SEPA und SAP
Bedeutung und Schwierigkeiten des ISO 20022-Formates kennen. Abgerundet wird das Kapitel durch die Additional Optional Services und einen Ausblick.
2.1 Der Weg vom lokalen zum europäischen Zahlungsverkehr
Wer den heutigen Stand von SEPA beurteilen möchte, sollte einen Blick auf die Historie der letzten Jahre werfen. Der europäische Binnenmarkt hatte bereits in der Vergangenheit viele verschiedene Freiheiten in den folgenden Bereichen mit sich gebracht:
Warenverkehr
Personenverkehr
Dienstleistungsverkehr
Kapitalverkehr
Die im Jahr 1999 zunächst als Buchgeld und ab 2001 als Bargeld eingeführte gemeinschaftliche Währung Euro brachte die EU-Länder noch näher zusammen. Solange die unterschiedlichen Zahlungsverkehrskulturen innerhalb Europas ein Hindernis für die Entfaltung der vier Grundfreiheiten darstellen, kann die Vollendung des Binnenmarktes nicht abgeschlossen werden. Ein einheitlicher, harmonisierter europäischer Zahlungsverkehr rundet die Integration dieses weltweit größten Binnenmarktes nun ab.
So bezeichnet die Europäische Kommission (EU-Kommission) den Zahlungsverkehr als „Öl auf den Zahnrädern des Binnenmarktes“. Es sei von elementarer Bedeutung, dass sich die Zahnräder gleichmäßig drehen und sicher ineinandergreifen. (Quelle: http://ec.europa.eu/internal_market/payments/index_ de.htm )
Neben den ökonomischen Vorteilen einer vollständigen Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs wurde das politische Ziel bereits in der im Jahr 2000 erschienenen Lissabon-Agenda festgehalten. Existierende nationale Zahlungsverkehrsstandards sind an die neuen europäischen Standards anzupassen oder abzuschalten. Nur so können vorhandene Rationalisierungspotenziale ausgeschöpft werden.
Am 01.07.2003 wurde hierzu ein Zwischenschritt vollzogen, indem man die sogenannte EU-Überweisung einführte. Hierbei handelt es sich um eine Auslandsüberweisung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, die auf einen Betrag von 50.000 Euro limitiert ist. Damit sollten die Gebühren für Auslandsüberweisungen denen der Inlandsüberweisungen entsprechen. Eine Wertstellung der Geldbeträge dauerte bei der EU-Überweisung bis zu 5 Tage. Für dieses Verfahren wurden erstmals IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) eingeführt. Diese Stammdaten werden wir ebenfalls für die SEPA-Zahlungswege benötigen. Details hierzu finden Sie im Kapitel 3 – Stammdatenverwaltung.
Folgt man der zeitlichen Reihenfolge des SEPA-Projektes, folgte als nächster Schritt am 28.01.2008 der Startschuss für die SEPA-Überweisung (Credit Transfer). Gegenüber der EU-Überweisung entfällt die 50.000 Euro-Wertgrenze, und es gibt eine schnellere Wertstellung von bis zu 3 Tagen (ab 2012 beträgt die Wertstellung nur noch einen Tag). Das Datenträgerformat baut auf dem ISO-Standard 20022 auf. Bereits von Anfang an war die SEPA-Überweisung darauf ausgerichtet, sowohl die EU-Standardüberweisung als auch nationale Zahlungsverfahren abzulösen. Das Kapitel 5 widmet sich ausführlich diesem neuen Zahlweg.
Als nächster Meilenstein des SEPA-Projektes ist der November 2009 zu nennen. Hier wurde die SEPA-Lastschrift (Direct Debit) als neuer Zahlweg eingeführt. Bestehende Einzugsermächtigungen mussten aufgrund der Gesetzeslage hierfür neu eingeholt werden. Insbesondere im Endkundengeschäft mit Millionen von Verbrauchern bedeutete das einen riesigen Mehrauf-wand für die Unternehmen. Hinzu kam für die Unternehmen die Gefahr, dass die Kunden dies zum Anlass nahmen, bestehende Verträge (Zeitungsabonnements, Mitgliedschaften in Fitnessstudios, Stromverträge etc.) zu überprüfen und ggf. zu kündigen. Die Bereitschaft einer freiwilligen Einführung dieses neuen Zahlweges war unter den gegebenen Rahmenbedingungen sehr gering bis fast nicht vorhanden. In Kapitel 6 werden die aktuelle gesetzliche Lage, als auch die Realisierungsmöglichkeiten im SAP-System näher beschrieben.
SEPA war ursprünglich als ein in erster Linie marktgesteuertes Projekt gedacht. Im April 2010 erfolgten lediglich 7,5 % aller von den Clearing- und Abwicklungsmechanismen bearbeiteten Überweisungen im SEPA-Format. Extrapoliert man diese Daten, so kommt man auf eine Umstellungsphase für SEPA von über 30 Jahren. Damit waren sich sämtliche Beteiligten darin einig, dass ein rechtlich verbindliches Enddatum nötig ist, um das Projekt erfolgreich zu Ende zu führen.
Anfang 2012 war es dann soweit. Das EU-Parlament stimmte einer neuen
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