Steuerstrategien fuer Kapitalanleger
mehr als ein Prozent, erfolgt eine Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren; 40 % vom VeräuÃerungserlös sind steuerfrei.
Gewinne aus Anwartschaften auf Gesellschaftsanteile
Anwartschaften auf solche Beteiligungen im Sinne dieser Vorschrift sind grundsätzlich alle dinglichen oder schuldrechtlichen Rechte auf den Erwerb eines Anteils einer Körperschaft. Hierzu gehören u.a. Bezugsrechte, die einen Anspruch auf Abschluss eines Zeichnungsvertrages begründen. Auch Gewinne aus Wandlungsrechten auf Schuldverschreibungen unterliegen der Abgeltungsteuer.
Der Abgeltungsteuer unterliegt auch der Gewinn, der einem Anleger aus seinem Ausscheiden als Mitglied oder Gesellschafter einer Körperschaft i.S. § 1 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) â das sind z.B. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, rechtsfähige oder nicht rechtsfähige Vereine oder Stiftungen â oder durch Ãbertragung seiner Mitglied- oder Gesellschafterstellung auf Dritte zuflieÃen (§ 20 Abs. 2 Nr. 8, § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 EStG). Gemeint ist in erster Linie der Gewinn aus der Ãbertragung von Anteilen an Körperschaften, die keine Kapitalgesellschaften sind. Diese Regelung ist insbesondere notwendig, um zu verhindern, dass â bezogen auf die umfassende einkommensteuerrechtliche Erfassung der VeräuÃerungsvorgänge aus Kapitalanlagen â eine âLückeâ im Zusammenhang mit den in § 1 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 KStG genannten Körperschaften entsteht, die private Anleger zu Gestaltungen verleiten könnte, um der Besteuerung von VeräuÃerungsvorgängen zu entgehen.
Der abgeltungsteuerpflichtige VeräuÃerungsgewinn
Als der Abgeltungsteuer unterliegender Gewinn gilt der Unterschied zwischen den Einnahmen aus der VeräuÃerung nach Abzug der Aufwendungen [18] , die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem VeräuÃerungsgeschäft stehen, und den Anschaffungskosten. Kapitalanleger müssen also wie folgt rechnen:
Einnahmen aus der VeräuÃerung
./. Aufwendungen im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem VeräuÃerungsgeschäft
./. Anschaffungskosten (und Anschaffungsnebenkosten)
= abgeltungsteuerpflichtiger VeräuÃerungsgewinn (Unterschiedsbetrag)
Dieser Unterschiedsbetrag kann sowohl positiv (Gewinn) als auch negativ (Verlust) sein.
Bei nicht in Euro getätigten Geschäften sind die Einnahmen im Zeitpunkt der VeräuÃerung und die Anschaffungskosten im Zeitpunkt der Anschaffung in Euro umzurechnen. [19] Damit erfasst die Abgeltungsteuer auch die sich aus Währungsschwankungen ergebenden Gewinne. Die Anschaffung von Wertpapieren in fremder Währung oder der Erwerb von ausländischen Anleihen bringt folglich keine Steuerersparnisse. Währungsgewinne unterliegen durch die zwingende Euro-Umrechnung der Abgeltungsteuer.
Werden Kapitalanlagen veräuÃert, die vorher aus einem Betriebsvermögen des Kapitalanlegers entnommen oder auf Grund einer Betriebsaufgabe in das Privatvermögen überführt wurden, tritt für die Berechnung des VeräuÃerungsgewinns an Stelle der Anschaffungskosten der bei der Entnahme oder bei der Betriebsaufgabe angesetzte Wert. Diese â sich ausnahmsweise zu Gunsten des Kapitalanlegers auswirkende â Bestimmung [20] gewährleistet, dass der Abgeltungsteuer lediglich die im Privatvermögen zugeflossenen Wertzuwächse unterfallen.
Fiktive VeräuÃerungstatbestände: Als die Abgeltungsteuer auslösende VeräuÃerung gilt nicht nur die VeräuÃerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (z.B. an der Börse), sondern auch die Einlösung, Rückzahlung, Abtretung oder verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft. [21] Entsprechendes gilt für die verdeckte Einlage von Wirtschaftsgütern in eine Kapitalgesellschaft. Mit dieser Regelung wird eine vollständige steuerliche Erfassung aller Wertzuwächse im Zusammenhang mit Kapitalanlagen erreicht. Eine vollständige steuerliche Erfassung aller Wertzuwächse wird auch durch die Erweiterung des VeräuÃerungsbegriffs auf das Auseinandersetzungsguthaben in den Fällen der Auseinandersetzung bei stillen Gesellschaften bezweckt.
Squeeze Out
Als Squeeze Out wird die Abfindung von Minderheits-Aktionären bei Ãbernahmevorgängen bezeichnet. Für die Besteuerung ist es ohne Bedeutung, ob die
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