einzelnen Bewerber zu erhalten, sollten Sie in einem Vorstellungsgespräch
die persönliche Situation des Bewerbers besprechen (Herkunft, Familie, Wohnort),
seine Ausbildung und seinen beruflichen Werdegang erörtern (erlernter Beruf, bisherige berufliche Tätigkeiten, berufliche Pläne) und
den Bewerber über seine Lohn-/Gehaltsvorstellung befragen.
    Nutzen Sie das Vorstellungsgespräch auch, um dem Bewerber einige Informationen über Ihr Unternehmen zu geben (z. B. über die Organisation, über Arbeitszeiten usw.).
    Nach der erfolgreichen Auswahl eines Bewerbers werden Sie mit Ihrem neuen Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag abschließen. Aus der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags ergeben sich für Sie als Arbeitgeber auch einige Pflichten. Aus diesem Grund ist bei der Vertragsunterzeichnung einiges zu beachten.
Wie sollte der Arbeitsvertrag aussehen?
    Der Inhalt eines Arbeitsvertrags ist frei aushandelbar und kann, unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, frei formuliert werden. Es gibt einige Punkte, die Sie unbedingt in einen Arbeitsvertrag mit Ihrem Mitarbeiter aufnehmen sollten.
    In einen Arbeitsvertrag gehören
der zukünftige Tätigkeitsbereich,
der Beginn der Beschäftigung und die vereinbarte Probezeit,
die Lohn-/Gehaltsvereinbarung,
die Arbeitszeiten,
Urlaubsansprüche,
Kündigungsfristen,
sonstige Vereinbarungen wie z. B. Verschwiegenheitspflichten und Vereinbarungen über Nebenbeschäftigungen.
    Schließen Sie Arbeitsverträge grundsätzlich schriftlich ab. So haben Sie im Streitfall eine bessere Beweismöglichkeit über die abgeschlossenen Vereinbarungen. Am besten bedienen Sie sich eines Vordrucks, den Sie ggf. käuflich erwerben können.
Welche Pflichten haben Sie als Arbeitgeber?
Mitarbeiter müssen bei der Krankenkasse und bei der Berufsgenossenschaft gemeldet werden.
Beiträge zur Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft sind abzuführen.
Die Lohnsteuer ist ans Finanzamt zu überweisen.
Gesetzliche Regelungen sind einzuhalten, insbesondere
das Arbeitszeitgesetz,
die Arbeitsstättenverordnung,
das Bundesurlaubsgesetz,
das Betriebsverfassungsgesetz,
das Kündigungsschutzgesetz,
das Entgeltfortzahlungsgesetz,
das Schwerbehindertengesetz.
    Worauf es bei der Wahl der Lieferanten ankommt
    Die Beziehungen zu Lieferanten bestehen oft über einen längeren Zeitraum, da ein Lieferantenwechsel Zeit und Geld kostet (Angebote einholen, vergleichen usw.). Darum ist es wichtig, von Beginn an, einen für Sie günstigen Lieferanten zu ermitteln.
Wo finden Sie geeignete Zulieferer?
    Möglichkeiten, Zulieferer zu finden, haben Sie
auf Fachmessen,
durch Werbung in Fachzeitschriften,
durch Hinweise und Kontakte von Branchenkollegen,
durch das Sichten von Branchenbüchern,
durch die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer,
durch Fachverbände.
Wie wählen Sie Ihre Zulieferer aus?
    Setzen Sie sich frühzeitig mit mehreren potentiellen Zulieferern in Verbindung. Schildern Sie Ihre Wünsche, holen Sie Angebote ein, vergleichen und verhandeln Sie, und wählen Sie dann die günstigsten aus.
    Bei der Auswahl sind zu beachten:
die Angebotspreise,
die Zahlungs- und Lieferbedingungen,
die Qualität der Waren,
der Ruf des Zulieferers,
die Lieferdauer.
    Kommen mehrere Anbieter in die engere Wahl, so nutzen Sie die Entscheidungsmatrix zur Standortwahl (s. Kapitel „Wie Sie den Unternehmensplan erstellen“). Unter den Einflussgrößen tragen Sie die oben genannten Kriterien ein und statt der Namen der Standorte die Namen der Lieferanten. Durch diese Gewichtung und Bewertung erhalten Sie den für Sie richtigen Lieferanten.
    Umfangreiche Lieferverträge sollten Sie einem Rechtsanwalt zur Durchsicht übergeben. Dies gilt besonders dann, wenn sich Ihr Lieferant im Ausland befindet.

Wie Sie Ihr Unternehmen bekannt machen
    Es wird immer schwieriger, sich von den Mitanbietern abzuheben. Deshalb ist es besonders für den Existenzgründer wichtig, durch ein geschicktes Marketing die Aufmerksamkeit des Käufers auf seine Produkte und sein Unternehmen zu lenken. Sie können dazu die folgenden Mittel nutzen:
den Preis,
die Produkte,
den Vertrieb,
den Service,
das Erscheinungsbild Ihres Unternehmens in der Öffentlichkeit,
die Werbung.
    Nähere Informationen, wie Sie effizientes Marketing

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