Steueroasen Ausgabe 2013
haben, wird nur das auf den B.V.I. entstandene oder empfangene Einkommen besteuert. Auslandseinkünfte von Personen, die nur befristet ansässig sind, bleiben steuerfrei. Die Einkommensteuer liegt zwischen drei (für die ersten 2500 US-Dollar) und 20 Prozent (bei Einkommen von mehr als 25 000 US-Dollar). Die Körperschaftsteuer hat einen Grundtarif von 15 Prozent, Ausnahmen mit reduziertem steuerlichen Ansatz sind je nach Gesellschaftsform und Einkommenstyp möglich. Wegen der niedrigen Körperschaftsteuer und der Einrichtungen für internationale Gesellschaften (International Business Companies) profitieren Unternehmen stärker als Privatleute vom Steuerrecht der Inseln.
Das flexible Trustrecht und die gute Beraterinfrastruktur machen die B.V.I. zu einem idealen Standort für Vermögensplanung. Unterschieden werden normale und internationale Trusts. Letztere eignen sich besser für nicht ansässige Treugeber. Die Trust-Gründung erfolgt direkt oder durch Urkunde eines Treuhänders, im zweiten Fall bleibt der Treugeber anonym. Das Trust-Gesetz von 2004 schützt Trustvermögen wirksam vor Pflichtteilsansprüchen von Enterbten. Die gesetzlichen Regelungen für Captives entsprechen denen der Bermudas und der Cayman Islands , allerdings zu günstigeren Konditionen. Trusts und Banken unterliegen der Geheimhaltung, auÃer bei Steuerhinterziehung und -betrug gemäà den OECD -Vorschriften.
Das Virgin Islands Shipping Registry (VISR) erlaubt Schiffen aller GröÃen, sich auf den Inseln registrieren zu lassen und unter britischer Flagge zu fahren. Die B.V.I. haben sich zum gröÃten Yachtcharterzentrum der Karibik entwickelt.
Doppelbesteuerungsabkommen: Ja, mit GroÃbritannien , der Schweiz und Japan . Zudem existiert ein Rechtshilfeabkommen mit den USA , das auch für steuerliche Vergehen gilt. 2004 wurde die âFinancial Investigation Agencyâ gegründet, um Finanzdienstleister auf den Inseln genauer unter die Lupe zu nehmen.
Gesellschaften: Mit über 600 000 registrierten Offshore-Gesellschaften nehmen die B.V.I. weltweit nach Delaware einen Spitzenplatz ein. Die Banken und Trust-Gesellschaften sind auf das Managen von Vermögen spezialisiert. Sie verwalten rund 50 Milliarden US-Dollar. Die B.V.I. sind 2005 zwar der EU-Zinsrichtlinie beigetreten, doch aufgrund des hohen Anteils institutioneller Investoren ist die Regelung für die karibische Inselgruppe bedeutungslos. Die Gesellschaft muss einen Anwalt, Wirtschaftsprüfer oder eine Treuhandgesellschaft als Agenten sowie ein Büro auf den Inseln unterhalten, wo das streng vertrauliche Aktienregister geführt wird.
Für Oasengeschäfte kommen nur Non Resident Companies infrage. Dabei sollten aus Haftungsgründen ausschlieÃlich die AG-ähnlichen Companies Limited by Shares gewählt werden, bei denen zwischen âPublic Companiesâ und den âPrivate Limited Companiesâ unterschieden wird. Wegen der geringen Auskunfts- und Buchhaltungspflicht ist die Private Limited Company vorzuziehen. Gesellschaften unterliegen einer 15-prozentigen Körperschaftsteuer. Non Resident Companies sind jedoch nur für ihr Einkommen aus den B.V.I. -Quellen steuerpflichtig.
Gründungsdauer: drei bis fünf Tage
Gründungskosten: Maximal 75 US-Dollar bei bis zu 10 000 US-Dollar Aktienkapital; Registergebühr 100 US-Dollar; Stempelgebühr 2,5 Prozent auf das Aktienkapital, mindestens jedoch 200 US-Dollar. Gebühren der örtlichen Berater inklusive Stellung des âRegistered Officeâ: 1000 bis 1500 US-Dollar.
Laufende Kosten: Registergebühr: 10 US-Dollar; Jahressteuer: 300 US-Dollar; Einreichen des Jahresberichts: 25 US-Dollar; Kosten des örtlichen Beraters einschlieÃlich Stellung des Office: 300 bis 600 US-Dollar.
Um das Offshore-Business âsauberâ zu halten, haben die B.V.I. eine ganze Reihe von internationalen Abkommen geschlossen. So werden den Caymans und den USA Informationen über Wirtschaftsstraftaten geliefert.
Lebenshaltungskosten: Entsprechen US -Niveau, mit reizlosem Ambiente
Verkehrsverbindungen: Flug- und Fährschiffverbindungen zu den US Virgin Islands , von dort über Puerto Rico in die USA oder nach Europa .
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Ministry of Finance
33 Admin Drive
Road Town
Tortola, BVI VG1110
Tel.: 001-284-4 94 37 01
Fax: 001-284-4 94 61
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